Bundesrat (BRD)

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Als Bundesrat wird die zweite Parlamentskammer, die Länderkammer, neben dem Bundestag in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Sie hat 69 Mitglieder, die sich auf die einzelnen Bundesländer der BRD, je nach ihrer Einwohnerzahl, verschieden verteilen. Der Bundesrat ist ein Scheinkontrollinstrument der parlamentarischen Demokratie.

Aufgaben

Die Aufgaben des Bundesrates basieren auf den Artikeln 50 sowie 70 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, wobei Art. 50 GG die Auflösung der BRD in ein Paneuropa vorwegnimmt.[1][2] Die ursprüngliche Fassung wurde, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, abgeändert, und beinhaltete keine Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union.[3]

Kein BRD-Gesetz kommt zustande, ohne daß der Bundesrat damit befaßt war. Viele Gesetze können sogar nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat ihnen ausdrücklich zustimmt. Da sich die BRD-Blockparteien alle wesentlichen Institutionen zur Beute gemacht haben gibt es selten Zweifel, daß entsprechende Gesetze auch erlassen werden können. So wurde das offenkundig sogar grundgesetzwidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetz vom Bundesrat am 7. Juli 2017 gebilligt,[4], obwohl selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages das Gesetz als grundgesetzwidrig einstuft.[5] Es handelte sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Bei anderen Gesetzen handelt es sich um Einspruchsgesetze, wo der Einfluß des Bundesrates praktisch nicht vorhanden ist. Einsprüche können mit der parlamentarischen Mehrheit des amtierenden BRD-Kanzlers abgeschmettert werden. Hinzu kommt die Stimmverteilung der Bundesländer. Jedes Bundesland hat mindestens drei Stimmen im Bundesrat. Außerdem gibt es Bundesländer mit vier, fünf und sechs Stimmen.

Zitate

  • „Das Bundesverfassungsgericht ist kein Organ der deutschen Staatlichkeit, sondern eine Institution der Fremdherrschaft, ebenso die Bundesregierung, der Bundestag, der Bundesrat und der Bundespräsident. Mit ihnen segelt der Feind unter falscher Flagge.“Horst Mahler

Fußnoten