Das Ende der Geduld
Titel: | Das Ende der Geduld |
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Untertitel: | Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter |
Autor: | Kirsten Heisig |
Verleger: | Verlag Herder |
Verlagsort: | Freiburg im Breisgau |
Erscheinungsjahr: | 2010 |
Originalsprache: | Deutsch |
ISBN: | 978-3451302046 |
Das Ende der Geduld. Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter ist ein Buch der im Juni/Juli 2010 verstorbenen, vielfach wird auch von einer Ermordung ausgegangen, Jugendrichterin Kirsten Heisig, die für das multikulturelle Neuköllner Rollbergviertel in Berlin-Neukölln zuständig war. Thilo Sarrazin brachte kurz darauf sein Buch „Deutschland schafft sich ab“ heraus, das eine ähnliche Thematik aufgriff.
Inhaltsverzeichnis
Ein Kapitel aus Kirsten Heisigs Buch
Teufelskreis aus Hass, Armut, Angst und Gewalt
Yilmaz, Hussein und Kaan – drei jugendliche Vergewaltiger. Sie sind grausam und beschützt von ihrem Clan.
Güner Balci hat das Buch „Arabboy“ geschrieben, in dem die Lebensgeschichte eines arabischen jugendlichen Intensivtäters in Neukölln erzählt wird. Gewalt und Drogen bestimmen sein Leben und das seiner Freunde von Kindheit an. Unter anderem schildert die Autorin, die selbst als Tochter ostanatolischer Zuwanderer in Neukölln aufgewachsen ist, eine Vergewaltigung, die mehrere junge arabische Männer an einem Mädchen begehen. Ihre Darstellung ist ebenso realistisch wie grausam. Ich werde häufiger gefragt, ob es denn tatsächlich diese Verbrechen gibt. Leider sieht die Wirklichkeit eher noch schlimmer aus.
Es gibt immer wieder Fälle der übelsten sexuellen Erniedrigung. Diese werden derart hemmungslos und brutal begangen, dass ich sie in meinem Fallbeispiel nur allgemein schildern möchte. Die Taten, Entwicklungsbedingungen und Lebenslagen dieser Täter weisen augenfällige Parallelen auf, weshalb ich sie in ihren wesentlichen Grundzügen zusammenfassend darstelle.
Die Biografien der jungen Männer beinhalten einige Elemente, die sich auch bei anderen männlichen Tätern mit Migrationshintergrund finden lassen. Sie werden speziell von ihren Müttern extrem verwöhnt und erfahren keinerlei Grenzsetzung. Die Lehrerinnen, Lehrer und Jugendamtsmitarbeiter, die als Erste mit den Familien zu tun haben, wenn sich bereits in der Grundschule erste Verhaltensauffälligkeiten zeigen, berichten von Gewaltbereitschaft und Respektlosigkeit. Wenn die Mütter – und höchst gelegentlich auch die Väter – darauf angesprochen werden, suchen die Eltern das Verschulden grundsätzlich beim „System“.
„Zu Hause ist das Kind ganz brav“
Die Lehrer seien unfähig und zudem rassistisch, weil sie es wagten, das Kind zu kritisieren.
„Zu Hause ist das Kind ganz brav“, heißt es dann. Ähnliche Erfahrungen teilen die Sozialarbeiter der Schulen und der Jugendhilfeeinrichtungen mit. Da sich die Verhaltensweisen der Kinder nicht ändern, kapituliert die Grundschule manchmal, zumal die Kinder auch nur sporadisch erscheinen. Sie wechseln aufgrund der Gesamtumstände einfach die Schule.
Dies ist ein häufig vorkommender Mechanismus mit fatalen Folgen: Der problematische Schüler wird wie ein Wanderpokal herumgereicht, keiner kümmert sich so recht um ihn, er selbst kann schwerlich Bezüge aufbauen. Bereits mit zehn oder elf Jahren treiben diese Kinder sich dann den ganzen Tag gemeinsam mit Freunden herum. Andere Kinder werden erst nach Geld gefragt und dann durchsucht. Wenn man nichts findet, werden die Opfer geschlagen und getreten.
Meistens vergehen einige Monate, bis sich der Kontakt mit dem Jugendamt intensiviert. Dieses bietet zunächst eine Familienhilfe an, erkennt aber alsbald, dass wegen der Verweigerungshaltung der Eltern, die alle Handlungen ihrer Söhne rechtfertigen, eigentlich eine Unterbringung außerhalb der Familien angezeigt wäre, zumal die Kinder – nennen wir sie Yilmaz, Hussein und Kaan – inzwischen dazu übergegangen sind, auch Mitschüler zu malträtieren, zu berauben und zu schlagen.
