Fürstentum Liechtenstein

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Pfeil 1 start metapedia.png Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Liechtenstein (Auswahlseite) aufgeführt.
Fürstentum Liechtenstein
Flagge
Wappen
Flagge Wappen
Amtssprache Deutsch
Hauptstadt Vaduz
Staatsform konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt Fürst Hans-Adam II., vertreten durch Erbprinz Alois von Liechtenstein
Regierungschef Daniel Risch
Fläche 160 km²
Einwohnerzahl 37.468 (30. Juni 2015)
Bevölkerungsdichte 233 Einwohner pro km²
Währung Schweizer Franken (CHF)
Gründung 23. Januar 1719
Unabhängigkeit 6. August 1806 (Auflösung des Heiligen Römischen Reichs)
Nationalhymne Oben am jungen Rhein
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Oktober)
Kfz-Kennzeichen FL
ISO 3166 LI, LIE, 438
Weltnetz-TLD .li
Telefonvorwahl +423

Das Fürstentum Liechtenstein ist der kleinste Staat innerhalb Deutschlands und liegt zwischen der Schweiz und Österreich im Süden Deutschlands. Die Hauptstadt ist Vaduz, die Amtssprache Deutsch. 1806 wurde auf Betreiben Frankreichs das Gebiet von Deutschland abgetrennt mit dem Ziel einer Schwächung und Spaltung Deutschlands (→ Kleinstaaterei). Bei den meisten Bürgern handelt es sich um Deutsche aus der Schweiz, der BRÖ oder der BRD.[1] Im Zuge der politischen Korrektheit und typisch deutscher Manier wird die Zugehörigkeit Liechtensteins zur deutschen Nation heutzutage verleugnet.

Liechtenstein ist neben den Niederlanden und Luxemburg das einzige deutsche Land, in dem noch eine Monarchie besteht. Im Falle Liechtensteins handelt es sich um eine konstitutionelle Erbmonarchie. Bis 1919 bestand eine Zollunion mit Österreich, seit 1924 besteht eine Union mit der Schweiz, die das Fürstentum außenpolitisch vertritt.

Deutsches Bekenntnis

Liechtenstein war bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes und bekannte sich bis 1963 in seiner Nationalhymne offen zu seinem Deutschtum. Dort heißt es u. a.:

Oben am deutschen Rhein
Lehnet sich Liechtenstein
An Alpenhöh’n.
Dies liebe Heimatland
Im deutschen Vaterland
Hat Gottes weise Hand
Für uns erseh’n.

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges lehnen alle deutschen Gebiete, die 1871 nicht Teil des Deutschen Reiches wurden, die Zugehörigkeit zur deutschen Volks- und Kulturnation ab. Auch die Liechtensteiner Regierung ist darum bemüht, jede Verbindung zum Deutschtum und zum deutschen Volk zu verneinen. Inzwischen heißt es in der Hymne deshalb auch nicht mehr „am deutschen Rhein“, sondern „am jungen Rhein“.

Verfassung und Staatsorganisation

Der Fürst hat gemäß der liechtensteinischen Verfassung ein Vetorecht, das er einlegen kann, wenn Gesetzentwürfe und Verfassungsänderungen nicht seinen Vorstellungen entsprechen. Ein Veto gegen das Veto des Fürsten ist nur durch die Abschaffung der Monarchie möglich, die durch die Verfassung ebenfalls eingeräumt wird.[2] Liechtenstein ist in elf Gemeinden gegliedert. Die Verfassung gibt den einzelnen Gemeinden das Recht, falls es die Mehrheit der Stimmberechtigten wünscht, ihre Mitgliedschaft im Fürstentum zu beenden, um sich entweder einem anderen Staat anzuschließen oder aber ein unabhängiger Staat zu werden (→ Sezession).[3]

Steueroase

Nachdem der Fürst von Liechtenstein die BRD – im Zusammenhang mit der durch Liechtenstein begünstigten Steuerhinterziehung von Bundesbürgern – als „Viertes Reich“ bezeichnet hatte, das Liechtenstein auch noch überleben werde, wurde er dafür vom Zentralrat der Juden kritisiert.[4] Als er später erklärte, daß die Schweiz und Liechtenstein mit dem Bankgeheimnis vielen Juden das Leben gerettet hätten, beschuldigte der Zentralrat den Fürsten, dadurch die „Überlebenden des Holocausts“ verhöhnt zu haben.[5] Schließlich will Liechtenstein sich aber von seinem Dasein als „Geldversteck der Reichen“ verabschieden.[6] Liechtenstein spielte auch im Spendenskandal der CDU eine Rolle.[7]

Der liechtensteinischen LGT-Bank wurden die Daten von mehr als tausend deutschen Kunden gestohlen. Soweit das Geld in Stiftungen angelegt war, hatte es in diesem Fürstentum bisher besonderen Schutz genossen: Durch die Einschaltung von Treuhändern treten die Kunden nach außen hin namentlich nicht in Erscheinung. In diesem Fall kaufte der Bundesnachrichtendienst (BND) eine CD-ROM mit den vertraulichen Stiftungskonten. 4 Mio. € betrug der Kaufpreis. Zugleich verschaffte der deutsche Geheimdienst dem Informanten eine neue Identität. Nach Auswertung der Daten legte die Steuerfahndung im Februar 2008 los. Die erste Razzia fand beim damaligen Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, statt. Die Szene, wie Zumwinkel abgeführt wird, wurde viele hundert Mal im Fernsehen präsentiert. Üblicherweise gehen die Steuerfahnder gegen eine Vielzahl Verdächtiger zeitgleich und überraschend vor. Hier jedoch wurde ein Einzelfall vorgezogen und der prominenteste Verdächtige an den Pranger gestellt. Andere Konteninhaber und vermutliche Steuerhinterzieher sollten auf diese Weise unter Druck gesetzt und verunsichert werden in der Erwartung, daß es dadurch zu besonders vielen Selbstanzeigen kommen würde.

Das Vorgehen von Steuerverwaltung und BRD-Justiz wirft zahlreiche Fragen auf. So wurde die CD-ROM in Hehlermanier mit Steuergeldern aufgekauft. Ob die darauf befindlichen Daten strafrechtlich überhaupt verwertbar sind, ist unter Juristen umstritten. Das Finanzgericht Köln (Az. 14 V 2484/10) entschied in eigener Sache schnell: Die Daten unterliegen nach Auffassung der Richter keinem Verwertungsverbot, weil kein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre der Bürger vorliege. Und zudem hätten sich die Finanzbeamten nicht strafbar gemacht. Es handele sich nur um Geschäftsdaten, die von den Behörden nicht selbst beschafft, sondern lediglich in Empfang genommen worden seien.

Literatur

  • Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein: Der Staat im dritten Jahrtausend. van Eck Verlag, 2. Aufl. 2014, ISBN 978-3905881035 [240 S.], Buchvorstellung und Bezugsnachweis
  • Menno Aden: Staatsgründungen und Staatenreformer aus dem germanischen und deutschen Kulturraum. Eckartschrift 237, ISBN 978-3-902350-74-9 [108 S.]

Verweise

Fußnoten