Bibelverbot

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Als Bibelverbot wird das Verbot des Besitzes oder auch des Lesens der Bibel oder bestimmter Ausgaben und Übersetzungen der Bibel bezeichnet. Bibelverbote hat es seit deren Existenz mehrfach gegeben, wobei diese im abendländischen Raum aber fast immer von der Kirche bzw. den verschiedenen christlichen Kirchen selbst ausgegangen sind.

Geschichte

Kirche

Allerdings hat die alte Kirche die Bibel niemals dem Volk vorenthalten; Kirchenlehrer, wie Chrysostomus, Hieronymus und Augustinus, namentlich auch Papst Gregor I. („der Große“), ermahnten die Laien eifrig zum Bibellesen. Erst der streng erbhierarchische Geist des Mittelalters führte dazu, den Gebrauch der Bibel zu beschränken. Aus Anlass der Maßnahmen gegen die Waldenser und Katharer wurde zuerst von Papst Innocenz III. im Jahre 1199, dann auf den Synoden zu Toulouse 1229 und zu Béziers 1233 den Laien das Besitzen und Lesen der Bibel in der Volkssprache untersagt, und auf der Synode zu Tarragona (1234) jeder für einen Ketzer erklärt, der eine Bibelübersetzung nicht innerhalb von acht Tagen seinem Bischof zum Verbrennen abliefere.

Ähnliche Bibelverbote wurden in England gegen die Wiclifiten z. B. auf der Synode zu Oxford 1408 erlassen. Trotzdem kamen seit Mitte des 15. Jahrhunderts zahlreiche Bibelübersetzungen in die Hände des Volks. Um die Verbreitung der Lutherbibel zu verhindern, veranstaltete Hieronymus Emser eine katholische Bearbeitung derselben. Das Konzil von Trient erlaubte das Lesen „häretischer“ Übersetzungen des Neuen Testaments gar nicht, das des Alten nur mit bischöflicher Genehmigung; kirchlich approbierte Übersetzungen in der Volkssprache sollten nur mit ausdrücklicher bischöflicher Erlaubnis auf Grund einer vom Beichtvater ausgestellten Empfehlung gelesen werden. Nachdem gegen Ende des 18. Jahrhunderts vielfach eine mildere Praxis Eingang gefunden hatte, rief zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Tätigkeit der protestantischen Bibelgesellschaften wieder härtere Gegenmaßregeln der Päpste hervor. Dergleichen namentlich gegen die Verbreitung protestantischer Bibelübersetzungen gerichtete Verordnungen gingen von Papst Pius VII. 1816, Leo XII. 1824, Pius VIII. 1829, Gregor XVI. 1844 und von Pius IX. 1846, 1849 und in seiner Encyklika 1864 aus. Ohne das Bibellesen den Laien geradezu zu verbieten, erneuerten diese päpstlichen Erlasse die Grundsätze von Trient, deren strenge Durchführung einem tatsächlichen Bibelverbot ziemlich nahe kam.

Ähnliche Verbote der Bibelgesellschaften und nichtautorisierten Bibelübersetzungen kamen auch in der griechisch-orthodoxen Kirche vor, wie 1826 in Russland durch Zar Nikolaus I. und 1839 durch den Patriarchen Gregor VI. von Konstantinopel.


Kommunismus

Die Bibel, obwohl in ihren egalitaristischen Forderungen teilweise mit dem Kommunismus verwandt, hat in den kommunistischen bzw. bolschewistischen Systemen teilweise drastische Verbote erfahren, da die mit dieser Schrift verbundene christliche Kirche dort meist als lästige und überlebte Konkurrenz betrachtet wurde.

Mohammedanismus

In manchen mohammedanisch geprägten Ländern kann das Mitsichtragen einer Bibel und anderer christlicher Glaubensschriften strenge Ahndungen seitens der Staatsgewalt bewirken. Ganz abgesehen davon, daß das Lesen in der Bibel und dessen öffentliches Zurschaustellen in keinem islamistischen Lande gerne gesehen wird, gibt es auch gesetzlich verankerte Bibelverbote, so z.B. in Saudisch-Arabien. [1]

Fußnoten