Autodafé

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Autodafé (portugiesisch auto-da-fé, wörtlich: Selbst-der Glaube „Glaubensgericht“, von lat. actus fidei „Glaubenshandlung“) war der öffentliche Prozess und die anschließende – feierlich durchgeführte – Urteilsvollstreckung durch die Inquisition in Spanien und Portugal. Der Begriff wird bildungssprachlich zusammenfassend auch verwendet für eine „Verbrennung“ oder spezieller für die Verbrennung von (häretischen) Büchern sowie auch für „Verdammung“.

Ursprünglich bezeichnete Autodafé nur die öffentliche, feierliche Vorlesung des Urteils, dessen unmittelbare Folge jedoch immer die Vollstreckung war. Oft wurde aber nach beendigter Untersuchung jene feierliche Urteilsverkündigung verschoben, um an einem hohen Festtag den Triumph der Kirche durch gleichzeitiges Hinrichten einer größeren Zahl von Opfern zu verherrlichen. Das Volk kam hierzu in großer Masse zusammen, da schon das Zuschauen als verdienstlich galt, und selbst die vornehmsten Männer suchten ihre Ehre darin, dabei als Schergen des heiligen Gerichts zu figurieren. Auch der König pflegte zur Erhöhung der Feierlichkeit mit dem ganzen Hofe zugegen zu sein. In Prozession führte man die zum Tode verurteilten „Ketzer“, die barfuß gingen und mit dem Bußkleid (saco bendito, Sanbenito) und einer spitzen Mütze gekleidet waren, und hinter denen die Bildnisse entflohener und in Särgen die Leichname verstorbener Angeklagten hergetragen wurden, zur Kirche, wo die Verurteilten mit ausgelöschter Kerze in der Hand vor einem Kruzifix aufgestellt wurden, um ihr Urteil zu vernehmen. Darauf wurden sie dem weltlichen Richter überliefert und gefesselt in den Kerker zurückgebracht, um von da zum Richtplatz geführt zu werden. Widerriefen sie schließlich noch ihre „Ketzerei“, so wurden sie vorher erdrosselt, im entgegengesetzten Fall aber lebendig verbrannt und mit ihnen die Bildnisse und Gebeine der entflohenen oder verstorbenen Angeklagten. Seit dem Jahre 1481 wurden diese Massenhinrichtungen betrieben, und eines der am prunkvollsten durchgeführten Autodafés war das, welches noch 1680 unter König Karl II. in Madrid stattfand. Während des 18. Jahrhunderts nahm die Anzahl der Autodafés ab.

Der Unterschied des späteren kirchlichen Vorgehens zum früheren bestand darin, daß die Hinrichtungen in der Regel im Inquisitionsgebäude vollzogen wurden. In Spanien allein sind von 1481 bis 1808, den 1834 veröffentlichten Berichten zufolge, 34.658 Menschen öffentlich oder im geheimen hingerichtet, 288.214 zu lebenslänglichem Gefängnis oder zu Zwangsarbeit auf Galeeren verurteilt worden.

Auto da Fe, der Schluß oder die Handlung des Glaubens. Mit diesem Namen wird die Feierlichkeit bezeichnet, durch welche in der römischen Kirche diejenigen dem Feuertode übergeben werden, welche das gräßliche Ketzergericht derselben, die Inquisition (s.d.), der Ketzerei wegen zum Feuertod verurteilt hat. Mit dieser Feierlichkeit verherrlichte man besonders in Spanien und Portugal Feste; man betrachtete sie als öffentliche Lustbarkeit. Das erste Auto da Fe war im Jahre 1481 zu Sevilla; das größte fand in Spanien im Jahre 1680 statt, bei welchem an einem Tage 118 Menschen ihr Leben verloren. Bekanntlich hat sich Spanien in dieser Hinsicht immer ausgezeichnet; dort wurden seit 1481, als Thomas von Torquemada Groß-Inquisitor war, in den ersten Jahren über 2000 Menschen durch die Auto da Fe hingerichtet. Bis zur Zeit der Reformation beläuft sich die Zahl der in verschiedenen Ländern durch die Auto da Fe hingerichteten über 32.000 Personen; die meisten derselben waren Portugiesen und Spanier. In Frankreich, Deutschland und sogar in Italien konnte die Inquisition, so gern es auch der heilige römische Stuhl gesehen hätte, so streng gegen die Ketzer nicht verfahren.[1]

Fußnoten

  1. Christian Gotthold Neudecker: Allgemeines Lexicon der Religions- und christlichen Kirchengeschichte für alle Confessionen, Band 1, S. 183 (PDF-Datei)