Diskussion:Mahler, Horst/Archiv/2016

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2017  2015 >

Bewährung ist aufgehoben. --Westwall 11:24, 24. Hartung (Januar) 2016 (CET) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-mahler-oberlandesgericht-brandenburg-hebt-bewaehrung-auf-a-1073427.html

[1]

Was genau soll daran unzutreffend sein? --Thore 20:17, 12. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Vandalismus des Benutzers Horst Mahler?

Eine so ausführliche Änderung, die den ganzen Abschnitt „Elemente der Weltsicht Horst Mahlers“ durch wildes Einkopieren von Zeug zerstört, verstößt gegen die Regeln und wird auch zukünftig nicht hingenommen. Dem neu angemeldeten Ersteller Horst Mahler wird es nicht gelingen, die Schriftsatztiraden Mahlers hier hineinzukopieren. Er möge sich mit den Richtlinien zum Erstellen von Beiträgen befassen. Größere Änderungen sind auf der Diskussionsseite des Artikels vorher anzukündigen und verständlich zu machen. --Stabsdienst 22:25, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Frage bitte K.H. — er muß wissen (weil er die Anmeldungen macht), daß der Eintrag authentisch ist und klarerweise kein Vandalismus... ~ CodexThelema 22:28, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Der Abschnitt Elemente der Weltsicht Horst Mahlers ist wohlbegründet. Jede substantielle Änderung an ihm ist zu diskutieren. Egal, wer der Ersteller „Horst Mahler“ ist, er hat sich an die Regeln zu halten und kann nicht Ausführungen anderer einfach überschreiben. --Stabsdienst 22:35, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Auch wenn ein Eintrag „authentisch“ ist, worüber ich nicht spekuliere, muß er den Regeln entsprechen. --Stabsdienst 22:49, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

@ Stabsdienst: Die Tilgung Deines Textes ist ein bißchen zu sehr Hauruck. Aber die langen Einfügungen gehören, wie ich finde, hinein. Bitte versuche, Deine Sicht (die ich überhaupt nicht abwerte) ergänzend und nicht revertierend hinzuzufügen... ~ CodexThelema 22:51, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Der Ersteller Horst Mahler weigert sich, die hier von mir angemahnten Regeln, nämlich vorherige Diskussion größerer Änderungen, zu Kenntnis zu nehmen und hier auf der Diskussionsseite dazu Stellung zu nehmen. Er will Aspekte, die sich der Deutung von Teilen seiner Weltsicht widmen, einfach durch Mahlerschen Textschwall überschreiben und hat den Text nochmals eingefügt. Es sollten sich nun auch andere Administratoren die Sache ansehen. --Stabsdienst 22:57, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Es sollte eigentlich klar sein:

  • Keine Anmeldung unter existierenden Namen!

Das steht eigentlich in den Anmelderegeln! Gruß Rauhreif 23:10, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Zudem wird darüber nicht herumdiskutiert, sondern die Bearbeitungsregeln sind seit 8 Jahren ebenfalls klar. Gruß Rauhreif 23:14, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Ach Herrje! Noch nie gehört von der Regel! @ Stabsdienst: Geschichtsmetaphysik ist kein »Textschwall«. Das sind Überlegungen, die sowohl das AT, als auch das Hegelsche System durchaus zulassen. Wenn Du es einrahmen willst, sollte nicht die authentische Stimme übertönt werden... ~ CodexThelema 23:18, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)
Noch nie gehört von der Regel
Das wundert mich nicht. Gruß Rauhreif 23:21, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)
Das liest man bei der Anmeldung: „Beachte bitte, daß Mehrfachkonten nicht erwünscht sind. Bei der Anmeldung bitte einen anständigen Benutzernamen wählen, ohne Zahlenkombinationen oder Namen von noch lebenden oder bereits verstorbenen Personen usw.[1]. MkG --Widerstandberlinnord 23:25, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Ja, sehr witzig. Was ist mit Fr.Kn. ??? — die kenne ich aus Zeitschriften. Versuche bloß niemand, mich in Sachen Prinzipienreiterei schlagen zu wollen. Da bin ich unschlagbar... ~ CodexThelema 23:28, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

