Diskussion:Deutsches Reich/Archiv/2009

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2010 

Grenzen von 1937

Wieso wird hier die Fläche von 1937 als maßgeblich betrachtet? Der 31.August 1939 ist entscheidend.

Das ist eben die Frage, was maßgeblich ist. Prinzipiell sieht das hier jeder genau wie Du. Das Münchner Abkommen und der Anschluß Österreichs sind nach wie vor verbindlich. Ebenso die Heimkehr des Memellandes. Das reicht aber nicht aus, denn es muß auch noch begründet werden. Deshalb hatte ich ja auch das Bild "Deutsches Reich in seinen gültigen Grenzen" mit hinzugefügt. Hast Du eventuell noch ein besseres Bild und eine stichhaltige Begründung für Deine Aussage? Das Problem wird auch bei Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945 erörtert. Darüberhinaus hat Hitler in dieser Rede: Rede vom 30. Januar 1937 (Adolf Hitler) den sogenannten Versailler Vertrag in seiner Eigenschaft als gewähltes deutsches Staatsoberhaupt für nichtig erklärt. Das bedeutet im Grunde, daß die Grenzen von 1914 gelten inklusive des Sudetenlandes und des deutschen Gebietes von Österreich. Gruß --Rauhreif 20:31, 2. Mär. 2009 (CET)

Ja, das ist dann immer die Frage, mit kurzen Formulierungen habe ich es nicht so.

Die Nachweise über die Rechtmäßigkeit der Grenzen ergeben sich ja eigentlich aus der Gültigkeit oder Nichtigkeit der die Grenzziehung berührenden Verträge, wie zum Beispiel des Vertrages von Versailles, dessen Verbindlichkeit ja aus Gründen wie der fehlenden Zustimmung der USA und der Rücknahme der nur unter Zwang geleisteten Unterschrift des Reiches angezweifelt werden muß, das Münchener Abkommen sowie der Anschluß Österreichs. Abgesehen davon ist doch der Nachweis bereits einige Absätze weiter unten erbracht, was den ursprünglichen Grund für meine Frage darstellte.

Habe leider bisher kein Bild gefunden, daß die Grenzen unter Beachtung der Nichtigkeit des Vertrages von Versailles und der Anerkennung der Erweiterungen bis September 39 zeigt.

