Oberst

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Friedrich Maetzke (Lebensrune.png 3. Oktober 1885 in Niesky), gefallen 1942 als Oberst

Oberst (auch: Obrist; plural: Obersten; österr. kurz Obst) ist ein Dienstgrad in der Laufbahn der Offiziere. Vorgänger ist Oberstleutnant, Nachfolger Generalmajor (bei der Bundeswehr Brigadegeneral).

Erläuterung

Im Kaiserlichen Heer, Reichswehr und Wehrmacht war der Oberst der höchste Offiziersrang der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere. Im NS-Ranggefüge entsprach dieser Dienstgrad dem Kapitän zur See der Kriegsmarine beziehungsweise dem SS-Standartenführer (→ Dienstgrade der SS) oder SA-Standartenführer.

Historisches

„Oberster Feld-Hauptmann“, „Oberster Hauptmann“ oder auch „Obrister“[1] war im 16. Jahrhundert der vom Kriegsherrn ernannte Befehlshaber eines Regiments von 4.000 bis 5.000 Mann, bestehend aus etwa zehn Fähnlein von Landsknechten. Wegen der Zunahme der Mannstärke und Waffengattungen wurde er aus der Gruppe der Hauptleute ausgewählt und zum „Obersten“ ernannt. Der Oberst ist also die Kurzform, die sich im 18. Jahrhundert als Bezeichnung in Preußen (Preußische Armee) und Österreich durch Modernisierung herausbildete.

Ab dem 17. Jahrhundert war er nicht nur militärischer Vorgesetzter, sondern auch Heeresunternehmer und damit Besitzer des von ihm bezahlten Regiments von Söldnern, der seine Dienste den Herrschern gegen entsprechende Bezahlung anbot.

Bis 1945 wurde die Bezeichnung Oberst üblicherweise mit „Obst.“ abgekürzt.

Der entsprechende Marinerang ist in Deutschland seit dem Kaiserreich der Kapitän zur See, dem entsprach in der österreichisch-ungarischen Kriegsmarine der Linienschiffskapitän. Bis ins 19. Jahrhundert wurde der Begriff Kapitän jedoch auch für Heeresoffiziere verwendet, bedeutete hier aber die Stellung eines Hauptmanns.

Fußnoten

  1. Der Plural Obristen bezeichnet auch Mitglieder einer Militärjunta