@Codex: Du meinst Ignoranz? Mag sein. Auch, wenn es Dich nichts angeht: Fr.Kn. hatte sich hier angemeldet, BEVOR die Regel erstellt wurde. Also Lichtjahre vor Dir! Auch das kannst Du nicht wissen. Gruß Rauhreif 23:34, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Ich habe diesen Benutzernamen freigeschaltet, weil auch mir diese Regel entgangen war (siehe jede Menge „echte Namen“ in der Autorenliste). Nun ist der Benutzer Horst Mahler gesperrt. Was bedeutet „Erstellung von Benutzerkonten gesperrt“? Kann der Benutzer wegen meines Fehlers nun kein neues Benutzerkonto erstellen? --Karl Herrmann 23:52, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Wieso? Die Benutzerkonten erstellst Du doch. Gruß --Rauhreif 23:56, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Im übrigen kann ich mir (nach Sichtung der Änderungen) durchaus vorstellen, daß es sich bei dem ehemaligen Benutzer tatsächlich um denselben Herrn hier handelt. Das ist aber nicht von Relevanz, da sowohl die Bearbeitungs- als auch die Anmelderegeln klar sind. Die nächsten melden sich hier dann ansonsten als Adolf Hitler und Angela Merkel an. Viel Spaß dann! Der Bearbeiter selbst kann sich gern erneut unter anderem Namen anmelden und den Regeln gemäß Artikel bearbeiten: Löschungen werden VORHER diskutiert, Bearbeitungen NACHHER! Gruß Rauhreif 23:57, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Um etwaige Probleme zu vermeiden: Spricht irgend etwas gegen Benutzer:Horst? --Karl Herrmann 00:10, 16. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Nein, eigentlich nicht! — Hyperboreer 00:15, 16. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Abschnitt "Neues zur Gesinnungshaft"

Ich hatte am 12.02.2016 den Hinweis auf Rechtsanwalt Nahrath als meinem Anwalt aus dem Text entfernt. Das wurde aus mir schleierhaften Gründen vom Barbeiter Hermann rückgängig gemacht. RA Nahrath war lediglich als mein vom Gericht bestellter "Pflichtverteidiger" tätig. Seine Aufgabe ist seit Jahren erledigt. RA Nahrath ist nicht mein Rechtsanwalt und ist es nie gewesen. Ich habe Gründe, seinen Versuchen, sich als mein Rechtsanwalt der Öffentlichkeit zu präsentieren, entgegenzutreten.--Horst Mahler 22:36, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Interessante Information. Wenn dies so zutrifft, ggf. erläutern unter der Rubrik „Verteidiger“ ... ich nehme an, es waren zahlreiche in den letzten Jahren. — Hyperboreer 23:51, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Kann er machen. Aber unter neuem Namen. Gruß --Rauhreif 23:56, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

5 Elemente der Weltsicht Horst Mahlers

Was bisher zu diesem Thema zu finden war, geht an der Sache völlig vorbei. Ich kann sagen, daß das Gegenteil richtig ist. Die alte Version werde ich unter keinen Umständen hinnehmen.--Horst Mahler 22:57, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Vandalismus des Benutzers Horst Mahler?

