Sturmabzeichen

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Pfeil 1 start metapedia.png Für das Sturmabzeichen der Infanterie siehe Infanterie-Sturmabzeichen
Sturmabzeichen mit Hakenkreuz, Hohheitsabzeichen und gegeneinander gekreuzte Stielhandgranate und ein Seitengewehr umgeben von einem Kranz aus Eichenlaub und Eicheln.

Das (allgemeine) Sturmabzeichen gehört zu den Waffen- und Kampfabzeichen der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg.

Stiftung

Erläuterung

Das Abzeichen, anfänglich auch Pionier-Sturm-Abzeichen genannt, wurde am 1. Juni 1940 durch den Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch, gestiftet. Dadurch sollten die Leistungen jener Wehrmachtangehörigen gewürdigt werden die auf Grund der entsprechenden Verleihungsbestimmungen nicht für das Infanteriesturmabzeichen oder das Panzerkampfabzeichen in Frage kamen.

In den Stiftungsvorschriften wird von dem Abzeichen stets als Sturmabzeichen gesprochen. Zur Abgrenzung bürgerten sich schnell die Bezeichnung Allgemeines Sturmabzeichen, bzw. (allgemeines) Sturmabzeichen ein.

Verleihungsbestimmungen

vom 1. Juni 1940:

1. Das Sturmabzeichen konnte an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Waffenteile (z. B. Sturmartillerie) verliehen werden, die weder unter die Bestimmungen für die Verleihung des „Infanterie-Sturmabzeichens“ noch unter die Bestimmungen für die Verleihung des „Panzer-Kampfabzeichens“ fallen und die ab 1. Juni 1940:

  1. an 3 Sturmangriffen
  2. in vorderster Linie,
  3. mit der Waffe in der Hand einbrechend,
  4. an 3 verschiedenen Kampftagen beteiligt gewesen sind. Erfolgreiche gewaltsame Erkundungen sowie Gegenstöße und Gegenangriffe sind als Sturmangriffe zu werten, sofern sie zum Nahkampf geführt haben.

Für Angehörige der Artl. und der Panzerjäger gilt die Ziff. 1,3 als erfüllt, wenn sie den Sturmangriff mit vorgetragen und durch den Einsatz ihrer Waffe in vorderster Linie den Einbruch in die feindliche Stellung miterzwungen haben.

Für Angehörige der Sturmgeschützbattr. tritt an Stelle der Ziff. 1 dieser Bestimmungen die Ziff. 1 der Durchführungsbestimmungen für das Panzer-Kampfabzeichen.

2. Das Sturmabzeichen wird auf der linken Brustseite wie die Waffenabzeichen gemäß H. A. O. (H. Dv. 122) Abschn. B Nr. 28, Trageweise Abs. 3 in und außer Dienst getragen.

3. Das Sturmabzeichen besteht aus Stielhandgranate und Seitengwehr, gegeneinander gekreuzt, umgeben von einem ovalen Eichenkranz, der im oberen Teil das Hoheitszeichen der Wehrmacht trägt. Die Farbe ist Silber.

4. Das Sturmabzeichen wird durch den Divisionskommandeur verliehen, bei Korps- und Heerestruppen durch den taktischen Vorgesetzten im Range eines Divisionskommandeurs.

Höhere Verleihungstufen

Am 2. Juli 1943 wurde die Einführung höherer Stufen zum Sturmabzeichen genehmigt. Diese sah vor, das Abzeichen unterhalb der gekreuzten Handgranate und dem Seitengewehr zusätzlich mit rechteckiger Umrandung die Zahlenangaben 25, 50, 75 sowie 100 zu versehen.

Verordnung des Oberkommandos des Heeres

(vom 2. Juli 1943):

1. Der Führer hat als Anerkennung der immer erneut bewiesenen Einsatzfreudigkeit der im Panzer (gemeint siend hier z. B. Panzerjäger, Sturmgeschütze) angreifenden Angehörigen der schweren Waffen die Einführung höherer Stufen . . . genehmigt.

2. Die höheren Stufen . . . werden nach besonderem Muster mit

  • der Zahl 25 in der II. Stufe,
  • der Zahl 50 in der III. Stufe,
  • der Zahl 75 in der IV. Stufe,
  • der Zahl 100 in der IV. Stufe gefertigt.

3. Es kann verliehen werden

  • nach 25 anrechnungsfähigen Einsätzen die II. Stufe
  • nach 50 anrechnungsfähigen Einsätzen die III. Stufe,
  • nach 75 anrechnungsfähigen Einsätzen die IV. Stufe

das Sturmabzeichen (allg.) an Angehörige der Sturmgeschützeinheiten, der Sturmpanzereinheiten und Panzerjägereinheiten der Panzerjägerabteilungen.

Die IV. Stufe kann nach 100 Einsätzen mit der Zahl 100 erneut verliehen werden.

4. Es darf nur ein Sturmabzeichen getragen werden; die niedrigere Stufen verbleiben jedoch zur Erinnerung.

Die Einsatztage für das (Allgemeine) Sturmabzeichen mit Einsatzzahl durften ab dem 1. Juli 1943 angerechnet werden.

Verleihungsberechtigt waren laut der Verleihungsbestimmungen vom 1. Juni 1940 Divisionskommandeure und taktische Vorgesetzte im Range eines Divisionskommandeurs.

Abbildungen mit Zahlen

Trageweise

Das Sturmabzeichen wurde auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen.

Verleihungs-Daten

Insgesamt wurden ca. 460.000 Sturmabzeichen verliehen.

Technische Daten

Abmessungen

  • ca. 52 x 42 mm (allgemeines) Sturmabzeichen
  • ca. 58 x 48 mm (allgemeines) Sturmabzeichen mit Einsatzzahl 25 und 50
  • ca. 55 x 48 mm (allgemeines) Sturmabzeichen mit Einsatzzahl 75 und 100

Geringfügige Toleranzen sind durchaus normal da diese fertigungsbedingt von Hersteller zu Hersteller verschieden ausfielen.

Material

Das (allgemeine) Sturmabzeichen wurde anfangs aus Buntmetall, später aus Feinzink hohlgepresst, halbvoll oder massiv hergestellt. Das (allgemeine) Sturmabzeichen mit Einsatzzahl wurde aus Feinzink hohlgepresst, halbvoll oder massiv hergestellt.

Verweise