Diakonie Deutschland
Die Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., alltagssprachlich Diakonie, ist ein kirchlicher Sozialkonzern und zweitgrößter privater Arbeitgeber in der Verwaltungseinheit BRD. Seine Träger sind evangelische Kirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), altkonfessionelle Kirchen und Freikirchen. Er erwirtschaftet jährlich Milliardenumsätze auf den Geschäftsfeldern Sozial- und Gesundheitsgewerbe, Spendenakquise und Beratungsleistungen, die der Überfremdung dienen. Das Unternehmen genießt vielfache Sonderrechte und erhält bedeutende Subventionen aus Steuermitteln.
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftliche Bedeutung
In dem verschachtelten Konzern sind 453.000 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt (Stand: 1. Januar 2010) und weitere rund 700.000 Mitarbeiter ehrenamtlich eingesetzt (Stand: Ende 2011). Der Diakonie-Konzern nimmt im Kartell der Wohlfahrtskonzerne in der BRD damit nach der Caritas, der katholischen Entsprechung, den zweiten Platz unter den steuerbegünstigten Wohlfahrtskonzernen ein. Danach folgen das Deutsche Rote Kreuz, die AWO – Arbeiterwohlfahrt (SPD-nahe Organisation), der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Einzelne Konzernunternehmen der Diakonie können regional über erheblichen wirtschaftlichen Einfluß verfügen.
Die Diakonie Österreich ist der entsprechende Sozialkonzern („Dachverband“) in Österreich.
Konzernbesonderheiten
Den Konzern bildet eine Vielzahl von Rechtsträgern, bei denen es sich zumeist um Vereine, Kirchengemeinden, Stiftungen und gemeinnützige Kapitalgesellschaften handelt. Sie agieren vielfach als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Einheiten. Die konzernangehörigen Einheiten verzichten – anders als reguläre Konzerne und Konzernunternehmen – auf Gewinnausschüttung und genießen damit den in der BRD für „gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke“ vorgesehenen Gemeinnützigkeitsstatus, der weitgehende Steuerfreiheit und Wettbewerbsvorteile gegenüber privater Konkurrenz gewährt.
Wegen dieser Ausrichtung wird für den Diakonie-Konzern – wiederum anders als bei einem gewöhnlichen Konzern – eine Gewinnerzielungsabsicht nicht behauptet, und es erfolgt keine (erkennbare) zentrale Steuerung. Weitere Konzernbesonderheiten sind die fehlende Pflicht, auf irgendeiner Ebene oder in irgendeiner Einheit Unternehmensdaten zu veröffentlichen, ferner, daß die Geschäftseinheiten auf vielen Feldern auch ohne öffentliche Ausschreibung an Aufträge kommen und Besonderheiten im Arbeitsrecht.
Geschichte
Der Diakonie-Konzern ist das Ergebnis von Entwicklungen seit der Reformation, wobei der Beginn der modernen Zeit mit dem Jahr 1849 angesetzt werden kann, als auf einen Impuls von Johann Hinrich Wichern der „Centralausschuß für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche“ gegründet wurde. Der „Centralausschuß“ war der Beginn des kirchlich organisierten Sozialgewerbes, dem die Entstehung vieler rechtlich selbständiger Heime, Anstalten und Einrichtungen folgte.
Nach 1945 wurde das „Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland“ gegründet. Die Innere Mission und das Hilfswerk schlossen sich ab 1957 in landeskirchlichen Einheiten zusammen. 1975 wurden sie im Diakonischen Werk der EKD vereint. Am 19. März 1991 verschmolzen die Diakonieeinheiten der Kirchen des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR durch Beitritt mit dem Westkonzern, der damals noch den Namen Diakonisches Werk der EKD führte.
Bis 2012 war das Diakonische Werk der EKD Rechtsträger für die Geschäfte der Diakonie in der BRD. Mit der Zusammenführung des Diakonischen Werkes der EKD und des Evangelischen Entwicklungsdienstes zum neuen Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung mit Sitz in Berlin im Oktober 2012 trat der Diakonie-Konzern mit dem Namen Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband als Teil des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung die Nachfolge des Vorgängerkonzerns Diakonisches Werk der EKD an.