Daß der sogenannte Versailler Vertrag schlicht unter Erpressung zustande kam, steht hier auch nochmal in dem recht guten Artikel über die Hungerblockade (Junge Freiheit). Über die Nichtigkeit des sogenannten Versailler Vertrages nach Völkerrecht steht auch hier noch was in Abschnitt V. Das sind aber alles (leider) nur theoretische Betrachtungen, welche Grenzen es denn nun wirklich sind, so lange wir unser Recht nicht auch durchsetzen können. In Anbetracht der Feindstaatenklausel sehe ich da momentan leider schwarz. Recht haben ist die eine Sache, aber man muß sein Recht auch durchsetzen können. Gruß --Rauhreif 22:16, 2. Mär. 2009 (CET)
Ich würde die Frage, ob die Grenzen vom 31. Dezember 1937 oder vom 31. August 1939 bestehen, danach bemessen, was die Alliierten im Jahre 1945 gemacht haben. Wie Carlo Schmid schon im Parlamentarischen Rat sagte, erhält der Sieger mit der debellatio einen Rechtstitel zur Vernichtung eines Staates. Davon kann er ganz oder teilweise Gebrauch machen. Indem die Alliierten im Jahre 1945 die deutschen Grenzen nach denen von 1937 festgelegt haben, gehe ich mal davon aus, dass bei den später hinzugekommenen Gebieten (insbesondere Sudetenland und Memelland) stillschweigend einer Annexion zugestimmt wurde. Die Gebiete halte ich damit für völkerrechtlich endgültig für Deutschland verloren. Das Protektorat Böhmen und Mähren war ohnehin nicht deutsches Staatsgebiet, sondern halt nur ein Protektorat. Bei der Ostmark würde ich "eigentlich" schon sagen, dass es völkerrechtlich zu Deutschland gehören würde, aber nach so langer Zeit ist fraglich, ob die Österreicher tatsächlich einen erneuten Anschluss wünschen. Der Anschluss 1938 war jedenfalls völkerrechtsgemäß. "Rein theoretisch" sollte das meines Erachtens per Volksabstimmung entschieden werden. Aber wie du schon sagst, das "theoretische Recht" ist manchmal praktisch kaum durchsetzbar. Beste Grüße --Divinum 3. Mär. 2009
Meines Wissens gab es ja eben gerade keine Debellatio. Ausgehend vom zuvor postulierten Selbstbestimmungsrecht der Völker waren das Sudetenland und Österreich Teil des deutschen Staatsgebietes. was die Österreicher derzeit nach ihrer erfolgreichen Umerziehung dazu sagen ist meiner Ansicht nach irrelevant. Sie könnten nicht darüber abstimmen ob sie beitreten, denn das ist ja bereits erfolgt. Sie könnten höchstens darüber abstimmen, ob sie wieder austreten wollen. Böhmen und Mähren hingegen war ja auch nie Bestandteil des Reiches, sondern eben Protektorat: Rest-Tschechei. Zuvor waren diese Ländereien aber Teil des Österreich-Ungarischen Reiches und wurden 1919 mit Gewalt daraus losgerissen: Vertrag von Saint Germain. Ziel war das jahrhundertelange Aussäen von Haß und Zwietracht in Europa. Erfolgreich! An eine Abstimmung kann ich mich jedenfalls nicht entsinnen... Gruß --Rauhreif 20:04, 3. Mär. 2009 (CET)
Debellatio bedeutet eigentlich nur die militärische Niederwerfung eines Staates - nicht mehr. Saubererweise müssen anschließend vornehmbare Maßnahmen (Annexion / Subjugation) davon abstrahiert betrachtet werden. Dies wird leider nicht immer gemacht. Siehe zur debellatio die Rede von Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat: Hier Eine debellatio lag mit der bedingungslosen Kapitulation und der vollständigen Auflösung aller NS-Staatseinrichtungen zweifellos vor. Das Ende des Zweiten Weltkriegs ist geradezu ein Musterbeispiel für eine debellatio. Nur wurde nach der debellatio von der sich daraus ergebenden Möglichkeit Deutschland zu vernichten ausdrücklich kein Gebrauch gemacht. Stattdessen entschied man sich für die Umerziehungsvariante. Was die Gebiete betrifft, die zwischen dem 31. Dezember 1937 und 31. August 1939 an Deutschland zurückgekommen sind, angeht, so finde ich die Frage schwierig zu beantworten. Die Frage ließe sich viel leichter klären, wenn es einen deutschen Vollstaat mit Friedensvertrag und Verfassung geben würde. Der könnte über solche Gebietsansprüche- bzw. -verzichte endgültig entscheiden. Beste Grüße --Divinum 3. Mär. 2009
Die militärische Niederlage muß doch aber von der Fortexistenz des Staates losgelöst betrachtet werden. Der Artikel Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945 ist ja gerade nochmal von Dir überarbeitet worden. Der Staat bestand ja weiterhin. Dönitz hat ja im Sonderbereich Mürwik in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt weiterhin Rechtsgeschäfte des deutschen Reiches getätigt. Die willkürliche Verhaftung und die erst daraus(!) erfolgte Handlungsunfähigkeit hatten ja weder was mit den zuvor erfolgten Kriegserklärungen, dem Kriegszustand selbst und auch nicht mit der Kapitulation der Wehrmacht zu tun. Die Umerziehung war meiner Ansicht nach dem aufkommenden kalten Krieg geschuldet. Ansonsten wären solche Abstrusitäten wie der Morgenthau-Plan sicher zum Zuge gekommen. Angefangen wurde damit ja bereits auf den Rheinwiesenlagern. Wie auch immer: Alles graue Theorie. Das Recht hat der, der mehr Raketen hat. So ist das leider. Und wir haben die "Bundes"-wehr. Die "verteidigt" am Hindukusch. Von außen wird uns niemand helfen. Die fallen eher wieder alle über uns her, weil sich jeder am Kadaver Deutschlands bedient hatte. Also können wir uns nur selber helfen. Wir müssen das Joch der Umerziehung abschütteln und uns freikämpfen. Ich weiß nicht, ob die dafür nötige Stärke noch im Volk vorhanden ist oder jemals wieder vorhanden sein wird. Mit jedem Tag der gezielten Umvolkung werden Tatsachen geschaffen die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Das wissen die Feinde des Reiches. Und ein Türke weiß nicht mal, wie man Sudetenland schreibt. Den interessiert das alles nicht. Großes Unglück ist über unserem Land und unserem Volk. Wir werden sehen, was wird... Ich grüße Dich --Rauhreif 21:24, 3. Mär. 2009 (CET)
addendum: Habe hier nochmal was gefunden zur "Gültigkeit" der Annexion unseres Sudetenlandes und unseres Memellandes: Simson-Doktrin. Dazu steht nochmal was bei Bracht: http://www.weimar1919.de/Index_Dat/index1/bracht.html Aber wie gesagt: Alles graue Theorie. Gruß --Rauhreif 21:44, 3. Mär. 2009 (CET)