Tut mir leid. Ich habe die Regeln nicht so genau zur Kenntnis genommen. Ich betrachtete meinen Beitrag als Vorschlag zur Änderung und erwartete entprechende Diskussionsbeiträge. Wie also ist in diesem Falle zu verfahren? Ich gehe davon aus, daß Sie meinen Beitrag in Ruhe nachvollziehen und etwaige Beanstandungen mir mitteilen. In dieser Sache bin ich kein "normaler" Nutzer sondern Betroffener einer unrichtigen Darstellung von Tatsachen.--Horst Mahler 23:09, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Bearbeitungsstreits binden übermäßig viel Kraft und Nerven hier. Deshalb haben wir die Regel: Einfügungen NACHHER und Tilgungen VORHER zu diskutieren. Von Stabsdienst ist recht viel Text getilgt worden. Allerdings soll der Artikel natürlich keinen pejorativen Tonfall haben. Ich selbst habe keine besonderen Befugnisse, sondern appelliere immer nur an die Beteiligten, den Sinn der lexikalischen Arbeit (und die Vermeidung von überflüssigem Hin und Her) im Auge zu behalten... ~ CodexThelema 23:22, 15. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Wenn der Ersteller wiederkommt, der heute im Mittelpunkt stand, möge er darlegen, was an dem Abschnitt, der ihm nicht gefällt, unzutreffend ist. Jeder Satz ist richtig, jede relevante Aussage belegt. Pejorativ ist hier gar nichts. Mahler tritt als Katholik auf, ist es aber nicht, sondern entwirft für sich eine selbst zusammengeschraubte Theologie – das wird allerdings angemerkt. Sein Schweben in Hegelschen Wolkenkuckucksheimen wird im bestehenden Text nirgends kritisiert, seine „Heilsgeschichte“-Phantastereien noch nicht einmal ironisiert. Es wird im aktuellen Textbestand des Abschnitts schlicht aus guter Kenntnis heraus referiert, welche Ansichten er hat. --Stabsdienst 00:24, 16. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Wobei ich anmerken möchte, daß ich Herrn Mahlers "Theologie" größtenteils nachvollziehen kann. Mir ist nichts unverständlich daran, wenn ich auch nicht alle seine Ansichten bis ins kleinste teile. In der großen Sache jedenfalls liegt er meiner Ansicht nach richtig. Hat denn z.B. jemand "Das Ende der Wanderschaft" gelesen und auch tatsächlich den Kern verstanden? Daß es auf einem solchen bislang unbeschrittenen Weg auch Irrtümer geben kann, ist doch nur folgerichtig. Eines steht jedenfalls fest: Er hat etwas praktisch gewagt, wovon andere Jahrzehntelang nur ständig gefaselt haben. Ich habe alles von Herrn Mahler immer mit großem Interesse gelesen und seine dargelegten Ansichten sind Teil meiner eigenen Erkenntnis. Dafür kann ich ihm nur danken. Gruß Rauhreif 22:54, 16. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Sylvia Stolz

Horst Mahler lebte lange Zeit im brandenburgischen Kleinmachnow bei Berlin, seit etwa 2007 wohnte er mit seiner Lebensgefährtin, der Juristin Sylvia Stolz, im oberbayerischen Ebersberg bei München. Warum wurde dieser Satz getilgt? Daß Mahler und Stolz eine längere Beziehung, Affäre o. ä. hatten, ist doch keine Erfindung, wurde im Gegenteil nach außen getragen. Ggf. hat sich Mahler inzwischen wieder mit der Gemahlin versöhnt, völlig angenehm, aber deshalb sind die vorherigen Informationen doch nicht weniger wahr? Ob von Belang, das ist natürlich eine andere, legitime Frage ... — Hyperboreer 00:00, 16. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Vielleicht hat es jemand herausgenommen, weil es im Artikel (zu Ereignissen im Oktober 2015) jetzt heißt: „seine Gattin Elzbieta Mahler“. --Stabsdienst 23:03, 16. Hornung (Februar) 2016 (CET)

So weit mir bekannt ist, hatte Herr Mahler mit Frau Stolz diesbezüglich nichts zu schaffen. Und selbst wenn: Das ist im Rahmen des Lexikons hier völlig irrelevant. Deshalb sollte das komplett hier raus. Gruß Rauhreif 23:21, 16. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Deshalb sollte das wieder hier raus: [2] Es ist völlig unerheblich im Rahmen des Artikels. Das braucht auch Herr Mahler (unter welchem Anmeldenamen auch immer) nicht erläutern. Es ist völlig irrelevant. Gruß Rauhreif 23:28, 16. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Benutzer:Horst Mahler

Handelt es sich bei Benutzer:Horst Mahler ggf. tatsächlich um Horst Mahler oder einen Beauftragten? — Hyperboreer 00:02, 16. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Handelte, bitte.Handelte. Gruß Rauhreif 00:03, 16. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Fußnoten