Struktur
Mitglieder des Sozialkonzerns sind die EKD, 21 Landesverbände, das heißt die Diakonischen Werke der evangelischen Landeskirchen, 70 Fachverbände sowie folgende altkonfessionelle Kirchen und Freikirchen mit ihren sozialgewerblichen Geschäftseinheiten:
- Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland KdöR
- Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland KdöR
- Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR
- Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen KdöR
- Evangelische Brüder-Unität, Herrnhuter Brüdergemeine KdöR
- Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland KdöR
- Die Heilsarmee in Deutschland, Religionsgemeinschaft KdöR
- Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland KdöR
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche KdöR
Außer den Rechtsformen, unter denen die konzernzugehörigen Unternehmen auftreten, sind auch die Eigentumsverhältnisse der verschiedenen Niederlassungen des Sozialkonzerns unterschiedlich geregelt. Die Leitungsgremien innerhalb des Konzerns sind mit Kirchenbeamten besetzt. Den Sozialkonzern leitet sein Präsident, der Kirchenfunktionär (Oberkirchenrat) Johannes Stockmeier. Er wurde 2010 für drei Jahre eingesetzt.
Finanzierung
Die vom Diakonie-Konzern erbrachten Dienste werden hinsichtlich der Sach- und Personalkosten zu einem beträchtlichen Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. Der Anteil von Kirchengeldern (beispielsweise aus der Kirchensteuer) an der Finanzierung aller Tätigkeiten betrug nach externen Berechnungen unter 2 Prozent.[1][2]
Finanzen
Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband:
Präsident: 128.544,20 EUR (zzgl. 65.870,18 EUR Versorgungsumlage und Beiträge zur Versicherung für Pfarrer und Kirchenbeamte)
Zweiter Vorstand: 130.809,56 EUR (zzgl. 6.000,00 EUR Unterstützungskasse)
Dritter Vorstand: 139.399,99 EUR
Beschäftigte: 599.282 (Mitarbeiter der angeschlossenen Organisationen und Vereine)
Geschäftsfelder
Soziales, Gesundheit, Diverse
Es gibt etwa 27.100 diakonische Unternehmenseinheiten und Dienste mit insgesamt etwa einer Million Betreuungsplätzen.[3] Schwerpunkte sind die Geschäftsfelder Soziales und Gesundheit. Hinzu kommen weitere, stark diversifizierte Aktivitäten. Beispiele: Betrieb von Unternehmenssimulationen („Beschäftigungsgesellschaften“), Frauenhäuser, Schwangerschafts- und Abtreibungsberatung, Strafentlassenenbetreuung, Beratung für Prostituierte.
Überfremdungsgewerbe
Zum Kerngeschäft gehört seit vielen Jahren auch das Überfremdungsgewerbe. Der Konzern tritt hier zum Nutzen von Ausländern, die in der BRD bleiben und Sozialleistungen beziehen wollen, als ihr institutioneller, politischer und gesellschaftlicher Anwalt auf. Er stellt seine Aktivitäten hierzu unter das Stichwort „Antidiskriminierung“, das der psychologischen Entwaffnung der für alle Kosten aufkommenden Steuerzahler dient. Sehen diakonische Gewerbeeinheiten eine Chance, daß Ausländer gegen Deutsche oder deutsche Stellen vorgehen können, klären sie über die Möglichkeiten auf: „Wir informieren ausführlich zum Thema Diskriminierung und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).“[4]
Aufgrund der Pro-Ausländer-Ausrichtung hat der Staat den Diakonie-Konzern zu seinem zweitgrößten Auftragnehmer und Beratungsdienstleister bestellt, um Personen, die in die BRD gelangen und Alimentierung bzw. Leistungen wollen („Migranten“, „Flüchtlinge“, Asylanten; Kosten → Einwanderung), alle Ansprüche und Rechte bekanntzumachen und sie zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu bringen. Diese „Sozialberatung von Zuwanderern“ wird amtlich als „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ (MBE) bezeichnet und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Form organisiert, daß es die Durchführung an die großen, steuerprivilegierten Sozialkonzerne (die sogenannten „Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege“) vergibt.
