Deutsche Filmakademie Babelsberg

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Dr. Joseph Goebbels besichtigt das Modell der Filmstadt Babelsberg am 28. Oktober 1938, rechts von ihm Dr. Kurt Benz, Bürgermeister von Babelsberg; ganz rechts, vor dem Stadtplan, Präsident Wilhelm Müller-Scheld, ganz links Dr. Werner Naumann, Leiter des Ministerbüros im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda.

Die Deutsche Filmakademie Babelsberg war von 1938 bis 1940 die erste staatliche Ausbildungsstätte für Filmkünstler auf der Welt. Sie ist nicht mit dem 2003 in Berlin gegründeten Diskussionsforum „Deutsche Filmakademie e. V.“ oder mit den beiden Ausbildungsstätten „Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin“ und „Filmakademie Baden-Württemberg“ zu verwechseln.

Geschichte

Der Entwurf für den Bau der Deutschen Film-Akademie und des Arbeitsinstituts für Kulturfilmschaffen
Reichsminister Dr. Goebbels sprach zur Grundsteinlegung der Deutschen Filmakademie

Am 4. März 1938 wurde der Grundstein zur ersten Filmakademie der Welt gelegt, und am 1. November 1938 zogen die ersten 50 Schüler in dieses neugeschaffene deutsche Institut ein. Vier Semester sollten die künftigen Filmschauspieler, Regisseure, Kameraleute und Techniker geschult werden. Auf dem Gelände der UFA entstand der neue Bau. Neben dem Eingang zu den großen Atelieranlagen lag das gestreckte einstöckige Gebäude, in dem sich die Wünsche und Pläne der jungen Filmanwärter in Studium und Arbeit umsetzten. Unzählige Bewerbungen waren schon vor der Eröffnung eingereicht worden, von der jede einzelne gewissenhaft geprüft wurde.

Die Filmakademie suchte ihre Schüler nicht allein wegen Schönheit, Begabung und guter Vorsätze, sondern vor allem die charakterliche Eignung wurde gewertet. Sauberkeit der Gesinnung war neben der künstlerischen Eignung die Grundlage, auf der dieser deutsche Filmnachwuchs herangebildet werden sollte.

Am 1. November wurde in der Ufastadt Babelsberg die Deutsche Filmakademie eröffnet. Sie bestand aus einem Hauptgebäude mit drei Flügeln: In ihnen befanden sich die Lehrräume, ein Kinotheaterraum mit über hundert Sesseln und zwei Projektionsflächen, ferner ein kleines und akustisch vorbildliches Atelier und natürlich alle Apparaturen, an denen die Studentenschaft lernen konnte. Die ersten fünfzig Studenten und Studentinnen, die aus einer Bewerberschar von Hunderten von Menschen ausgesucht wurden, erlebten nun in Theorie und Praxis, was alles man wissen und können mußte, bevor man sich in die Reihe der deutschen Filmschaffenden stellen durfte und konnte.

Präsident Müller–Scheld legte am Vortage des 1. November 1938 in überaus klarer und lebendiger Form in einer Rede vor den Berliner Schriftleitern Aufgaben und Ziele der Film-Akademie dar.

Studentenauslese

Für jedes Semester wurden 50 Schüler zugelassen, und zwar für alle drei Fakultäten zusammen.

Mit dem Besuch der Filmakademie erwarben die Studenten auch nach erfolgreichem Studium keinen rechtmäßigen Anspruch auf Anstellung, doch wollte man die Chancen der Studenten, nachher auch wirklich in dem erstrebten Beruf Unterkunft zu finden, dadurch tunlichst günstig gestalten, daß man eine Nachwuchsinflation, die allen Beteiligten unerwünscht wäre, verhütete. Aus diesem Grunde sollte die Anzahl der Akademieschüler beschränkt werden.

Die Aufnahmemeldung des Bewerbers mußte folgende Einzelheiten enthalten: Staatsangehörigkeit, arische Abstammung, Alter, Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte, nähere Angaben über Familienverhältnisse gemäß vorgedrucktem Fragebogen. Ferner war anzugeben, für welche Fakultät und Fachrichtung sich der Bewerber entschied, welche Schul-, Hochschul-, Fachschul- oder sonstige Zeugnisse vorlagen, welche Schulen, Hochschulen, Kurse oder Privatlehrgänge bisher besucht wurden, auch wenn kein Zeugnis oder Abschlußexamen vorlag. Schließlich waren noch ein kurzer Lebenslauf und eine genaue Angabe über Partei- und Organisationszugehörigkeit beizufügen.

