Deutsche Ehrendenkmünze des Weltkrieges

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Die Deutsche Ehrendenkmünze des Weltkriegs (D.E.d.W./DEdW) ist eine der bekanntesten, nicht-staatlichen, deutschen Kriegsdenkmünzen aus der Zeit der Weimarer Republik. Die Inhaber der Medaille wurden – auf freiwilliger Basis – in der „Deutschen Ehrenlegion“ zusammengeschlossen. Der Vorstand des Ordensrates war automatisch auch der Vorstand der Ehrenlegion; ansonsten waren die Organisationen unabhängig voneinander.

Erläuterung

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„Die Stiftung dieser nicht staatlichen Auszeichnung geht auf Betreiben des Verbandes nationalgesinnter Soldaten zurück. In diesem Verband bildete sich ein Ordensrat der für die Verleihung zuständig war. Die Statuten waren dazu so allgemein gehalten, daß fast jeder diese Medaille erhalten konnte. Nach dem Verbot des Verbandes nationalgesinnter Soldaten existierte der „Ordensrat der Deutschen Ehrendenkmünze des Weltkrieges“ ab Sommer 1921 als eigenständige Körperschaft. Der Ordensrat verlieh die Medaille in Vertretung (des deutschen Kaisers) […]. An der Spitze des Vereins stand der Ehrenmarschall, Generaloberst Karl von Einem, der Kanzler, Hauptmann a. D. Rudolph Hering-Deutschwehr (Initiator der Stiftung), und der Vorstand. Hering-Deutschwehr schied 1924 aus dem Verein aus. Die Ausgezeichneten wurden auf freiwilliger Basis zusammengefaßt zur „Deutschen Ehrenlegion“. Berühmte Führungspersönlichkeiten des Vereins waren unter anderem Ludendorff, von Bülow und Roßbach. Das Kampfabzeichen wurde an Frontteilnehmer verliehen […]. Der Entwurf der Medaille, der Urkunde und des Kampfabzeichens stammt vom Künstler Franz Stassen. Mit der späteren Stiftung des Ehrenkreuzes des Weltkriegs 1934 löste sich der Ordensrat am 28.07.1934 auf und es wurden keine Medaillen mehr verliehen. Das Kapital des Vereins wurde der Regierung zu Gunsten Kriegsgeschädigter übergeben.“[1]

Ordensrat und -satzung

Der Ordensrat bestand aus einer Reihe von Persönlichkeiten mit guten Namen. Dazu gehörte der Dichter (Autor von „Das Panjehaus“) Hauptmann Rudolf Hering vom 6. Garde-Feldartillerie-Regiment, der sich seit 1920 Hering-Deutschwehr nannte. Hering spielte zuvor eine wichtige Rolle im „Verband nationalgesinnter Soldaten“ bis zu dessen Verbot in Preußen.

Unter Verlegung nach Bayern entstand daraus der Ordensrat i. V. (Deutsche Ehrenlegion) mit dem Kanzler Hering-Deutschwehr an der Spitze. 1927 verlegte der Ordensrat zurück nach Berlin und an Stelle von Hauptmann a. D. Hering trat der Freikorpsführer Gerhard Roßbach. Der Reichskommissar zur Überwachung der öffentlichen Ordnung observierte den Verein wegen Verdacht auf republikfeindliche Aktivitäten, was von den vaterländisch gesinnten als Ehrzuweisung betrachtet wurde.

Die Ordenssatzung der Deutschen Ehrendenkmünze des Weltkrieges führt mit Datum vom 1. Dezember 1922 aus:

  • „Die Deutsche Ehrendenkmünze des Weltkrieges, D.E.d.W., ist eine Auszeichnung die geschaffen wurde, den Toten zum Gedächtnis, den Lebenden zur Ehrung, den Kommenden zur Nacheiferung. Sie ist die historische Auszeichnung, die zur Verleihung gekommen wäre, wenn der Sieg der ruhmvollen deutschen Waffen nicht heimtückisch hintertrieben worden wäre. Sie wird auf Antrag oder Vorschlag vom Ordensrat i.V. für die D.E.d.W. verliehen.
  • Die D.E.d.W. wird als Kriegsauszeichnung an einem schwarz-weiß-roten Ordensbande, unmittelbar hinter den deutschen Kriegsorden getragen.
  • Die D.E.d.W. kann allen Männern und Frauen verliehen werden, deren Würdigkeit für diese Auszeichnung durch die schriftliche, ehrenwörtliche Erklärung begründet wird, dass sie während des Weltkrieges und seiner Folgezeit bemüht waren, nach bestem Wissen und Gewissen für das deutschen Vaterland ihre Pflicht zu tun.
  • Männern die auf Ehre und Gewissen versichern, als Frontkämpfer dem Feinde gegenüber gestanden zu haben, wird zur D.E.d.W. das Kampfabzeichen verleihen, bestehend aus Schwert und Eichenkranz.“

Auflösung

Der Ordensrat der D.E.d.W. reagierte 1934 offiziell auf die Stiftung des Ehrenkreuzes des Weltkrieges, stellte die Verleihungen gemäß der neuen Rechtslage ein und löste sich freiwillig auf. Das vorhandene Gewinn-Kapital in Höhe von 15.000 RM wurde der Reichsregierung zugunsten Schwerkriegsbeschädigter übereignet. Am 28. Juli 1934 fand die letzte Sitzung des Ordensrates statt, auf der er sich auflöste. Die „Deutsche Ehrenlegion“ bestand zunächst noch fort, schloß sich jedoch später dem Deutschen Reichskriegerbund „Kyffhäuser“ an, wodurch ihre eigenständige Existenz aufhörte. Mit der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 14. November 1935 wurde das öffentliche Tragen der Ehrendenkmünze zugunsten des „Hindenburgkreuzes“ verboten.

Fußnoten