Das Amt beschreibt die Aufgabe mit diesem Satz: „Die MBE [Migrationsberatung] soll […] die Zuwanderer zeitnah an die bestehenden [...] Unterstützungsangebote heranführen.“ Jeder Anspruchsteller kann die Beratung drei Jahre lang in Anspruch nehmen. Bezahlt wird der Diakonie-Konzern hierfür mit Steuergeldern, die unter Zugrundelegung entsprechender Förderrichtlinien gewährt werden.[5]
Der Diakonie-Konzern läßt in der Region Hannover mit dem „Zahnmobil Hannover“ Illegale kostenlos mit hochwertigem Zahnersatz versorgen, finanziert mit Versichertenbeiträgen über die Gesetzliche Krankenversicherung.[6]
Privilegien
- Steuern: Im Gegensatz zur privaten Konkurrenz sind Sozialkonzerne von den wichtigsten Steuern befreit. Sie zahlen weder Körperschaft- noch Gewerbe- oder Erbschaftsteuer. Zugleich gibt es Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer.[7]
- Sozialkonzerne erhalten anders als die private Konkurrenz Bußgelderzuweisungen der deutschen Gerichte sowie Lotterieerlöse (ARD-Fernsehlotterie „Ein Platz an der Sonne“, „Glücksspirale“ und „Aktion Mensch“.[8]
- Vom Steuerzahler finanzierte Arbeitskräfte
- Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres
Die Evangelische Kirche und der Diakonie-Konzern bemühen sich energisch und erfolgreich um tausende junge Leute, die sich für ein sogenanntes „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ) entscheiden. Zuletzt waren dies rund 3.400 Jugendliche (Stand: Mai 2012).[9] Interessenten für ein FSJ können sich grundsätzlich an einen zugelassenen Träger wenden, einen Sozialkonzern (Wohlfahrtsverband), eine Religionsgemeinschaft oder Bund, Länder und Gemeinden. Die Kosten für den Einsatz der Absolventen trägt ganz überwiegend der allgemeine Steuerzahler. - Bundesfreiwillige
Gleichfalls beschäftigt der Diakonie-Konzern eine große Zahl aus den jährlich etwa 35.000 Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), bei denen es sich um Personen jedes Alters handelt. Sie leisten offiziell „freiwillige, gemeinnützige und unentgeltliche Arbeit“, regelmäßig zwölf, höchstens 24 Monate. Der Dienst wurde nach Aussetzung der Wehrpflicht 2011 primär zum Nutzen der Sozialkonzerne geschaffen, da diese seitdem nicht mehr auf die jahrzehntelang gewohnten und von der Allgemeinheit finanzierten Zivildienstleistenden zugreifen konnten. Seit dem 1. Juli 2011 waren bei diakonischen und evangelischen Trägern 4.600 Personen im Einsatz.[10] Der Dienst kann mit Abständen immer wieder geleistet werden. Voller Kostenträger ist vielfach der Bund, lediglich Verpflegung, Unterkunft und Kleidung trägt die begünstigte Einsatzstelle, sofern sie es anbietet. Die Freiwilligen sind sozialversichert, erhalten ein Taschengeld und können weitere staatliche Zuwendungen beziehen wie Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld II. Für jeden BFD-Platz zahlt der Bund dem Diakonie-Konzern monatlich 250 EUR (bis zum 25. Geburtstag) bzw. 350 EUR (ab 25 Jahre).[11] Auch hier erfahren private Träger, die identische Leistungen für die Allgemeinheit erbringen, einen Wettbewerbsnachteil.
- Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres
- Förderzuschüsse: Für den Bau von Kindertagesstätten beispielsweise in Nordrhein-Westfalen erhalten Niederlassungen der Diakonie Landeszuschüsse. Gewerbliche, Steuern zahlende Träger, die ebenfalls Kindertagesstätten bauen dürfen, gehen demgegenüber leer aus.[12]
- Vorgriffsrechte: Sollen in Kommunen neue Gesundheits-, Sozial- oder ähnliche Leistungen erbracht werden, die beispielsweise der Diakonie-Konzern auch selbst vorschlagen kann, hat die Wohlfahrtsindustrie ein Vorgriffsrecht. Der Münchner Theologe und Kenner des Milieus, Friedrich Wilhelm Graf, sagt in diesem Zusammenhang: „Die Wohlfahrtsverbände sind erfolgreich darin, Krisenphänomene erst zu erfinden, um dann die Leistungen zu ihrer Lösung anzubieten.“ Nur wenn sich Sozialkonzerne mit Gemeinnützigkeitsstatus wie die Diakonie nicht in der Lage sehen, Leistungen zu erbringen, kommen andere zum Zuge. Dieses Kartell ist in manchen Städten durch feste Verträge geschützt, die eine Vergabe von Leistungen an bestimmte Niederlassungen der Wohlfahrtskonzerne vorschreiben.[12]
- Personelle Vernetzung mit der Politik: Nachforschungen des Magazins „Wirtschaftswoche“ („Caritas und Diakonie bedienen sich beim Staat“) ergaben, daß rund ein Drittel aller Bundestagsabgeordneten zugleich eine Leitungsfunktion bei der Diakonie oder beim Caritas-Konzern hat, auf kommunaler Ebene seien die Verbindungen „noch frappierender“. Private Träger sind hierdurch benachteiligt. „Gegen den politischen Einfluß von Caritas und Diakonie haben sie als freier Unternehmer keine Chance.“ ist das Urteil des in das Gebaren der Sozialkonzerne eingeweihten Theologen Friedrich Wilhelm Graf.[12]
Lobby-Aktivitäten
Der Diakonie-Konzern arbeitet mit den anderen in der BRD steuerbegünstigten Sozialkonzernen zusammen. Dies geschieht gegenüber politischen Organen und Gremien wie Parlament und Regierung im In- und Ausland. Dem Diakonie-Konzern ist das Privileg eingeräumt, an der Gesetzgebung des Bundes durch Stellungnahmen mitwirken zu dürfen. Bei der Europäischen Union in Brüssel unterhält der Diakonie-Konzern ein Lobbybüro.