Nun, der Aussage folgend kann man aber die ganze Sache eigentlich als rein theoretisch bezeichnen. Wenn man jemanden überzeugen kann, daß die BRD nach wie vor nur ein Konstrukt zur vorübergehenden Sicherung einer Ordnung und Fremdherrschaft in einem Teile Deutschlands ist, dann wird man derselben Person auch plausibel machen können, daß die Bezeichnung "Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937" rein willkürlich ist, denke ich. Im Gegenteil fände ich es womöglich sogar eher verwirrend für jemanden, der sich bisher nicht derart eingehend mit der Materie beschäftigt hat, neben der Frage, ob man denn jetzt die Grenzen von 1914 oder 1937 + die Grenzänderungen zwischen dem 1.1.1938 und 31.8.1939 als entscheidend ansehen soll, auch noch eine dritte Option anzubieten, die ja im Grunde völlig ohne Grundlage ist. Inwiefern man das dann noch mit Nachweisen und Belegen weiter als bisher schon geschehen untermauern sollte, würde ich in diesem Moment einfach mal der Frage unterordnen, ob allerseits darin Übereinstimmung besteht, daß es sinnvoll wäre, die alliierte Definition Deutschlands nur in absolut unumgänglichen Situationen dazuzustellen und ansonsten auf die Grenzen vom 31.8.39 (und gegebenenfalls auf die Problematik den Vertrag von Versailles betreffend)zu verweisen.

Also ich persönlich kann dem nur beipflichten. Gruß --Rauhreif 19:40, 3. Mär. 2009 (CET)

Möchte hier eben noch auf dies verweisen: Zweites Reich, bzw. auf den Untertitel der Graphik. Hier sollte unabhängig vom Ergebnis der Diskussion vielleicht einmal der Versuch unternommen werden, Widersprüche und Verwirrungen auszuräumen.

Tatsache! Das ist das Reich. Aber das Kaiserreich. Dann sei doch so nett und ändere das doch bitte mal um, sonst ist das wirklich verwirrend. Außerdem fehlt da das Sudetenland. Gruß --Rauhreif 22:40, 3. Mär. 2009 (CET)
Habs schon geändert. Das stimmte nicht. Möglicherweise ist da per kopieren und einfügen der falsche Text mit runtergekommen. Gruß --Rauhreif 18:17, 4. Mär. 2009 (CET)

Mir fiel da noch etwas ein soeben, allerdings gelang es mir noch nicht, einen Nachweis zu finden. Selbst wenn es diese teilweise Debellatio gegeben hätte und daraus resultierend Annexionen, ist es nicht so, daß die Haager Landkriegsordnung solche verboten hat und jedem Volke einen nicht verjährenden Anspruch gewährt, annektierte Gebite einzufordern?

