Bundesgrenzschutz

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Bundesgrenzschutz (BGS) war von 16. März 1951 bis 1. Juli 2005 die Bezeichnung für die heutige Bundespolizei, die Sonderpolizei des Bundes des Bundesministeriums des Innern der Bundesrepublik Deutschland.

Erläuterung

Ab 16. März 1951 wurden die ersten BGS-Verbände in einer Stärke von 10.000 Mann aufgestellt, die erste Grenzschutzabteilung stellte sich am 28. Mai 1951 in Lübeck der Öffentlichkeit vor. Leiter des dortigen Ausbildungsstabes war Eichenlaubträger General der Infanterie a. D. Anton Grasser. Grasser wurde dann Kommandeur des Grenzschutzkommandos Süd und Inspekteur des Bundesgrenzschutzes. Im Bild: Vereidigung der 13. Hundertschaft am 2. Juli 1959 in der Hindenburgkaserne Coburg; Oberstleutnant Bühnemann schreitet unter den Klängen des Präsentiermarsches die Ehrenfront ab.
Bundesdienstflaggen des Bundesgrenzschutzes; Die Bundesdienstflagge, auch wenn sie am Kraftwagen geführt wird, wird als Flagge bezeichnet. Sie kommt beim BGS in Standerform (dreieckig) und in Doppelstanderform (mit rechtwinkligem Ausschnitt am fliegenden Ende) vor. Diese Terminologie entspricht auch dem Runderlaß des Bundesministers des Innern vom 2. August 1950. Stander heißen die speziellen Kommandozeichen des BGS, unabhängig von Form und Material.

Hauptaufgabe des BGS war der Schutz der innerdeutschen Grenze. 1956 wechselten fast 10.000 der rund 17.000 Beamten des damals noch militärisch gegliederten Bundesgrenzschutzes freiwillig zur Deutschen Bundeswehr, darunter die vier Generäle, die beim Amt „Blank“ beschäftigt waren.

„Nach dem Artikel 87 des Grundgesetzes können ‚durch Bundesgesetz Bundesgrenzschutzbehörden eingerichtet werden‘. Auf diese Bestimmung stützt sich das am 15. Februar 1951 vom Bundestag gegen nur einige Stimmen (der Kommunisten) verabschiedete ‚Gesetz über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden‘, deren Personalstärke nach einer interfraktionellen Vereinbarung von demselben Tage auf 10 000 festgesetzt wurde. Nur mit absoluter Mehrheit des Bundestages kann diese Zahl erhöht werden. Die Aufstellung der Bundesgrenzschutzbehörden – einer Sonderpolizei des Bundes – erfolgte unmittelbar, nachdem das Gesetz Rechtskraft erlangt hatte.
Der Bundesgrenzschutz untersteht dem Bundesminister des Innern. Die Errichtung einer besonderen Oberbehörde, die im Regierungsentwurf gefordert worden war, hatte der Bundestag abgelehnt. Der § 3 des Gesetzes über den BGS regelt die Aufgaben der neuen Behörden: ‚Die Bundesgrenzschutzbehörden sichern das Bundesgebiet gegen verbotene Grenzübertritte, insbesondere durch die Ausübung der Paßnachschau, und gegen sonstige, die Sicherheit der Grenzen gefährdenden Störungen im Grenzgebiet. Soweit die Polizeiaufgaben der Länder hierdurch berührt werden, handeln die Bundesgrenzschutzbehörden im Benehmen mit den Polizeibehörden des beteiligten Landes.‘“[1]

Dienstgrade

Angehörige des Bundesgrenzschutzes als Vorläufer der Bundeswehr (Bw) noch mit Wehrmachtshelm und Splittertarnung (ggf. handelt es sich dabei schon um das 1952 eingeführte Sumpftarnmuster).
BGS-Grundausbildung im Sommer 1959 auf dem Lauterberg
Der Eingangsbereich zur BGS-Unterkunft Brase in Coburg

Grenzjäger und Unterführer im Bundesgrenzschutz:

  • Grenzjäger = Gj.
  • Grenztruppjäger = Gtrj.
  • Grenzoberjäger = Gobj.
  • Grenzhauptjäger = Ghptj.
  • Wachtmeister i. BGS = Wm.i.BGS
  • Fahnenjunker i. BGS = Fhj.iBGS (Offizierslaufbahn)
  • Oberwachtmeister i. BGS = Obwm.i.BGS
  • Hauptwachtmeister i. BGS = Hwm.i.BGS
  • Fähnrich i. BGS = Fhr. i.BGS (Offizierslaufbahn)
  • Meister i. BGS = Mstr.iBGS
  • Obermeister i. BGS = Obmstr.i.BGS
  • Stabsmeister i. BGS = Stmstr.i.BGS
  • Oberstabsmeister i. BGS = Ostmstr.i.BGS

Offiziere im Bundesgrenzschutz (Grenzschutzoffiziere):

Grenzschutz-Sanitätsoffiziere:

  • Stabsarzt i. BGS = St.Arzt.i.BGS
  • Oberstabsarzt i. BGS = Ob.St.Arzt.i.BGS
  • Oberfeldarzt i. BGS = Ob.F.Arzt.i.BGS
  • Oberstarzt i. BGS = Oberstarzt.i.BGS

Personen

Inspekteure des BGS

Ritterkreuzträger des BGS (Auswahl)

Inhaber des Deutschen Kreuzes des BGS (Auswahl)

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Ernst Riggert: Bundesgrenzschutz