Christentum

"Konsequent christlich, erhebt Horst Mahler gegen die universalistische, jeder Nation und jedem Rassebewußtsein feindliche Zielsetzung des Christentums keine Einwände." - Da schliesst sich der Schreiber wohl der Interpretation gewisser katholischer und linksprotestantischer Kreise an. Diese ist aber hermeneutisch zweifelhafte mentale Akrobatik. Tatsaechlich wird es laut Offenbarung selbst im Himmelreich noch Nationen geben. Auch sonst ist Volk, Stamm, Nation durchgehend Gegenstand des biblischen Textes. Soziale Aufloesung und Umsturz werden nicht gefordert. Universalistisch sind die Naturwissenschaften - Wie die Zielsetzung rechtglaeubige Christentums Nation und Rassebewusstsein feindlich gegenueber steht, ist mir schleierhaft AndreasMeyer 11:33, 18. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Schau bitte in den Metapedia-Artikel Kirchenaustritt hinein. Ich hatte Anlaß, am gestrigen Tage dort eine Hinzufügung vorzunehmen über einen katholischen Pfarrer bei Lingen (Niedersachsen), der Menschen, die seine Diversity-Lehre nicht teilen, zum Kirchenaustritt auffordert. Daß Christen mit ihrer »universalistischen« Moral überall laut und wichtig promenieren, läßt sich kaum leugnen. Und daß Bibelprediger auch immer schon 100%ige TÄUSCHUNGEN darüber, was ihre Lehre umfaßt, ausgespielt haben, läßt sich ebenfalls kaum leugnen. Ich denke da an gewisse alte Kirchenfenster mit einem blonden, vollbärtigen Jesus in Ritterrüstung mit Schwert und Schild. So predigt man Leuten, die tatsächlich ein volles Jahrtausend lang nicht den blassesten Schimmer haben, was das NT beinhaltet und lehrt, sich aber »Christen« nennen. Dieses Spiel, exakt diese Täuschung, ist jetzt aus! ~ CodexThelema 14:16, 18. Hornung (Februar) 2016 (CET)
Die Instrumentalisierung ist sicher zum Kotzen. Aber von die Vertreter von Staatskirchen als "Bibelprediger" zu bezeichnen ist unzutreffend. Auch wenn die hin und wieder mal ein paar Verslein zitieren, von denen vertritt keiner die Auffassung die Bibel sei irgendwie massgeblich. Das hat Geschichte, fing an mit der "historischer Textkritik" und muendet heute wohl in post-modernen Dekonstruktivismus. Da ist scheiss-egal was gesagt oder geschrieben steht. Man kann es ja beliebig umdeuten, umwerten und fuer ungueltig erklaeren, wenns nicht gerade in die erwuenschte Humanitaetsduselei passt. Die Haltung ist ja nicht nur symptomatisch fuer die Kirchen, sondern zieht sich quer durch alle gesellschafltichen Institutionen: Universitaeten, Gerichte, Gesetzgeber, Gewerkschaften, Beamtenapparat, Unternehmenskultur, etc. So ziemlich alles sittenwidrigen Verhalten, dass jetzt zur Norm erklaert wird, laesst sich damit in Zusammenhang bringen. Multikulti, Genderwahn, Rechtsbrueche, Vertragsbrueche, all das erhaelt jetzt offiziell den Segen. AndreasMeyer 22:42, 20. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Man sollte immer zwischen Christentum und Kirche unterscheiden. Das Christentum war über die Jahrhunderte wandelbar. Die Kirche als Institution war es im Grunde nie. Und die Kirche hat sich das Christentum zur Beute gemacht. Gruß Rauhreif 22:36, 18. Hornung (Februar) 2016 (CET)

