Reichshauptstadt

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Wien als Reichshauptstadt und Festung kurz vor der Türkenbelagerung, 1683

Reichshauptstadt bezeichnet das politische Zentrum eines Staates, der sich als Reich sieht. Vorwiegend verwendet wurde die Bezeichnung Reichshauptstadt für die Städte Wien und Berlin, z. T. verstehen Historiker auch die Städte des Römischen Reiches Rom und Konstantinopel darunter.

Wien

„Reichshauptstadt Berlin“ als Aufkleber, 2014

Wien wurde als Residenz der römisch-deutschen Kaiser der Habsburger faktisch zu einer der Hauptstädte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.[1] Nach dem Ende des Reiches 1806/1815 erlosch der Titel für Wien allerdings nicht, da sie bis 1918 die Reichshaupt- und Residenzstadt zunächst des Kaisertums Österreich beziehungsweise des Kaisers von Österreich und nach dem Ausgleich 1867 die der Österreichisch-Ungarischen Monarchie war. Budapest wurde hingegen nach dem Ausgleich zur Haupt- und Residenzstadt des Königreichs Ungarn.

Berlin

Berlin erhielt die Funktion einer Reichshauptstadt mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871. Noch in der Zeit der Weimarer Republik (1919–1933) wurde die Stadt in den preußischen Gesetzen nur als Hauptstadt bezeichnet[2], als amtlicher Titel wurde der Begriff „Reichshauptstadt“ erst in der Zeit des Nationalsozialismus (bis 1945)[3] durch Gesetz vom 1. Dezember 1936[4] eingeführt. Da das Deutsche Reich de facto nicht aufgelöst wurde, besteht diese Bezeichnung für Berlin nach wie vor.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Das Heilige Römische Reich besaß im heutigen Sinn keine Hauptstadt. Wien war Residenz des Kaisers und, Regensburg Sitz des Reichstags, Wetzlar Sitz des Reichskammergerichts, Frankfurt Wahl- und Krönungsort.
  2. Gesetz über die vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts für die Hauptstadt Berlin vom 30. März 1931
  3. Gesetzesübersicht
  4. Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin vom 1. Dezember 1936