Das sehe ich ähnlich. Spätestens jedoch seit der sogenannten Simson-Doktrin sind Annexionen ausgeschlossen. (Abgesehen vom Völkermord und den Vertreibungen die in der Weltgeschichte einmalig sind!) Zur Simson-Doktrin fehlt hier noch ein Artikel, aber dazu steht nochmal was bei Bracht: http://www.weimar1919.de/Index_Dat/index1/bracht.html Gruß --Rauhreif 19:16, 6. Mär. 2009 (CET)
In der Haager Landkriegsordnung findet sich keine derartige Bestimmung. Es gibt seit 1932 die sogenannte Stimson-Doktrin bzw. Hoover-Stimson-Doktrin (Wikipedia-Artikel dazu), aber die war noch kein allgemeingültiges Völkerrecht. Heutzutage sind Annexionen gemäß Artikel 2 Nr. 4 UN-Charta untersagt (UN-Charta), aber die ist erst nach dem 2. Weltkrieg in Kraft getreten.

Leute, unterschreibt eure Beiträge! Wie das geht steht alles in dem Kasten auf eurer Diskussionsseite.

Zur Diskussion: Zitat: "Die Annexion, die in ihrem Wesen immer eine Aggression ist, wird jedoch größtenteils seit der sog. Simson-Doktrin von 1932 als völkerrechtlich unzulässig angesehen. Nach dieser Doktrin soll ein gewaltsamer Gebietserwerb auch nicht völkerrechtlich anerkannt werden. Andernfalls wäre der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, der den Angriffskrieg, wie jede Aggression, ächtet, unwirksam geworden. Für die reine kriegsmäßige Besetzung, die als solche nur in einem Krieg zulässig ist, gilt jedoch nach wie vor die Haager Landkriegsordnung". Selbstverständlich ist Völkermord und Vertreibung allein schon aus formal-logischen Gründen kein Rechtswirksamer Akt! Ansonsten wäre es ebenso legitim, wenn Deutschland alle Polen auf dem gegenwärtig polnisch verwalteten deutschen Reichsgebiet ermorden würde. Warum sollen die Tschechen Fabriken und Grundstücke stehlen dürfen, aber Deutschland oder China oder Israel oder Italien dann nicht ebenso?! Ich verweise mal ausdrücklich auf folgenden Artikel in der Zeit: Hat Deutschland Rechte? Es ist nicht nur so, daß die besetzten Gebiete zurückgegeben werden können, sondern es ist geradezu zwingend, daß sie zurückgegeben werden müssen. Seit der Haager Landkriegsordnung sind ebenso Kriegshandlungen an der Zivilbevölkerung untersagt. Plünderungen sind untersagt usw. Zumal die Vertreibung bereits nach Kriegsende stattfand. Gruß --Rauhreif 20:31, 6. Mär. 2009 (CET)
addendum: Hier ist mal die HLK zum nachlesen: http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm Viellei8cht könnte darüber mal jemand irgendwann einen Artikel hier anlegen? Gruß --Rauhreif 20:37, 6. Mär. 2009 (CET)
Noch was: Dann wäre es ja auch legitim gewesen, wenn Deutschland alle Ukrainer ermordet hätte. Hat es aber nicht! Dann wäre es doch auch legitim gewesen, wenn Deutschland alle Polen ermordet oder vertrieben hätte! (kein weiterer Kommentar dazu...) Hat es aber nicht! Dann wäre es doch auch legitim gewesen, wenn Deutschland alle Tschechen ermordet hätte! Waren ja nun nicht so viele. 6 Millionen. Eine Zahl, mit der man sich ja angeblich auskannte. Kein Tscheche ist willkürlich bestohlen oder ermordet worden. Mehr noch: Kein einzige Tscheche mußte für Deutschland Kriegsdienst leisten o.ä. Dann wäre es auch legitim gewesen, wenn Deutschland alle Dänen aus Nordschleswig vertrieben und bestohlen hätte. Hat es aber nicht! Gruß --Rauhreif 21:42, 6. Mär. 2009 (CET)