@ AndreasMeyer: Siehe jetzt Christentum, Abschnitt: Christentum und biologische Gruppenzugehörigkeiten. Gruß --Stabsdienst 20:25, 20. Hornung (Februar) 2016 (CET)
Danke habe es mir gerade angeschaut. Um das in Einzelheiten zu kommentieren, werde ich wohl etwas Zeit brauchen. Problem ist wie immer, dass es natuerlich verschiedene Interpretationen und dazu theologische Schulen gibt. Fast alles davon beruht aber auf (un)logische Trugschluessen z.B. Kathegoriefehlern und Wortumdeutungen, bzw. gleichen Worten bei differentem Worten im Quelltext. In letzteren ist da aber konsequent von Voelkern/Nationen die Rede. Die One-World-Ideologie wird von christlichem Main-Stream erst seit den letzten 100 Jahren vertreten. Historisch war das aber nicht der Fall: https://archive.org/details/ChristianityAndRace - Da hat sich eben der Zeitgeist der Fall und die bezahlten Pfaffen haben sich wieder mal mit dem gewendet. AndreasMeyer 22:27, 20. Hornung (Februar) 2016 (CET)

Straffung

Der Artikel über Horst Mahler, dessen Bewährung übrigens widerrufen wurde (= bei Haftfähigkeit Gefängnis bis 2018) ist m. E. etwas aufgebläht, auch dadurch, daß er manche Nebensächlickeit und manches „wenn“ und „hätte“ enthält. Anläßlich einer anstehenden aktualisierenden Bearbeitung sollen einige Textpassagen gekürzt werden [Fußnoten hier unberücksichtigt]:

Abschnitt Aktuelles zur Gesinnungshaft (6. Oktober 2015)

Nach Angaben des Brandenburger Justizministeriums verbrachte Mahler einige Zeit auf einer neurologischen Intensivstation (bis 2. Juli auf der Intensivstation), wurde anschließend in das Haftkrankenhaus der JVA Brandenburg verbracht (in ein überhitztes, nicht klimatisiertes Krankenzimmer der Haftabteilung des städtischen Klinikums Brandenburg ohne die Möglichkeit, Besuch von Gattin oder Tochter zu empfangen) und erst am 8. Juli in eine medizinische Fachabteilung, die nicht zur JVA Brandenburg gehört, verlegt (Behandlung auf der Wachstation vom 8. Juli bis 18. August). Mahler galt dennoch weiterhin als Justizvollzugshäftling und mußte täglich befürchten, wieder abgeholt und eingesperrt zu werden, weshalb er sich nie „in Freiheit“ befand oder fühlte.
Am 19. August 2015 fand die mündliche Verhandlung bezüglich einer Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe vor der Kammer statt. Mahler konnte aus Gesundheitsgründen nicht teilnehmen, ihn vertraten seine Gattin Elzbieta Mahler und sein Rechtsanwalt. Mahlers Anwalt beschrieb seinen Mandaten als „psychisch gebrochenen Mann“, nach der Amputation des linken Beines ist nun auch das rechte Bein gefährdet. Der Antrag auf vorzeitige Entlassung vom 25. Februar 2014 wurde zurückgezogen. Die von der Staatsanwaltschaft München II am 17. Juli 2015 unterbrochene Vollzugstauglichkeit (also 22 Tage vor dem Erreichen einer Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe) wird auch im Potsdamer Beschluß kritisiert (Seite 5, Beschluß vom 3. September 2015). Es wäre ohne weiteres möglich gewesen, den Gefangenen in ein ziviles Krankenhaus zur Behandlung zu verlegen, ohne die Vollzugstauglichkeit aufzuheben. Ohne diesen Winkelzug wäre Mahler schon am 8. August 2015 berechtigt gewesen, eine Entlassung nach der 2/3-Regelung zu beantragen.
Am 6. Oktober 2015 wurde, wie „rbb Abendschau/Brandenburg aktuell“ (6. Oktober 2015, rbb, 19.30 Uhr, 00.10.15 min) meldete, der schwer erkrankte Horst Mahler aus der Haft entlassen. Der Beschluß ist ggf. noch nicht rechtskräftig. Wie erst am 5. Oktober 2015 bekannt wurde, hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam mit Entscheidung vom 3. September 2015 die über 10jährige Gefängnisstrafe gegen Horst Mahler nach Verbüßung von 2/3 der Haftzeit zur vierjährigen Bewährung ausgesetzt. Gegen die Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft München Beschwerde eingelegt, ebenso widersprach die Leitung der Strafvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel der Entscheidung zur Haftentlassung (sie begründeten dies mit dem „Schutz des Sicherheitsinteresses der Öffentlichkeit“ und einer „negativen Sozialprognose“ für Mahler). Der sich seit Juli 2015 in der Haftverschonung befindliche Gesinnungshäftling Horst Mahler gilt nach 2.400 Tagen wieder als freier Mann.