Dabei handelt es sich mittlerweile um ernste Vorfälle. Schüler werden aus nichtigem Anlass mit den Worten „Du bist tot“ bedroht, begleitet von Handbewegungen, die das Durchschneiden der Kehle andeuten. Beleidigungen wie „Hurensohn“, „du Opfer“ und „du bist eine Nutte, du trägst kein Kopftuch“ sind an der Tagesordnung.
Mit der Faust ins Gesicht
Ohne Vorwarnung wird anderen Kindern mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Damit nicht genug: Man zieht anschließend seinen Gürtel aus dem Hosenbund und schlägt damit wahllos auf das Opfer ein. Es folgen bald weitere Bedrohungen und Raubtaten. Der erzieherische Handlungsbedarf ist offensichtlich. Häufig entziehen die Familien die Kinder der staatlichen Intervention, indem sie sie in die Türkei oder den Libanon schicken, wo dann „Erziehung“ stattfinden soll. Oftmals kehren jedoch die Söhne nach kurzer Zeit wieder zurück, da es ihnen in den „Heimatländern“ nicht gefällt.
Naturgemäß haben sie dann den Anschluss an den Lehrstoff verloren und müssen ein Schuljahr wiederholen, was meist wegen der hinzutretenden Verfehlungen mehrere Schulwechsel nach sich zieht. Die verbalen und körperlichen Attacken gegen die neuen Mitschüler und Lehrkräfte lassen nie lange auf sich warten. Da nunmehr keiner mehr Rat weiß, sollen die verhaltensauffälligen Kinder psychiatrisch oder psychologisch begutachtet werden.
Auch diese Maßnahme kann auf zweierlei Weise ausgehebelt werden: Entweder entschwinden die Jungen wieder in die „Heimat“, oder einer stationären Begutachtung wird zwar zugestimmt, jedoch erscheint nach kurzer Zeit ein Familienmitglied in der Klinik und nimmt das Kind wieder mit, weil es aus Sicht der Sorgeberechtigten lange genug von zu Hause weg gewesen oder ein familiärer „Notfall“ eingetreten sei, der eine sofortige Rückkehr erforderlich mache.
Im Teufelskreis
Also tappen alle weiter im Dunkeln. Was folgt? Es wird niemanden überraschen: ein Schulwechsel. Diesmal landen die Jugendlichen auf einer Sonderschule oder in einem Förderzentrum für verhaltensauffällige Kinder. Auch hier wird in der Regel niemand mit ihnen fertig, weshalb beschlossen werden kann, die Kinder nunmehr zu Hause mit wöchentlich sechs (!) Stunden zu beschulen.
Die daraus resultierende Freizeit wird dann dazu genutzt, weiter Angst und Schrecken zu verbreiten, die „alten“ Schulen aufzusuchen und vor dem Eingangstor ehemalige Mitschüler zu verprügeln sowie andere Eltern und Erzieher zu beleidigen, zu bespucken und einzuschüchtern.
Ungefähr im Alter zwischen dreizehn und vierzehn Jahren entdecken alle männlichen Jugendlichen die Sexualität. Während mitteleuropäisch sozialisierte Jungen im Regelfall die Möglichkeit haben, sich den Mädchen offen zu nähern und erste zarte Bande zu knüpfen, ist dies in einigen türkischen und arabischen Familien nicht erwünscht. Die jungen Frauen aus diesem Kulturkreis unterliegen in konservativen Elternhäusern einer strengen Beobachtung und können nicht angesprochen, besucht oder für gemeinsame Freizeitaktivitäten gewonnen werden. Das will man bei den eigenen Schwestern ja auch nicht.
In diesen Situationen beobachten wir manchmal, dass die „Deutschen“ interessant werden. Die „deutschen“ Teenager sind ansprechbar und mögen die „Südländer“, wie sie sich ausdrücken. Gleichwohl sind die deutschen Mädchen nicht immer gleich an Sex interessiert, was von der anderen, männlichen Seite häufig unterstellt wird. Auf jeden Fall erwartet man nach einer ersten Annäherung auch einen gewissen Gehorsam.
So gibt es Probleme, wenn die „Freundin“ mal nicht ans Handy geht. „Sandra“ wird dann von „Yilmaz“ im Hausflur aufgelauert. Sie wird gewürgt und an die Wand gedrückt. Sie solle sich entschuldigen. Viele junge Mädchen machen diese Behandlung mehr oder weniger lange mit. Andere hingegen verlieren alsbald das Interesse daran, wie „der letzte Dreck“ behandelt zu werden, und beenden die Verbindung.
In der Ehre gekränkt
Dann wird es gefährlich, denn nun ist der „Freund“ in seiner Ehre gekränkt. Manchmal folgen daraus Vergewaltigungen, die durch unbeschreibliche Rohheit gekennzeichnet sind. Es gibt Fälle, in denen das Mädchen in einen Hinterhalt, zum Beispiel in einen Keller oder auf ein entlegenes Gelände, gelockt und dann von mehreren Tätern, die der „Ex“ mitgebracht hat, sexuell auf schlimmste Art und Weise missbraucht wird.