Internationales Netzwerk
In Europa arbeiten größere Einheiten der Länderebene des Sozialkonzerns in „Eurodiaconia“ zusammen. Sie vertreten gemeinsam Lobbyinteressen gegenüber den europäischen Institutionen. Europäische diakonische Sozialkonzerne bilden die Regionalorganisation „Europ-Africa“. Es besteht auch ein Weltverband der Sozialkonzerne der Diakonie.
Sexuelle Gewalttaten in Konzerneinrichtungen
In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg kam es in Heimen des Diakonie-Konzerns jahrzehntelang zu schweren Kindesmißhandlungen und sexuellen Gewalttaten.[13] Im Juni 2010 wurde mit diesem Bezug eine Telefonberatung für Mißbrauchsopfer eingerichtet.[14] In den Jahren 2009 und 2010 waren Heim-Mißhandlungen Gegenstand politoffizieller Gesprächsrunden („Runder Tisch Heimerziehung“). Sie gipfelten in Empfehlungen, den Steuerzahler zu einem maßgeblichen Teil für die Entschädigung von Opfern sexueller Gewalttaten und anderer Vergehen heranzuziehen, die in kirchlichen Einrichtungen begangen wurden. Die öffentliche Hand erklärte sich bereit, 100 Millionen Euro an Steuergeldern hierfür auszugeben.[15]
Filmbeiträge
Literatur
- Carsten Frerk:
- Caritas und Diakonie in Deutschland, Alibri Verlag, Aschaffenburg 2005, ISBN 3-86569-000-9
- Violettbuch Kirchenfinanzen – Wie der Staat die Kirchen finanziert, Alibri Verlag, Aschaffenburg 2010, ISBN 9783865690395
- Kirchenrepublik Deutschland – Christlicher Lobbyismus, Alibri Verlag, Aschaffenburg 2015, ISBN 978-3865691903
- Friedhelm Schwarz: Wirtschaftsimperium Kirche – der mächtigste Konzern Deutschlands, Campus-Verlag, Frankfurt/Main / New York 2005, ISBN 3-593-37444-7
Verweise
- Netzpräsenz des Diakonie-Konzerns
- Aktion Bleiberecht [Förderung Illegaler durch die Diakonie]
- Anke Wang: Wie NGOs bei Asylklagen helfen: Verwaltungsgerichte ersticken in Aktenbergen, Epoch Times, 21. Juli 2017 – Die Diakonie hat gegen die ablehnende Entscheidung zum Flüchtlingsstatus eine Musterklage für Syrer entwickelt und stellt sie zum Herunterladen bereit.
- Caritas und Diakonie bedienen sich beim Staat, Wirtschaftswoche, 20. November 2012
- Caritas & Co.: Die heimlichen Geschäfte der Wohltäter, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. Dezember 2006
- Frank Horns: Amoklauf der Barmherzigkeit – Weltfremd und abgehoben irrlichtern evangelische und katholische Kirche durch die Asylkrise, Preußische Allgemeine Zeitung, 26. Februar 2016
- Wohlfahrtswesen/Arbeitsrecht – Caritas und Diakonie, Die Laizisten
- Warum wollen Wohlfahrtsverbände die Altersfeststellung von jugendlichen Flüchtlingen verhindern?, Epoch Times, 19. März 2018