Arnim-Boitzenburg, Adolf von

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Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg

Adolf Heinrich Graf von Arnim-Boitzenburg (Lebensrune.png 10. April 1803 in Berlin; Todesrune.png 8. Januar 1868 auf Schloß Boitzenburg) war ein preußischer Staatsmann.

Werdegang

Geboren als der jüngere Sohn des Grafen Friedrich Abraham Wilhelm von Arnim wurde Adolf Heinrich durch Verlosung der Familiengüter Eigentümer des größeren Teils des sehr erheblichen Grundbesitzes. Er studierte in Göttingen Rechtswissenschaften und wurde Landrat. 1833 wurde er Regierungspräsident in Stralsund, dann in Aachen, hierauf in Merseburg und 1840 Oberpräsident der Provinz Posen. Seit 1837 Mitglied des Staatsrates, wurde er 1842 der Nachfolger Gustav von Rochows im Ministerium des Innern. Zu einer Ausführung seines Programms einer ständischen Verfassung mit fester Periodizität des Landtages konnte es nicht kommen, da Friedrich Wilhelm IV. gerade die letztere nicht zugestehen wollte, und manche Maßregelungen, welche die öffentliche Meinung ihm zur Last legte (z. B. Ausweisung Heckers und Itzsteins 1845), brachten ihn um seine anfängliche Popularität. 1845 trat er von seinem Ministerposten zurück. Infolge der Märzrevolution übertrug ihm der König nach Ernst von Bodelschwinghs Rücktritt am 19. März 1848 die Leitung des Ministeriums; den Befehl zum Rückzug der Truppen am Vormittag des 19. März hat hauptsächlich von Arnim-Boitzenburg dem Könige angeraten. Bereits am 29. März schied er wieder aus. Zum Mitglied der Deutschen Nationalversammlung gewählt, legte er nach kurzer Zeit sein Mandat nieder, weil ihm die damals dort herrschende antipreußische Strömung widerstrebte. Als Vertreter der Interessen des Grundadels beteiligte er sich an den Beratungen des in Berlin versammelten „Junkerparlaments“. Seit 1849 war von Arnim-Boitzenburg Mitglied der Zweiten Kammer und seit 1854 erbliches Mitglied des Herrenhauses, wo er zur liberalisierenden Bürokratie hinneigte. Erst seit 1858 wandte er sich mehr und mehr der feudalen Reaktion zu und steigerte, vor allem durch seinen Einfluß im Herrenhause, den preußischen Verfassungskonflikt der Jahre 1862-66. Zur Rechtfertigung dieses Verhaltens veröffentlichte er die Schrift „Das Recht des Herrenhauses bei Festsetzung des Staatshaushalts“ (Berlin 1863). In den letzten Jahren seines Lebens zog er sich vom politischen Schauplatz zurück und starb am 8. Januar 1868 auf seinem Gut Boitzenburg in der Uckermark.

Siehe auch

Schriften

Literatur

  • Constantin Rößler: Arnim-Boitzenburg, Adolf Heinrich Graf von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 1, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 558–566.

Verweise