Mir sind Vorfälle bekannt, in denen die Opfer gleichzeitig orale und anale Penetrationen durch mehrere Täter ertragen mussten, bevor man sie, aus vielen Körperöffnungen blutend, wie einen unnützen Gegenstand zurückließ. Auch das Filmen der Vergewaltigung mit dem Handy gehört dazu. Damit kann man sich dann vor den Kumpeln brüsten. Selbstverständlich verlangen die Peiniger, dass ihre Opfer schweigen. Ansonsten müssen sie mit dem Tod rechnen:
„Rashid drehte die Musik leiser, niemand sollte sie hören. Dann stieg er aus, klappte den Beifahrersitz nach vorn und machte sich daran, Devrim die Stretch-Röhrenjeans runterzuziehen. Sami hielt sie währenddessen im Würgegriff, und mit jedem Befreiungsversuch, den Devrim unternahm, drückte er nur noch fester zu. Devrim bekam kaum noch Luft. Rashid zog ihr Hose und Unterhose aus und zückte sein Handy.
Diesen Moment wollte er festhalten, für sich und für alle anderen, sozusagen ein Leckerbissen unter den Handyfilmen. Jassir blieb am Lenkrad, er beobachtete die Vergewaltigung aus dem Rückspiegel, drehte sich ab und an zu dem Mädchen um, sah ihm in die Augen und lächelte teuflisch…“, schreibt Güner Balci in „Arabboy“ und trifft damit nur annähernd die Realität.
Falls die Täter zum Zeitpunkt der Vergewaltigung bereits vierzehn sind, werden sie zur Verantwortung gezogen. Es stehen dann mehrjährige Jugendstrafen im Raum. In solchen Verfahren werden immer Gutachten zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Schuldfähigkeit angefertigt. Die Hintergründe für den Verlust jeglicher Hemmschwelle sind schwer zu erfassen.
Straftaten in der Haft
Eine verminderte Verantwortlichkeit der Täter für das Geschehene vermögen die psychiatrischen Sachverständigen meist jedoch nicht zu erkennen. Manchmal spricht auch die Erklärung eines Vergewaltigers in ihrer ganzen Schlichtheit für sich selbst: „Im Libanon hätte ich das nicht gemacht. Da hätte man mir ja den Schwanz abgeschnitten.“
In der Haft werden weitere Straftaten begangen. So werden Mitinhaftierte drangsaliert und gedemütigt. In einem Fall drückte ein Intensivtäter den Kopf eines Mitinhaftierten in ein Toilettenbecken. Zuvor hatte er noch vor seinem Peiniger bis zur völligen körperlichen Erschöpfung Liegestütze machen müssen.
Ein anderer musste den Zellenfußboden eines Mitinhaftierten „reinigen“, indem er ihn ableckte. In einem weiteren Fall beteiligte sich ein Intensivtäter an der „Bestrafungsaktion“ für einen neu Inhaftierten, der die ungeschriebenen Gesetze in der Untersuchungshaftanstalt noch nicht kannte. Der Häftling hatte sich irgendwo hingesetzt, und ein anderer meinte, das sei sein Platz. Dann setzte es Schläge, an denen sich viele Insassen beteiligten.
Außerdem werden „die Neuen“ gezwungen, ihre Habseligkeiten bei den „Chefs“ der Knasthierarchie abzugeben. Dabei handelt es sich um Inhaftierte mit langjährigen Strafen oder mit hohem Aggressionspotenzial. So sei das in jeder Haftanstalt, wird mir berichtet, egal ob dort Deutsche oder Migranten die Mehrheit der Häftlinge stellen. Auch stören sich nur wenige daran, dass die Häftlinge in den Zellen über Handys verfügen. Gleichermaßen verhält es sich mit dem Besitz von Cannabis.
Abgesehen von der Gewalt unter den Gefangenen selbst kommt diese auch gegenüber Vollzugsbediensteten zum Ausdruck. Sie müssen sich im Arbeitsalltag als „Huren“, „Hurensöhne“ und „Nazis“ beschimpfen lassen und werden manchmal auch von Inhaftierten geschlagen. In anderen staatlichen Einrichtungen, die der Unterbringung von Jugendlichen dienen und dazu beitragen sollen, dass der junge Mensch nicht in Haft kommt, fallen ebenfalls beunruhigende Dinge vor. Man fragt sich zum Beispiel beklommen, wie ein Jugendlicher, der zur Vermeidung der Untersuchungshaft in einem Heim untergebracht worden ist, an Metallspieße gelangen kann, mit denen er andere Mitinsassen attackiert.