Das ist alles schon ganz richtig was du sagst. Entscheidend ist aber, was damals bis 1945 völkerrechtlich erlaubt war und was nicht. Und die Stimson-Doktrin (mit "t"), war soweit ich weiß noch kein allgemeingültiges Völkerrecht. Es war lediglich eine US-amerikanische Doktrin, so wie z.B. die Monroe-Doktrin. Es gab keine anderen Staaten, die ein völkerrechtliches Dokument unterzeichnet hatten, auf dem sie sich verpflichteteten kein fremdes Staatsgebiet gewaltsam zu annektieren. Das gab es erst mit der UN-Charta. Die Charta trat erst in Kraft, nachdem die Alliierten erklärt hatten, dass Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 bestehe. Und die Charta hatte keine rückwirkende Wirkung. Das heißt, wenn irgendein Gebiet vorher von irgendwem annektiert wurde, so wäre das denke ich nicht völkerrechtswidrig. Es sei denn man stützt das auf ein Naturrecht. Anders ist es z.B. mit dem Einmarsch der Chinesen in Tibet 1950. Das wäre völkerrechtlich nicht korrekt (insofern die Chinesen damals UNO-Mitglied waren). Aber: In Deutschland haben wir eine Sondersituation, weil die Grenzen 1945 noch gar nicht endgültig festgelegt waren. Sie auch auch bis zur Wiedervereinigung nicht und genau genommen sind sie es bis heute nicht. Übrigens: Sehr interessanter Artikel in Die Zeit. Danke Grüße --Divinum 22:24, 6. Mär. 2009 (CET)
Siehste, geht doch mit der Unterschrift. ;-) Sonst weiß man ja gar nicht mehr, wer was wann geschrieben hat. Wie gesagt: In der Haager Landkriegsordnung steht nichts von Ermordung und Vertreibung der Bevölkerung. Ganz im Gegenteil steht dort, daß das Eigentum nicht angetastet werden darf und der Besatzer die Bewohner zu respektieren hat. Es reicht, wenn man sich allein darauf bezieht. Die Ami-Doktrin mit oder ohne "t" setzt nur noch einen oben drauf. Abgesehen davon (weißt Du ja sicher), daß die Amis nicht mal den Versailler Schrecken ratifiziert haben. Selbst wenn die Grenzen von Versailles dem Völkerrecht entsprächen, so wäre Österreich immer noch bestandteil des Reiches und das Sudetenland ebenso. Die Ermordung der Einwohner ändert nichts an dieser Sachlage. Aber wie gesagt: Nur graue Theorie. Auf Papier beruft sich niemand. Seit 1919 gilt das Recht des Siegers. Also das Recht der Stärke. Dann machen wir das doch auch so. Das deutsche Reich hat nie eine UN-Charta unterschrieben. Insofern haben wir das selbe Recht, Millionen Menschen zu ermorden und deren Eigentum zu rauben. Ist diese Vorstellung für die Zukunft nicht Grauenhaft?! Gruß --Rauhreif 22:51, 6. Mär. 2009 (CET)
@Rauhreif: Habe nochmal über die Sache nachgedacht. Aber kurz vorab: Aus der Haager Landkriegsordnung lässt sich nicht ableiten, ob Annexionen völkerrechtsgemäß oder völkerrechtswidrig sind. Es war überhaupt nicht der Sinn des Vertrages, über solche Fragen irgendwas zu vereinbaren. Es reicht daher auf keinen Fall, wenn man sich allein auf HLKO bezieht. Und die Stimson-Doktrin war kein allgemeingültiges Völkerrecht, sondern nur wie Du schreibst eine "Ami-Doktrin". Aber: Man müsste hier vielleicht