Preußischer Verfassungskonflikt

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Der Preußische Verfassungskonflikt war ein Machtkampf darum, ob die Preußische Verfassung weiterhin in der gegebenen Fassung gelten solle oder ob das Parlament bzw. der Preußische Landtag die anderen in der Verfassung vorgesehenen Institutionen unterwerfen würde. Er wurde zwischen der liberalen Mehrheit des Landtages geführt, u. a. von Rudolf Virchow und dem damaligen König von Preußen Wilhelm I. und dem von ihm berufenen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck ausgetragen. Der Verfassungskonflikt währte von 1862 bis 1866.

Verlauf

Nach der Preußischen Verfassung kamen Gesetze durch die Zusammenarbeit von König, Herrenhaus und Landtag zustande. Die liberale Landtagsmehrheit wollte dieses Machtgefüge jedoch zu ihren Gunsten verschieben. Damit brach sie selbst die Verfassung. Als Anlaß dazu diente ihr die von der Regierung vorgeschlagene Heeresreform mit der Einführung der dreijährigen Dienstzeit. Die Grundlage für das Handeln der Regierung bildete die Lückentheorie, nach der das Recht Ausgaben zu tätigen an die Regierung des Königs zurückfällt, falls sich eine der verfassungsmäßigen Institutionen, in diesem Fall der preußische Landtag, der konstruktiven Zusammenarbeit mit den anderen entzieht.

Demnach hat die Preußische Regierung seinerzeit keinesfalls einen Verfassungsbruch begangen, als sie die Heeresreform durchsetzte. Der Landtag bezog während dessen immer wirklichkeitsfremdere Positionen, darüber daß die Regierung ohne seine Zustimmung keine Ausgaben vornehmen dürfe, die, wären sie konsequent zur Ausführung gekommen, zur Auflösung des preußischen Staates und damit zur Anarchie geführt hätten.

Die Preußischen Konservativen rückten allerdings vor dem Ersten Weltkrieg von der Lückentheorie ab. Bismarck selbst ließ sich später Indemnität (Straflosigkeit) vom Landtag erteilen. Er beließ ihm und damit dem späteren Reichstag die Macht dazu, das Wohl des Deutschen Volkes und die Existenz des Deutschen Kaiserreiches in Frage zu stellen, indem er weiterhin die Existenz der Armee in Frage stellen durfte, um das Budgetrecht des Parlaments, das heute deshalb auch als dessen Königsrecht bezeichnet wird, durchzusetzen. Der Sieg im Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 erleichterte die Lage für die Regierung, beigelegt wurde der Konflikt aber erst nach der siegreichen Schlacht von Königgrätz 1866.

Folgen

Eine Folge des Verfassungskonflikts war sowohl die Spaltung der liberalen wie der konservativen Partei. Beeindruckt von den Erfolgen der Preußischen Regierung arbeitete die Mehrheit der Liberalen in der Nationaliberalen Partei künftig mit der Regierung zusammen. Ein Teil der Konservativen unterstützte die Regierung fortan aber nicht mehr. Aus ihrer Sicht hatte sie mit den Annexionen von 1866 (Einverleibung u. a. des Königreichs Hannover und vor allem der Enthronung des Königs von Hannover und der anderen Fürsten) gegen das Legitimitätsprinzip verstoßen.

Ausblick

Vor dem Ersten Weltkrieg warnten u. a. Erich Ludendorff, Friedrich von Bernhardi und vor allem der Alldeutsche Verband davor, daß die Rüstung des Deutschen Reiches immer mehr vernachlässigt und insbesondere die Möglichkeiten bei der Rekrutierung von Soldaten keinesfalls ausgeschöpft wurden.

Der Alldeutsche Verband sagte zutreffend voraus, daß der Krieg unmittelbar bevorstand und auch den Abfall des vermeintlichen Bundesgenossen Italien, als die Regierung noch abwiegelte und dies bestritt. Nach einem seiner namhaftesten Vertreter Hans von Liebig hätte ein Heer geschaffen werden können, mit dem Deutschland es gleichzeitig mit Frankreich und Rußland hätte aufnehmen können. Ernst zu Reventlow war sogar der Ansicht, daß der gleichzeitige Ausbau der deutschen Hochseeflotte – auch 30 Jahre nach der Reichsgründung von 1871 gab es keine solche, die den deutschen Überseehandel, insbesondere vor Übergriffen Englands, hätte schützen können – dem keinesfalls im Weg stand.

Dies unterblieb jedoch, weil Kaiser Wilhelm II. den Kampf mit der Reichstagsmehrheit scheute. Die von ihm berufenen Reichskanzler entsprachen im wesentlichen ebenfalls dieser Linie. Dies kann als das Verhängnis des Deutschen Reiches bezeichnet werden.

Literatur