Nachdem diese Unterlagen eingereicht worden waren, setzte sich dann zunächst die Berufsberatungsstelle der Akademie mit dem Bewerber in Verbindung, um seine Eignung für den Akademiebesuch in dem von ihm beabsichtigten Fach festzustellen. Das war eine Art Vorprüfung vor der eigentlichen Aufnahmeprüfung, und hier konnte bereits eine Ablehnung des Bewerbers erfolgen. Der aufgenommene Bewerber galt zunächst im ersten Semester als Vorschüler, der sich nach einem Vierteljahr zur Zulassungsprüfung zu melden hatte; diese entschied dann erst über sein Verbleiben in der Akademie. Lediglich die filmtechnische Fakultät kannte dieses Stadium des Vorschülers nicht, sondern hielt ihre Zulassungsprüfung bereits vor Beginn des 1. Semesters ab. Für Akademiehörer war vorgeschrieben, daß sie sich zum 1. Februar bzw. 1. September für das nächste Semester zur Aufnahme zu melden hatten. Der auszufüllende Fragebogen entsprach im wesentlichen dem der ordentlichen Akademieanwärter, nur wurden hier noch insbesondere Angaben über die bisherige Tätigkeit im Filmberuf verlangt sowie Angabe der Gründe, welche die Bewerbung veranlaßten.

Während man beispielsweise bei den Filmautoren und Filmregisseuren der Zukunft sich in langen Unterhaltungen ein Bild über ihr Wissen, ihre Allgemeinbildung und ihre künstlerischen Ambitionen verschaffen mußte, bekamen die Schauspieler die Aufgabe, Szenen vorzuspielen. Sprichwörtlich für eine dieser Szenen wurde „Das große Los“ genommen. Ein Mensch erfährt aus der Zeitung, daß er das Große Los gewonnen hat und kann nun nirgends das Los finden: Glück, Freude, Überraschung, Verzweiflung, Ratlosigkeit – alle diese Empfindungen stürzen auf ihn ein. Sowohl ein junger Mann wie ein junges Mädchen spielten diese Szene zwar grundverschieden, aber doch unerhört plastisch und überzeugend, und wurden daraufhin in die Filmakademie aufgenommen.

Die Zahl der „Filmstudenten“ war begrenzt, um damit eine umfassende Schulung zu gewährleisten. Der Präsident der Akademie, Wilhelm Müller–Scheld, hatte sich als Grundsatz gesetzt, nur die allerbesten des Nachwuchses auszuwählen, damit hier eine wirkliche Elitetruppe des künftigen deutschen Filmschaffens herangebildet werden konnte. Der Studiengang lehnte trockenen, schulmäßigen Unterricht ab. Praktische Übungen gab es neben Vorlesungen; Musik und Literatur wurden gepflegt. Die künftigen Regisseure sollten neben ihren eigenen Gebieten auch die wichtigen anderen Komplexe der großen Filmproduktion kennenlernen, die heranwachsenden Darsteller wurden in sämtliche Arbeitsphasen von der Kameraarbeit bis zur Vollendung des Bildstreifens eingeführt.

Neben dem Hauptarbeitsplan wurden auch Abendkurse eingerichtet, in denen Außenstehende, Journalisten, Autoren und Theaterleiter einen Überblick über das Phänomen Film gewinnen konnten, in denen berufstätige Menschen sich für einen künftigen Besuch der Akademie vorbereiten konnten. Die höchste Anerkennung und Auszeichnung, die die Filmakademie zu vergeben hatte, war das Große Diplom, das nur wenigen Auserlesenen überreicht wurde und diese damit als hervorragende Könner ihres Faches auswies.

Durch den Zweiten Weltkrieg wurde diese Einrichtung zu teuer und schloß im Frühjahr 1940 schon die Pforten. Zumindest sollte sie solange geschlossen sein, bis der Krieg zu Ende war. Die Planungen des Bauprojektes wurden noch bis 1943 weitergetrieben und dann eingestellt, 1944 wurde die Deutsche Filmakademie aufgelöst.