Probleme der Justiz
Zurück zum kindlichen „Intensivtäter“: Begeht ein 13-Jähriger eine Vergewaltigung, hat er sich dafür nicht zu verantworten. In einem mir erinnerlichen Fall kam es immerhin mit Zustimmung der Eltern und auf freiwilliger Basis zu einer vorübergehenden Unterbringung des Täters außerhalb des Heimatortes. Als Mutter und Vater nach kurzer Zeit meinten, der Junge müsse besuchsweise nach Hause kommen, gab es keine Handhabe zu verhindern, dass der Sohn die Einrichtung verließ.
Hätte das Familiengericht zuvor einen Pfleger bestimmt, der hierüber zu befinden gehabt hätte, wäre die nächste Vergewaltigung vielleicht zu verhindern gewesen. So aber fiel dem Täter, der wiederum nicht allein agierte, nunmehr ein Kind zum Opfer. Das Familiengericht hatte allerdings keine Gelegenheit, eine das Sorgerecht der Eltern einschränkende Anordnung zu treffen, weil der Fall vom Jugendamt dort nach meiner Kenntnis gar nicht vorgetragen wurde.
Ich habe Täter wie Yilmaz, Hussein und Kaan, die alle ähnlich vorgingen und aus vergleichbaren Motiven handelten, bereits ein paar Mal in Vorträgen zur Diskussion gestellt. Dabei stehen nicht ausschließlich die Brutalität der Vergewaltigungen und das bis heute nicht erkennbare Mitleid mit den Opfern im Vordergrund, sondern die unübersehbare Tatsache, dass durch elterliches Versagen und unter den Augen der geduldig abwartenden staatlichen Institutionen schwer kriminelle Jugendliche heranwachsen können.
Das „Durchreichen“ schwieriger Schüler von einer Schule an die nächste – das fällt auch hier wieder auf – ist sicherlich alles andere als förderlich. Genauso verhält es sich mit der Einrichtung einer Familienhilfe, die allzu oft genauso schnell wieder beendet wird. Insgesamt wird meiner Ansicht nach auch bei Tätern wie Yilmaz, Hussein und Kaan sichtbar, dass die staatliche Seite bei besseren Kommunikationsstrukturen früher und nachhaltiger hätte reagieren können.
In diesem Fall scheint der Ablauf so gewesen zu sein, dass die Schulen, das Jugendamt, die Polizei und das Jugendgericht allein im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gehandelt haben und keiner über „seinen Tellerrand schaute“. Hätten die beteiligten Institutionen zusammengearbeitet, wären vielleicht ganz andere Handlungen möglich gewesen. Das Familiengericht hätte bei Vorliegen sämtlicher vorhandener Erkenntnisse mit Sicherheit eingegriffen. Mir ist vollkommen unklar, weshalb stattdessen jahrelang auf den Konsens mit den Eltern gesetzt wurde, obwohl von Anfang an klar war, dass diese überhaupt nicht kooperationsbereit waren. Sie haben alle Maßnahmen unterlaufen, indem sie die Söhne in die Türkei oder den Libanon schickten.
Vorsicht im Umgang mit Migranten
Ich habe im Laufe der Jahre außerdem den Eindruck gewonnen, dass bei Migrantenfamilien seltener und zurückhaltender in das elterliche Sorgerecht eingegriffen wird als bei den Deutschen. In den Bundeszentralregisterauszügen der Angeklagten wird neben den strafrechtlichen Vorbelastungen auch eingetragen, wenn sorgerechtliche Entscheidungen des Familiengerichts ergangen sind. Bei deutschen Eltern habe ich einige Einträge gefunden, bei den Zuwanderern nicht, wobei ich betone, dass ich naturgemäß nicht sämtliche in Betracht kommenden Fälle überprüfen kann.
Meine Kollegen und ich stehen schließlich am Ende dieser Kette von Fehlentwicklungen. Was mich stört, ist, dass ich in solchen Fällen nur als eine Art „Reparaturbetrieb“ agieren kann – und dann auch noch als erfolgloser. Wir strafen ab. Damit erfüllen wir eine uns übertragene Aufgabe. Der einer Verurteilung folgende mehrjährige Aufenthalt in der Jugendstrafanstalt macht die Jugendlichen aber nicht zwangsläufig besser. Obwohl sie zum Teil jahrelang psychologisch betreut und begleitet werden – ein Privileg, das ihren Opfern wahrscheinlich nicht zuteil wird –, tritt selten eine dauerhafte Verhaltensänderung ein.
