Dam, Hendrik van
Hendrik George van Dam ( 8. November 1906 in Berlin; 28. März 1973 in Düsseldorf) war ein jüdischer Jurist. Er war von 1950 bis 1973 Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland.[1]
Inhaltsverzeichnis
Werdegang
Herkunft
Der jüdische Jurist und Funktionär Hendrik George van Dam kam 1906 in Berlin als Sohn des damaligen Hofantiquars Kaiser Wilhelm II., Jacques A. van Dam, zur Welt. Die Familie van Dam war Ende des 19. Jahrhunderts von Holland nach Deutschland ausgewandert.[2] Seine Mutter ist Meta Cohen, deren Vater als freisinniger Abgeordneter dem Bremer Stadtparlament (Bürgerschaft) angehörte.
Ausbildung
Nach dem Besuch der höheren Schule in Berlin studierte er Rechtswissenschaften und Geschichte an den Universitäten Heidelberg, München, Berlin und Basel. 1930 legte er das Referendarexamen ab und trat dann in den juristischen Vorbereitungsdienst. 1934 promovierte er in Rechtswissenschaften.
Wirken
Seine Braut starb an Typhus. Van Dam lebte ab 1933 in den folgenden Jahren in Holland und in der Schweiz und betätigte sich u.a. als Journalist. 1940 zog er von Holland nach England, wo er zunächst in einem Lager für „verdächtige Ausländer“ interniert war. 1945 kehrte er nach Deutschland zurück. Im Auftrag der britischen Besatzungsmacht war er mit der „Reorganisation des deutschen Rechtswesens“ beschäftigt.[2]
Ab 1945 wieder in Deutschland, baute Hendrik van Dam in Oldenburg das Gerichtswesen auf. Von 1946 bis 1950 war er in leitender Position für das Jewish Relief Unit in Norddeutschland tätig.[3] Seither war van Dam Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, der Gesamtvertretung der in der Bundesrepublik lebenden Juden. Er galt als Experte für Wiedergutmachungsfragen.[2]
Hendrik van Dam hat sich immer wieder als Sprecher der Judenschaft in der Bundesrepublik geäußert. Er hat sich von Anfang an gegen die These ausgesproche, daß sich nach dem Zweiten Weltkrieg überhaupt kein Jude mehr in Deutschland niederlassen sollte, auf der anderen Seite aber auch die Meinung vertreten, daß Deutschland kein Einwanderungsland und deshalb auch nicht im eigentlichen Sinne ein Zuwanderungsland für die Juden sei. 1969 veröffentlichte van Dam eine Studie über "Die Unverjährbarkeit des Völkermordes", in der er die Fragen der Verjährung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen behandelte. Anlaß für die Studie war die sogenannte "Verjährungsdebatte" in der BRD.[3]
1960 erhielt van Dam das DRK-Ehrenzeichen, 1962 das Große Bundesverdienstkreuz (später auch Stern dazu) „in Anerkennung seiner Bemühungen um die Aussöhnung zwischen dem deutschen Volk und den Juden“.
Anfang Februar 1973 übernahm er die Chefredaktion der „Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung“ in Düsseldorf. Er trat damit an die Stelle der Herausgeber Lilli Marx und Hermann Lewy. Wenig später, am 28. März 1973, ist Hendrik van Dam nach kurzer, schwerer Krankheit in Düsseldorf gestorben.[3]