Personal von 1938

Auf Vorschlag des Präsidenten der Deutschen Filmakademie, Wilhelm Müller–Scheld, ernannte der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda folgende Persönlichkeiten 1938 zu Fakultätsleitern:

  • Staatsschauspieler Wolfgang Liebeneiner wurde zum Leiter der filmkünstlerischen Fakultät; er wurde der Öffentlichkeit durch seine Regieleistungen im Film bekannt und war zu dieser Zeit als Schauspieler und Spielleiter im Preußischen Staatstheater unter Gustaf Gründgens tätig.
  • Ingenieur Rudolph Thun zum Leiter der filmtechnischen Fakultät; Thun hatte seit vielen Jahren durch eigene Arbeiten große Erfahrungen auf dem Gebiet der Filmherstellung, besonders des technischen Filmes, des Nachsynchronisierens, der wissenschaftlichen Kinematographie (Hochfrequenzkinematographie) und des Fernsehens sammeln können. Er wurde außerdem durch zahlreiche Erfindungen bekannt, die in der Praxis verwertet wurden.
  • Dr. Günter Schwarz zum Leiter der filmwirtschaftlichen und filmrechtlichen Fakultät; er arbeitete seit vielen Jahren praktisch in der Filmwirtschaft sowie in der Reichsfilmkammer und galt als einer der besten Kenner der wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Filmwirtschaft.
  • Zum Geschäftsführer der Deutschen Filmakademie wurde der langjährige Leiter der Außenstelle Südwestdeutschland der Reichsfilmkammer, Gerichtsassessor Oskar Schmitt–Halin, bestimmt.

Akademieschüler und -hörer

Die Filmakademie machte einen Unterschied zwischen Schülern und Hörern. Die Schüler mußten sich ausschließlich der Akademiearbeit widmen und durften daneben keinerlei berufliche Tätigkeit ausüben. Es gab also bei den Schülern nicht den Begriff des „Werkstudenten“. Im Gegensatz dazu sollten die Hörer in der Regel im praktischen Leben stehen und zumeist sogar schon irgendwie im Filmwesen tätig gewesen sein. Ihnen sollte die Akademie neben ihrer beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit zur Vertiefung ihrer Kenntnisse, und ganz allgemein zu ihrer beruflichen Fortbildung, geben. Da Lehrer wie Hörer großenteils im Berufsleben standen, sollten die Vorlesungen möglichst in den späten Nachmittagsstunden stattfinden, ebenso auch die Aussprachen mit Praktikern. Vormittags wurden in erster Linie praktische Seminarübungen abgehalten mit Vorführung deutscher und ausländischer Filme.

Über die Akademieschüler, ganz gleich, welchen Filmberuf sie erstrebten, ließ sich allgemein sagen, daß sie in der Regel nicht als ahnungslose Anfänger zur Akademie kommen sollten, also nicht unmittelbar von der Schulbank. Vielmehr sollten sie in allen Fällen eine gewisse fachliche Vorbildung beherschen, über deren Vorhandensein in der Aufnahmeprüfung Rechenschaft abzulegen war. Diese Vorbildung konnte entweder auf einer Universität, Technischen Hochschule oder einer sonstigen Fachschule erworben werden, aber auch durch längere praktische Tätigkeit. Es war nicht von vornherein ein Berechtigungszeugnis, etwa das Reifezeugnis einer höheren Schule, vorgeschrieben, sondern lediglich ein gewisses Maß von theoretischem oder praktischem Wissen auf dem erwählten Spezialgebiet. Die Filmakademie wollte niemanden – etwa infolge geringerer Schulbildung – von vornherein ausschließen, sondern es herrschte das gesunde Prinzip vor: Freie Bahn dem Tüchtigen!

Die Studienkosten für Akademieschüler

Studienkosten waren gemäß der Gebührenordnung folgende: Aufnahmegebühr 40 RM, ferner 20 RM bei Beginn jedes neuen, sich unmittelbar anschließenden Semesters. Die Unterrichtsgebühr betrug 500 RM Hörgelder je Semester, zahlbar erstmalig nach bestandener Zulassungsprüfung. Während des Einsatzes in der Praxis im 3. und 4. Semester war ein Unkostenbeitrag von 200 RM zu zahlen. Für die praktischen Kurse in den Seminarübungen und anderen Ausbildungskursen konnte fallweise eine Sondergebühr an Unterrichtsgeld und Materialgeld erhoben werden. Alles in allem mit Aufnahmegebühr, Semestergebühr, Unterrichtsgebühr und Unkostenbeitrag betrugen also die Kosten eines viersemestrigen Studiums rund 2.500 RM. Bei Abschluß des Studiums war nach der Diplomhauptprüfung vor Aushändigung des Diploms ein Unkostenbeitrag von 120 RM zu entrichten.