Die Mütter hingegen unterstützen ihre Söhne auch während der Haftzeit in der Haltung „Die [das Vergewaltigungsopfer] hat das doch gewollt“, ein Unschuldiger sei verurteilt worden, und überhaupt spielten immer fremdenfeindliche Motive eine Rolle. Die Auffassung „Knast macht Männer“ wird übrigens ebenfalls vertreten. Auch die angebotenen Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungsniveaus schlagen selten an. Wie „draußen“ sind Yilmaz, Hussein und Kaan auch „drinnen“ häufig als untragbar aus den Schulprojekten in der Haftanstalt geflogen. Ihre erlernten Verhaltensweisen des Boykottierens sind inzwischen derartig verfestigt, dass sie diese immer wieder anwenden.
Ein weiteres Phänomen möchte ich an dieser Stelle in die Überlegungen einbeziehen. Es zeigt sich bei vielen Tätern mit Migrationshintergrund. Etliche türkischstämmige und „arabische“ Jugendliche achten die in Deutschland geltenden Regeln und Gesetze nicht. Die hiesige Werteordnung ist ihnen gleichgültig. Sie setzen sich in jedem Lebensbereich darüber hinweg. Dies zeigt sich in aller Deutlichkeit während der Schulzeit. Lehrerinnen und Schülerinnen werden verbal herabgesetzt und gedemütigt.
Frauen werden missachtet
Zu einem sehr frühen Zeitpunkt wird deutlich, dass Frauen besonders missachtet werden. Mir wird bei entsprechenden Diskussionen über diese Problematik häufig entgegengehalten, dass die Jungen zunächst meist selbst diskriminiert werden und sich dann lediglich mit entsprechenden Äußerungen zur Wehr setzen. Das kann ich nicht widerlegen, aber unverständlich bleibt für mich dennoch, weshalb gerade Mädchen und Frauen so oft aufgrund ihres Geschlechts herabgewürdigt werden.
Wenn ich in Neukölln Gespräche mit jungen Migranten führe, sind diese manchmal ganz offen in der Benennung ihres Frauenbildes. Sie sagen, dass junge deutsche Frauen für sie als Partnerin oder gar als Ehefrau nicht in Betracht kämen. Sie seien zu „verdorben“. Einige andere äußern, dass selbst eine Berliner Türkin als Partnerin ausscheide, weil diese ebenfalls schon zu „westlich“, also „verdorben“ sei. Eine Jungfrau aus der „Heimat“ sei die richtige Wahl. Die werde ohnehin von den Eltern ausgesucht, weshalb man sich keine großen Sorgen wegen der Verheiratung mache.
Ich habe diese Praxis bereits am Rande der Hauptverhandlungen wahrgenommen. So verurteilte ich einen jungen kurdischstämmigen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit wegen eines wiederholten Überfalls auf einen Sexshop in Berlin-Wedding zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Er wollte der Vollstreckung unbedingt entgehen, weil er bereits eine kurdische Ehefrau und kleine Kinder hatte, die demnächst in der Kita angemeldet werden sollten.
Meine Frage, weshalb das denn nicht die Frau regeln könne, beantwortete er damit, dass die Mutter seiner Kinder zum Zwecke der Verheiratung aus Kurdistan gekommen sei, bis vor Kurzem im Haushalt seiner Eltern gelebt habe und dort als Schwiegertochter sehr kurzgehalten wurde. Sie habe den Anweisungen seiner Mutter Folge zu leisten. Es sei nicht vorgesehen, dass die junge Frau die deutsche Sprache erlerne, weshalb sie ohne seine Unterstützung in allen Fragen außerhalb des häuslichen Umfeldes hilflos sei.
Das sind keine hoffnungsfroh stimmenden Ausführungen bezüglich des Integrationsprozesses, dachte ich in diesem Moment. Da fangen wir bei jeder „fremden Braut“, wie Necla Kelek in ihrem gleichnamigen Buch eindrucksvoll unter Beweis stellt, wieder ganz von vorn an. Kinder und Küche – dieses Leitbild für Frauen aus den 50er-Jahren läge längst hinter uns, hatte ich gedacht.
Auszüge aus Heisigs Buch
Junge Dealer
Nach meiner Einschätzung wird momentan zugesehen, wie die „arabische“ Drogenmafia, die den Erkenntnissen der Polizei zufolge speziell den Handel mit harten Drogen (wie z. B. Heroin) fest in der Hand hat, aus palästinensischen Flüchtlingslagern Kinder und Jugendliche nach Deutschland schleust. Diese sollen dann den Straßenverkauf der Drogen übernehmen. Die „unbegleitet reisenden asylsuchenden Jugendlichen“, die häufig deutlich älter sind, als sie angeben, werden dann einem entsprechenden Heim zugewiesen, in dem sie sich dem ausländerrechtlichen Status der Duldung entsprechend eigentlich ständig aufhalten müssen. Machen sie aber nicht. Stattdessen tauchen sie rasch bei Landsleuten in Berlin unter. Diese machen sie dann vermutlich auch mit den Regeln des jeweiligen Marktes vertraut: wer wo was und für wie viel verkaufen darf, wo man die Ware erhält, wer den Erlös bekommt. Selbst davon profitieren können die Straßenhändler nicht. Sie müssen ganz im Gegenteil für die Schleusung noch bezahlen. Ich habe kürzlich in Heimen der Jugendhilfe in anderen Bundesländern angerufen, weil mir auffiel, dass ich mehrmals Jugendliche wegen Heroinhandels verurteilt hatte, die sich eigentlich in diesen Einrichtungen weitab von Berlin aufhalten sollten. Die Mitarbeiter erklärten mir, dass man die Jugendlichen, die sich entfernen, als vermisst meldet und das war es dann.
