Apotheke

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Eine Apotheke ist ein zugelassenen Ort zur Herstellung, Prüfung und dem Vertrieb von Heilmitteln. Rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen im Einzelhandel nur von Apotheken abgegeben werden.

Geschichte

Werbung von 1940

Die ersten Apotheken wurden vermutlich in Klöstern errichtet. Die Medizinalverordnung Friedrichs II. von 1224 grenzte Arzneibereitung und Heilkunst ab. Erste öffentliche Apotheken entstanden wahrscheinlich in Prag (1135), später in Trier, Nürnberg, Venedig und dann in zahlreichen Städten. Die erste Stadtapotheke entstand 1351 in Hamburg. Aus dem 14. und 15. Jahrhundert sind Apothekenordnungen und Taxen (Nürnberg 1350) bekannt. Großen Aufwind erhielten Apotheken durch Paracelsus starke Förderung der Arzneizubereitung.

Das erste amtliche Arzneibuch entstand in Florenz 1489; das erste amtliche deutsche Arzneibuch hieß „Pharmacopoea germanica“; es wurde allerdings in Latein verfaßt.

Das erste deutsche amtliche Arzneibuch aller deutschen Länder entstand im Jahr 1872, dessen dritte Auflage 1890 zum ersten Mal in deutsch geschrieben wurde.

In Preußen sowie den meisten anderen deutschen Ländern unterschied man privilegierte Apotheken, die frei veräußerlich und vererblich waren (seit 1810 wurden diese Lizenzen nicht mehr erteilt) und konzessionierte Apotheken, deren Betriebsrecht nach dem Tode oder dem Ausscheiden des Inhabers den Staat zurückfielen und neu vergeben wurden.

Das Reichsgesetz vom 13. Dezember 1935 über die Verpachtung und Verwaltung öffentlicher Apotheken beseitigte den in vielen deutschen Ländern geltenden Zustand, daß die Witwe oder die Kinder eines verstorbenen Apothekenbesitzers die Apotheke durch einen zwar als Apotheker approbierten, jedoch angestellten Verwalter weiterführen konnten. Zu Erziehlung klarer Verantwortung und fachlicher Handlungsfreiheit wurde vom 1. Oktober 1936 ab, mit wenigen Ausnahmen, nur noch Verpachtung von Apotheken zuläßig. Darüber hinaus war die Verpachtung der Apotheke vorgeschrieben, wenn deren Inhaber Jude oder in nationaler, moralischer oder fachlicher Beziehung unzuverlässig, auf längere Zeit krank oder sonst in der Führung der Apotheke behindert war.

Der Pachtvertrag bedurfte der Bestätigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Die deutsche Apothekerschaft hatte ein Musterpachtvertrag aufgestellt; Einrichtung und Betrieb der Apotheke waren durch die Apothekenbetriebsordnung der Länder geregelt. Der ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke wurde durch staatliche, in dreijährigem Zeitabstand stattfindende Revisionen überwacht.

Die Preise der Heilmittel waren in der amtlichen Reichsarzneitaxe (Apothekentaxe) festgesetzt; die darin nicht aufgeführten Mittel wurden nach besonderen, nicht amtlichen Taxen in allen Apotheken gleichmäßig berechnet.

Nachkriegszeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg beschäftigt sich die Apotheke anstatt Arzneimittel selbst herzustellen, zunehmend mit der Prüfung der Qualität und Identität von Arzneimitteln und der Beratung und Verkauf rund um Arzneimittel. Auch wurden seitdem ständig mehr Apotheken privatisiert.

Anzahl

Die Zahl der öffentlichen Apotheken im Deutschen Reich betrug 1935 7.105, dazu kamen 117 Krankenhausapotheken.[1] 2018 wurden deutschlandweit 19.075 öffentliche Apotheken gezählt und damit mehr als 2.000 weniger als noch 10 Jahre zuvor. Die hohe Anzahl jährlicher Schließungen ist dabei Ausdruck eines fortlaufenden Konzentrationsprozesses auf dem deutschen Apothekenmarkt,[2] aber auch ein Ergebnis des zunehmenden Handels im Weltnetz, wo Anbieter aus dem In-, aber vor allem Ausland die Preise etablierter Apotheken zum Teil erheblich unterbieten.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 1, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1936
  2. Gesamtzahl öffentlicher Apotheken in Deutschland in den Jahren 1999 bis 2019