zwischen positivem Recht und Naturrecht unterscheiden. Meiner Meinung nach ist es positivrechtlich schwierig, sich auf irgendetwas zu berufen, woraus sich die Zugehörigkeit des Sudetenlandes zu Deutschland rechtfertigen ließe. Naturrechtlich ist die Auffassung, die Du vertrittst, aber absolut legitim. Und wenn man sich das Beispiel Israel anschaut, dann zeigt sich, wie weit eine "überpositivrechtliche Rechtfertigung" gehen kann. Die Juden hatten in der Geschichte bis 1948 nie ihren eigenen Staat (vom Jüdischen Autonomen Gebiet in Fernost mal abgesehen). Sie leiten ihr "Recht" vor allem aus irgendwelchen jahrtausendealten Schriften ab. Was ich damit nur sagen will, ist, dass es auch eine Sache des Willens und der hinter diesem Willen stehenden Macht ist, ob man bestimmte Gebietsansprüche erheben kann. Wenn man als fest entschlossene Großmacht mit historischen Gründen einerseits und der völkerrechtswidrigen Vertreibung andererseits argumentiert, dann wäre der Gebietsanspruch möglicherweise durchzusetzen. Ich kann aber bei der BRD derzeit einen hinreichenden Willen und auch keine hinreichende Macht in dieser Hinsicht erkennen. Deshalb habe ich versucht das Recht "rein positivrechtlich" abzuleiten, also nach dem, was ausdrücklich in irgendwelchen Verträgen vereinbart worden ist. Gruß --Divinum 18:50, 8. Mär. 2009 (CET)
Die BRD interessiert das eh nicht. Die hatte ja auch nie Verfügung über das Gebiet. Das Sudetenland ist mit dem Münchner Abkommen auf Grundlage des Selbstbestimmungsrecht der Völker zum Reich gekommen. Nachdem es willkürlich erst den Tschechen zugeschlagen wurde. Die Äußerungen des Volkswillens (4. März 1919) wurden dabei mißachtet. Daran ändern auch keine nachträgliche Vertreibung oder Völkermord etwas. Demzufolge ist Deine Ansicht: ...sich auf irgendetwas zu berufen, woraus sich die Zugehörigkeit des Sudetenlandes zu Deutschland rechtfertigen ließe... wirklich nicht zutreffend! Das Münchner Abkommen war und ist ein völkerrechtswirksamer Vertrag. Darum leiert der Tscheche ja auch ständig rum, daß die BRD das aberkennen soll. Aber die BRD kann auch auf die Malediven oder Tobago "verzichten", da das völlig irrelevant ist. Abgesehen davon ist (meines Wissens) selbst für die BRD das Münchner Abkommen nach wie vor rechtswirksam. Aber natürlich wie Du schreibst, braucht man dazu auch die Macht. Mitnem Zettel durch die Gegend zu rennen und rumzuflennen, daß da doch eine Unterschrift drauf wäre, interessiert seit 1919 niemanden mehr. Die Macht hat das Reich. Das Reich wird kommen! Weil es Recht ist! Und nichts und niemand kann auf Dauer das verhindern. Das weiß ich. Gruß --Rauhreif 19:34, 8. Mär. 2009 (CET)
Ja stimmt, das Münchener Abkommen von 1938 war völkerrechtlich absolut in Ordnung! Aber man darf die beiden folgenden Dokumente nicht außer Acht lassen, aus denen man möglicherweise (sicher bin ich mir da auch nicht!) positivrechtlich im Umkehrschluss eine Annexion des Sudetenlandes ableiten könnte: Berliner Deklaration vom 5. Juni 1945: Artikel 2 Punkt d und Feststellung der Vier-Mächte über die Besatzungszonen in Deutschland vom 5. Juni 1945: Artikel 1. --Divinum 20:00, 8. Mär. 2009 (CET)