Kriminelle Großfamilien
Das System: Ein typischerweise zunächst aus Mutter, Vater und zehn bis fünfzehn, in Einzelfällen bis zu neunzehn Kindern bestehender Clan wandert aus dem Libanon zu. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen gibt es in Deutschland zehn bis zwölf dieser Clans, die einige Tausend Menschen umfassen. Sie agieren sowohl im Innen- wie im Außenverhältnis kriminell. Von Drogen- und Eigentumsdelikten über Beleidigung, Bedrohung, Raub, Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Sexualstraftat und Zuhälterei bis zum Mord ist alles vertreten.
Einige Kinder werden noch in der „Heimat“ geboren, andere in Deutschland. Bevor die Mütter das letzte eigene Kind gebären, haben sie bereits Enkelkinder. Deshalb vergrößert sich ein Clan in atemberaubender Geschwindigkeit. Als Staatsangehörigkeit der Familien taucht in amtlichen Papieren „staatenlos“, „ungeklärt“, „libanesisch“ oder zunehmend auch „deutsch“ auf. Man lebt von staatlichen Transferleistungen und dem Kindergeld. Eine Großfamilie bringt es ohne Probleme auf Hunderte polizeilicher Ermittlungsverfahren. Wenn die Drogen- oder sonstigen illegalen Geschäfte von einem rivalisierenden Clan oder gar von Banden mit einem anderen ethnischen Hintergrund gestört werden, wird das Problem gelöst, indem man einander tötet oder dies zumindest versucht.
Die Kinder wachsen weitgehend unkontrolliert in diesen kriminellen Strukturen auf. Auch sie begehen deshalb oft von Kindesbeinen an Straftaten. Der Staat kommt an diese Familien nicht heran. Die Jugendämter sind hoffnungslos überfordert, wenn sie wieder einmal auf eine Vereinbarungsfähigkeit der Eltern hoffen. Es existieren nach meinem Wissen jedoch diesbezüglich kaum Ermittlungsverfahren. Das ist auch nicht verwunderlich, denn die Wahrung der „Familienehre“ nach außen folgt einem ungeschriebenen, aber wirksamen Kodex. Wer die eigenen Leute an die „Deutschen“ verrät, riskiert sein Leben. Also bieten die hilflosen Ämter fortlaufend weitere Erziehungshilfen unterschiedlichster freier Träger der Jugendhilfe an. Der Erfolg ist meist gleich null. Dafür reifen die Jungen zu Männern im Sinne ihres archaischen Verständnisses heran. Ein Sohn einer Großfamilie zertrümmert beispielsweise noch als Kind seiner Lehrerin das Gesicht. Mit dem Kind passiert staatlicherseits nichts Erwähnenswertes.
Junge Serientäter
Die meisten der zur Zeit etwa 550 Intensivtäter, die bei der Staatsanwaltschaft registriert sind, wohnen und „wirken“ in Neukölln. Zur Erinnerung: Als Intensivtäter werden nur Personen bezeichnet, die innerhalb eines Jahres mindestens zehn erhebliche Delikte begangen haben. Schwerkriminelle, die häufig 30 und mehr erhebliche Taten aufweisen, haben zu etwa 90 Prozent einen Migrationshintergrund, 45 Prozent sind „arabischer“ Herkunft, 34 Prozent haben türkische Wurzeln. Diese Tatsachen sind insofern von Bedeutung, als etwa 10 000 „Araber“ in Neukölln leben, aber mehr als viermal so viele türkischstämmige Menschen. Die „Araber“ stellen also gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil mit weitem Abstand die Mehrheit der Intensivtäter. Deutsche Vielfachtäter gibt es in Neukölln kaum. Viele Neuköllner Intensivtäter entstammen den vor vielen Jahren aus dem Libanon oder der Türkei zugewanderten Familien mit sechs Kindern und mehr. Sie haben inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit, und die meisten leben vom Kindergeld und staatlichen Transferleistungen. Die Mütter haben nie Deutsch gelernt. Sie überlassen speziell die Jungen schon früh sich selbst, wobei dies nicht auf mangelnde Fürsorge, sondern mehr auf eine kulturelle Tradition zurückzuführen ist. Hinzu kommt, dass den Jungen die Identifikationsfigur des arbeitenden Vaters abhandengekommen ist. Dieser Umstand geht mit einem entsprechenden Autoritätsverlust einher und lässt die Söhne zunehmend die Orientierung verlieren.
