Kameradschaft Süd

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Die Kameradschaft Süd ist eine Gruppe, die den freien Kameradschaften angehört. Bekannt wurde sie wegen eines vermeintlich geplanten Bombenattentats bei der Grundsteinlegung für das jüdische Kulturzentrum in München.

Die Kameradschaft

Norman Bordin gründete im Dezember 2001 die „Kameradschaft Süd – Aktionsbüro Süddeutschland“ (AS). Nach Bordins Verurteilung zu einer 15monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung übernahm Martin Wiese die Führung bei der „Kameradschaft Süd“. Der Kameradschaft gehörten rund 25 Personen an. Sie trat vornehmlich durch die Teilnahme an Demonstrationen (etwa gegen die Wehrmachtsausstellung) und Diskussionen im Raum München in Erscheinung. Die Kameradschaft sah sich auch in der Nachfolge der Wehrsportgruppe Hoffmann. Im Laufe von Ermittlungen wegen eines Körperverletzungsdelikts wurden bei Mitgliedern der Kameradschaft Waffen und Sprengstoff gefunden.

Nach der Verhaftung mehrerer Personen kamen die Aktivitäten der Gruppe fast zum Erliegen. Im April 2004 waren allerdings wieder Weltnetzseiten der Kameradschaft Süd beziehungsweise des „Aktionsbüros Süd“ erreichbar, die zusammen mit Weltnetzseiten des „Nationalen Infotelefons (NIT) Süddeutschland“ und des „Kampfbundes Deutscher Sozialisten (KDS) München“ unter einem Dach als „Widerstand Süd“ erschienen.

Zum Jahreswechsel 2004/05 geriet die Kameradschaft Süd erneut in die Schlagzeilen, weil sie den Saalschutz für ein „politisches Neujahrstreffen“ mit Beteiligung des sächsischen NPD-Vorsitzenden Holger Apfel in München übernahm. Dieses war vom inzwischen verstorbenen Münchener Stadtrat Johann Weinfurtner organisiert worden. Weinfurtner war Mitglied der Republikaner und hatte auch über seinen Verein Demokratie direkt Kontakt zu Martin Wiese. Die Republikaner schlossen ihn nach eigenen Angaben aus der Partei aus, Weinfurtner erkannte dies aber nicht an.[1]

Die Gerichtsverfahren

Am 6. Oktober 2004 begann vor dem Staatsschutzsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts das Verfahren gegen fünf Angehörige der „Kameradschaft Süd“. Dabei wurde noch am Eröffnungstag der Prozesse die Öffentlichkeit ausgeschlossen, und zwar unter Verweis auf die Jugend der Angeklagten, die zwischen 18 und 23 Jahre alt waren.

Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft sei das Ziel der Gruppe die „Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zugunsten eines nationalsozialistisch geprägten Herrschaftssystems“ gewesen. Diesem Vorhaben entsprechend schwer waren auch die Anklagepunkte: Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Der 24. November 2004 war der Termin für den Beginn der öffentlichen Hauptverhandlung gegen den als Rädelsführer angeklagten Martin Wiese und drei weitere Angeklagte.

Das Verfahren, das unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen stattfand, sollte zeigen, daß der Staat gegenüber gewaltbereiten Extremisten wehrhaft ist. Der Prozeß ging nicht problemlos über die Bühne. So war eine V-Person in der Gruppe aktiv gewesen, so daß – unter anderem in einer Fernsehsendung – der Vorwurf erhoben worden war, die der Gruppe um Wiese zur Last gelegten Straftaten seien von einem Nachrichtendienst „angeschoben“ worden. Die Einbindung von V-Personen war seinerzeit schon beim Prozeß zum Verbot der NPD ein Grund, weshalb das Verfahren erfolglos abgebrochen wurde. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hatte indes die Aktivitäten der V-Person – die bereits in der Angklageschrift als solche benannt worden war – bestätigt. Eine Einflußnahme konnte aber im Laufe des Verfahrens ausgeschlossen werden. Die V-Person berichtete in der öffentlichen Hauptverhandlung von ihrer ordnungsgemäßen Tätigkeit.[2] Auch auf das – infolge eines zwischenzeitlich ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts rechtlich nicht unproblematische – Verlesen von Mitschriften eines sog. „großen Lauschangriffs“ konnte verzichtet werden, da die Front der Angeklagten im Laufe der Verhandlung aufbrach und von manch einem der Tatvorwurf eingeräumt wurde.[3]

Die Verurteilung

Das Gericht verurteilte Anfang Mai 2005 den 29jährigen Martin Wiese unter anderem wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft. Die drei Mitangeklagten wurden – ebenso wie vier der einen Monat zuvor im ersten Prozeß verurteilten Angeklagten – der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen und erhielten jeweils mehrjährige Haftstrafen.[4]

Fußnoten