Ja, weiß ich. Kenn ich. Darum wird auch hier: Deutsches Reich nach 1945.jpg der Rest ohne Sudetenland gezeigt. Ich kenne ja auch Deine Argumentation. So ist es ja nicht. Das Münchner Abkommen war gültig, wurde dann aber einseitig(!) mal wieder "ungültig" gemacht. Aber die Frage für mich persönlich stellt sich ganz einfach wozu dann überhaupt Abmachungen gut sind. Dann machen wir eben einfach auch die Ungültigmachung ungültig. Das ist eine Spirale ohne Ende und sie muß da durchbrochen werden, wo die Grundsätze des Völkerrechts verletzt werden. Dieser eherne Grundsatz lautet: Was mir nicht selbst getan werden soll, tue ich auch anderen nicht an. Dieser Grundsatz ist verletzt worden. Demzufolge sind Ergebnisse von Erpressung oder Gewaltanwendung im Sinne des allgemeinen Völkerrechts nichtig. Diese Diskussion hier ist natürlich nur theoretisch, wenn nicht gar völlig spekulativ. Gruß --Rauhreif 20:15, 8. Mär. 2009 (CET)

addendum: Die Abtrennung des deutschen Gebietes Österreich war ein ebenso gewaltsamer Akt, der demzufolge auch nichtig ist. Der Anschluß war im Sinne des Völkerrechts legitim. Daran ändern auch keine Sieger-Racheakte etwas. Gruß --Rauhreif 20:17, 8. Mär. 2009 (CET)

Dazu fällt mir grad nochwas ein. Carlo Schmid hat ja mal so schön und treffend gesagt:

„Vielleicht können wir gezwungen werden, zu erleiden und zu ertragen, was uns bisher hier angetan worden ist. Aber man wird uns niemals zwingen können, es als Recht anzuerkennen!”

Und Heinrich Hellwege hat in seiner Rede "Sieger, Besigte, Patrioten" sich ebenso zu den Annexionen geäußert:

„Die Rechtslage ist klar! Auch durch das Potsdamer Abkommen ist die deutsche Ostgrenze nicht festgelegt worden. Die Überlassung des dortigen Gebietes an Polen bedeutet keine Übertragung der Gebietshoheit, sondern nur eine vorläufige Übertragung der Verwaltung! Auch nicht der Schatten eines historischen Rechtes steht für den polnischen Anspruch. Polen ist auch nicht in der Lage, diese Gebiete so zu besiedeln und zu nutzen, wie sie von Deutschland besiedelt und genutzt waren. Polen kann auch ohne diese Gebiete leben, Deutschland aber kann es nicht!”

Das waren noch Staatsmänner! Nicht diese kriechenden BRD-Hündchen. Zu den großartigen Staatsmännern des deutschen Volkes zähle ich selbstverständlich auch diejenigen Herren, die man bedauerlicherweise in Nürnberg aufgehängt hat. Die Rede von Hellwege kannst Du zum Teil auf seiner Seite nachlesen. Großartig! Und das war ein liberal-konservativer, so weit ich weiß. Gruß --Rauhreif 21:35, 8. Mär. 2009 (CET)

Ich habe im Jahr 2009 Karl Albrecht Schachtschneider gefragt, warum immer von den Grenzen von 1937 gesprochen wird. Beim Grundsatz status quo ante bellum wären die Grenzen von 1939 gültig. Daraufhin sagte Schachtschneider, in dieser Klarheit hätte er diese Frage noch nicht gestellt bekommen und er könne sie auch nicht beantworten. Meine Meinung dazu ist, daß es kein Völkerrecht gibt – als Deutscher sollte man das doch inzwischen bemerkt haben. --Mms 01:40, 19. Mär. 2011 (CET)

Richtig. Das ist alles nur Augenwischerei. Der Deutsche wedelt gern mit Zetteln herum, auf denen viele Stempel sind. Mit Papier kann man aber in der Regel nur eines tun... Es kommt darauf an, im richtigen Augenblick gewaltsam Fakten zu schaffen. Sonst nichts. Gruß Rauhreif 12:15, 19. Mär. 2011 (CET)