Die Kinder aus „palästinensischen“ Clans nehmen eine Entwicklung, die sich vergleichbar gestaltet. Sie haben gelernt, dass es für sie keine Grenzen gibt, und terrorisieren zunehmend ihr gesamtes außerfamiliäres Umfeld. Da sie in ihrer Wohngegend und in den Schulen bekannt sind, funktioniert das bestens, denn alle wissen, dass hinter einem zehnjährigen „Mitschüler“ eine gewaltbereite Großfamilie stehen kann, die ihre eigenen Interessen rücksichtslos durchsetzt. Inzwischen reicht es aus, wenn die Kinder in der Schule verlauten lassen, dass sie zur Familie XY gehören. Dann geben alle Schüler „freiwillig“ ihre Pausenbrote und Trinkflaschen, Stifte, Hefte und Euros ab.
Die Jugendämter haben neben eigenen Bemühungen, mit den „arabischen“ Clans fertig zu werden, auch versucht, Projekte einzurichten, die Mitarbeiter mit demselben ethnischen Hintergrund beschäftigen. Diese werden seitens der Großfamilie nur so lange „akzeptiert“, wie sie den Eindruck hat, einen Interessenvertreter gefunden zu haben. Die „Brückenbauer“ zwischen den Welten sind spätestens dann höchster Gefahr ausgesetzt, wenn sie mit den deutschen Behörden kooperieren. Der überwiegende Teil dieser Clans wird niemals in Westeuropa ankommen. Ich selbst habe mich im Interesse der Kinder ausführlich mit einzelnen Familien beschäftigt und aus Anlass von Strafverfahren die Probleme beim Familiengericht vorgetragen, wo sie seit mindestens zwanzig Jahren hingehört hätten. Niemand hat jedoch bisher diesen Weg beschritten und es liegt auch auf der Hand, weshalb: sozialromantische Verblendung gepaart mit blanker Angst. Hinter vorgehaltener Hand heißt es: „Man kann kein Kind zwangsweise aus einem arabischen Clan nehmen. Die Familien erschießen jeden, der das versuchen sollte.“ Angst ist aber ein schlechter Ratgeber. Deshalb müssen wir sie überwinden und handeln. Dazu gehören alle beteiligten Institutionen an einen Tisch. Sämtliche vorhandenen Daten sind offenzulegen, damit endlich ein vollständiges Bild entsteht. Dem zu erwartenden Gegenargument, datenschutzrechtliche Bedenken könnten dieser Vorgehensweise im Wege stehen, halte ich entgegen, dass Datenschutz nicht dem Täterschutz dienen darf. Wenn der deutsche Staat diese Familien weiterhin im Land belässt und sie jahrzehntelang ohne jede Gegenleistung unterstützt, obwohl sie die Gesellschaft hemmungslos schädigen, blamiert er sich und lädt zur Nachahmung ein.
Nach Heisigs Beobachtung schleusen Clans aktuell Kinder und Jugendliche aus palästinensischen Flüchtlingslagern zum Drogenhandel nach Deutschland. Die hauen aus Heimen ab, schlüpfen bei den Großfamilien unter. Werden sie geschnappt, beginnt alles von vorn. Die Idee, die Strafmündigkeit auf 12 herunterzusetzen, lehnt Heisig ab: „Bitte nicht! Dann werden demnächst 10-Jährige geholt.”
Seit vielen Jahren plädierte Heisig für geschlossene Heime. „Alles andere ist pseudoliberale Heuchelei. (…) Der Bewegungsradius muss begrenzt werden.“ Viele Sozialarbeiter hätten allerdings Angst, Kinder aus arabischen Familien zu holen. Hinter vorgehaltener Hand heiße es: „Die Familien erschießen jeden, der das versuchen sollte.“
Schulschwänzer
Vorausgeschickt sei, dass auch deutsche Kinder, besonders diejenigen aus problembelasteten Familie, häufig dem Unterricht fernbleiben, keinen Abschuss erlangen und sich auf ein Leben mit „Hartz IV“ vorbereiten. Es sind erschreckend viele. Allerdings zeichnet sich in den überwiegend von Einwandererkindern besuchten Schulen ein besonders düsteres Bild ab, weshalb ich mich vornehmlich mit diesen befasse. Jedes zweite Kind in Berlin hat einen Migrationshintergrund. Die deutschen Großstädte werden aufgrund der demografischen Entwicklung in wenigen Jahren mehrheitlich von den eingewanderten Menschen bevölkert sein. Es ist deshalb unabhängig von Kriminalitätsrisiken durch mangelnde Bildung unerlässlich, die nachwachsende Einwanderergeneration zu fördern. In Neukölln stellen Kinder und Jugendliche aus Einwandererfamilien im Durchschnitt 74 Prozent der Hauptschüler. Es gibt Schulen, an denen sich kein deutsches Kind mehr findet. Damit einhergehend wirkt sich aus, dass 95 Prozent der Kinder „lehrmittelbefreit“ sind, was nichts anderes bedeutet, als dass die Eltern sämtlich nicht berufstätig sind. Die Kinder gehen zur Schule und wissen nicht, weshalb. Bei den deutschen Schülern, die aus Familien stammen, die zum Teil in der dritten Generation von Sozialleistungen leben, verhält es sich ebenso.