Auf Antrag konnte Befreiung von den Gebühren erfolgen, wenn der Schüler sich einer besonderen Begabtenprüfung unterzog. In Ausnahmefällen wurden auch Stipendien erteilt, darüber entschied das Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda.

Studienkosten für Akademiehörer

Die Aufnahmegebühr betrug ebenfalls 40 RM und 20 RM bei Beginn jedes neuen, sich unmittelbar anschließenden Semesters; die Hörgelder je Semester betrugen 100 RM. Die Kosten eines viersemestrigen Akademiebesuches als Akademiehörer betrugen also 40 RM Aufnahmegebühr, 60 RM Semestergebühr und 400 RM Unterrichtsgebühr, insgesamt mithin 500 RM. Auch hier konnte in Ausnahmefällen eine Befreiung von diesen Gebühren erfolgen. Ferner waren noch eine Reihe weiterer Gebühren vorgesehen für feste Arbeitsplätze, eigenes Arbeitszimmer, Benutzung der Räume für Schallplatten- und Tonbandvorführung, Benutzung der Filmvorführung, Benutzung des Filmbearbeitungstisches, Benutzung der Bücherei, der Kleiderablage usw.

Wohnheim

Mit der Akademie sollte zugleich ein Wohnheim verbunden sein, das den Schülern der Akademie, den ausländischen Gästen und den mit besonderen Forschungsaufgaben betrauten Wissenschaftlern als Aufenthalt dienen sollte. Seine Gesellschafts- und Speisezimmer standen allen Akademiebesuchern zur Verfügung. Dieses Wohnheim sollte hundert Personen in Einzel- und Doppelzimmern beherbergen können. Die Kosten wurden möglichst niedrig gehalten und betrugen pro Semester für den einfachen Wohnraum mit Bedienung 150 RM, für das Doppelzimmer 230 RM.

Ausbildungszeit

Die Ausbildungszeit für die einzelnen Filmberufe betrug in der Regel zwei bis drei Jahre; im Unterrichtsplan fanden sich darüber folgende Angaben:

Filmkünstlerische Fakultät

Filmdarsteller mindestens zwei bis drei Jahre ohne Vorschulung, Filmmusiker mindestens zwei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Maskenbildner mindestens ein Jahr bei entsprechender Vorschulung, Filmbildner mindestens drei bis vier Jahre ohne Vorschulung, Filmgraphiker zwei bis drei Jahre ohne Vorschulung, Trickfilmzeichner mindestens zwei bis drei Jahre ohne Vorschulung, Filmkostümzeichner mindestens ein Jahr ohne Vorschulung, Filmdramaturg oder Filmautor mindestens drei Jahre ohne Vorschulung, Filmspielleiter mindestens drei Jahre ohne Vorschulung, Filmkomponist mindestens drei bis vier Jahre ohne Vorschulung.

Filmtechnische Fakultät

Kameramann mindestens zwei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Kameratechniker mindestens drei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Tonmeister mindestens zwei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Tontechniker mindestens drei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Theatervorführer mindestens ein Jahr bei entsprechender Vorschulung, Projektionsmechaniker mindestens drei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Entwickler und Kopierer mindestens drei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Cutter mindestens zwei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Trickoperateur mindestens zwei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Speziallauttechniker mindestens zwei Jahre bei entsprechender Vorschulung.

Filmwirtschaftliche Fakultät

Produktionsleiter mindestens drei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Geschäftsführer und Abteilungsleiter in der Produktion mindestens zwei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Filmrechtswahrer mindestens ein bis zwei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Filmkaufmann mindestens drei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Filmwerbefachmann mindestens zwei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Pressevertreter mindestens zwei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Geschäftsführer oder Betriebsführer in einem Filmtheater mindestens zwei Jahre bei entsprechender Vorschulung, Geschäftsführer oder Produktionsleiter auf dem Gebiet der Filmwerbung mindestens zwei Jahre bei entsprechender Vorschulung.

Siehe auch

Literatur