20 Prozent der Hauptschüler in Neukölln und immerhin 100 [Prozent] Grundschüler sind von dauerhafter Schulabstinenz betroffen. Das zeitweilige Fernbleiben vom Unterricht ist noch deutlich verbreiteter. Aus meiner Sicht ist zum Wohle der nachwachsenden Generation ein besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung der Schulpflicht zu richten. Hier ist zum einen die Schule selbst gefragt. Jedem Schulversäumnis ist nachzugehen. Man kann die Eltern anrufen, einen Brief schreiben, einen Hausbesuch machen, um überhaupt in Kontakt mit den Erziehungsberechtigten zu kommen. In der Praxis zeigen sich an dieser Stelle bereits erhebliche Schwierigkeiten. Zwar enden nicht alle Jugendlichen, die nicht oder nur selten zur Schule gehen, als Straftäter. Umgekehrt ist aber durchaus ein Zusammenhang zu erkennen: Nahezu alle Mehrfachtäter sind Schulverweigerer. Deshalb gilt die Schule als eine entscheidende Stellschraube, einen Lebenslauf positiv zu beeinflussen.
In Berlin wird im Anschluss an unentschuldigtes Fehlen von mehr als zehn Tagen eine Schulversäumnisanzeige gefertigt. Diese richtet sich an das regional zuständige Schulamt. Zeitgleich sollte der sozialpädagogische Dienst des Jugendamtes eingeschaltet werden. Dieser wiederholt meist die bereits seitens der Schule vergeblich durchgeführten Versuche der Kontaktaufnahme, während das Schulamt ein Bußgeldverfahren gegen die Eltern einleiten kann. Wenn das Kind nach wie vor nicht in die Schule geht, kann eine zwangsweise Zuführung mithilfe der Polizei erfolgen. Die Polizei ist aufgrund ihrer personellen Ausstattung lediglich in der Lage, pro Kind maximal eine Schulzuführung im Schuljahr durchzusetzen – und selbst das ist lediglich der Optimalfall.
Das Schulgesetz sieht Bußgelder bis zu 2500 Euro vor, wenn Eltern ihre schulpflichtigen Kinder nicht zur Schule schicken. Ein Kollege und ich haben uns gefragt, wie dieses Gesetz in Berlin eigentlich umgesetzt wird. Zu unserer Überraschung stellten wir fest: in manchen Bezirken gar nicht. Neukölln führte zwar Bußgeldverfahren durch, jedoch versandeten diese bei den zumeist betroffenen ALG-2-Empfängern, weil sich die Ansicht verbreitet hatte, dass bei „Hartz IV“ nichts zu holen sei, weshalb die Bußgelder zwar verhängt, aber nicht vollstreckt wurden. Infolgedessen haben wir mit dem Schulamt gemeinsam eine andere Handhabung entwickelt und vereinbart, dass ALG-2-Empfängern ein Bußgeld in Höhe von 150 bis 200 Euro zugemutet werden kann.
Thomas Gottschalk über das Buch
Thomas Gottschalk berichtete in Gottschalks Filmkolumne – Ich liebe Kino aus Hollywood. Der in Los Angeles lebende Kinofreund sprach darin über Kurioses, Kluges und Kritisches aus der Filmmetropole. In seiner Sendung vom 18. August 2010 präsentierte er zwei Bücher, die er gerade las, darunter Kirsten Heisigs „Das Ende der Geduld“:
- „Das Ende der Geduld – ein hochinteressantes Buch von dieser tragischen Berliner Richterin Kirsten Heisig, die sich leider umgebracht hat. Und wenn man dieses Buch liest, dann weiß man auch, daß sie in einem depressiven Geschäft unterwegs war. ‚Das Ende der Geduld‘ – es geht um jugendliche Gewalttäter in Deutschland – und wenn man das liest, dann weiß man, daß wir uns eigentlich ein bißchen zu wenig Sorgen darüber machen, was in Deutschland demnächst auf uns zukommt. Offensichtlich hat Kirsten Heisig sich diese Sorgen gemacht, und sie lebt nicht mehr.“