wird zu Abschnitt:

Unterbrechung des Vollzugs der Gesinnungshaft
Nach Angaben des Brandenburger Justizministeriums verbrachte Mahler einige Zeit auf einer neurologischen Intensivstation (bis 2. Juli 2015 auf der Intensivstation), wurde anschließend in das Haftkrankenhaus der JVA Brandenburg verbracht und erst am 8. Juli in eine medizinische Fachabteilung, die nicht zur JVA Brandenburg gehört, verlegt. Am 19. August 2015 fand die mündliche Verhandlung bezüglich einer Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe vor der Kammer statt. Mahler konnte aus Gesundheitsgründen nicht teilnehmen, sein Rechtsanwalt beschrieb seinen Mandaten als „psychisch gebrochenen Mann“, nach der Amputation des linken Unterschenkels sei nun auch das rechte Bein gefährdet.
Nachdem die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam mit Entscheidung vom 3. September 2015 die über 10jährige Gefängnisstrafe nach Verbüßung von 2/3 der Haftzeit zur vierjährigen Bewährung ausgesetzt hatte, wurde Horst Mahler am 6. Oktober 2015 aus der Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft München legte hierauf Beschwerde ein, ebenso widersprach die Leitung der Strafvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel. Anfang 2016 hob das Oberlandesgericht Brandenburg die Aussetzung zur Bewährung auf. Somit kann den Gesinnungshäftling Horst Mahler nur sein angegriffener Gesundheitszustand vor einem weiteren Gefängnisaufenthalt bis 2018 bewahren. Zudem gibt es eine neue Anklage der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen eines Aufsatzes, den Mahler in der Haft verfaßt hatte. Dieser kursiert im Weltnetz und wird ihm als Verstoß gegen den herrschenden und mit Vorschriften abgesicherten Shoaismus ausgelegt.

Das nachfolgende, von der ganzen Heuchelei der „Volksverhetzungs“-Justiz triefende Menschenwürde-Gefasel des Amtsrichters Ligier soll gestrichen werden, da die einstweilige Aussetzung der Strafvollstreckung inzwischen wegen höherer Weisung keinen Bestand haben soll (Bewährung aufgehoben). Auch der anschließende Satz mit dem Deckert-Zitat kann wohl als überholt entfallen:

Die Begründung des Amtsrichters Ligier:
„Unter Würdigung seines Zustandes gebietet der alle Rechtsgebiete beherrschende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des staatlichen Handelns und die Verpflichtung zur Wahrung der Grundrechte und der Beachtung der Menschenwürde, die Vollstreckung der bestehenden Freiheitsstrafen auszusetzen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, daß sich der Verurteilte in einem durch die ärztlichen Berichte sowie Lichtbilder derart schlechten Zustand befindet und eine Verschlechterung nicht ausgeschlossen ist, daß das Ziel der Strafvollstreckung unter diesen Umständen verdrängt wird und eine weitere Strafvollstreckung die Würde des Menschen, die dem Verurteilten als Subjekt des staatlichen Handelns in jeder Situation zusteht, auf eine schwerwiegende Art und Weise verletzt werden würde. Die Fortsetzung der Strafvollstreckung, die zur Zeit unterbrochen ist, würde nach dem Erreichen von zwei Dritteln der Verbüßung der Strafen unter Würdigung der persönlichen Umstände, insbesondere des Alters und des krankhaften Zustandes des Verurteilten sowie der bereits erfolgten Verbüßung dazu führen, daß dessen Stellung als Subjekt des Strafvollzuges immer mehr schwinden und geringer werden würde, er aber immer mehr und vordergründig zu einem Objekt des Strafvollzuges gemacht werden würde. Dies unberücksichtigt würde der Strafanspruch des Staates nur noch als Exempel vollstreckt werden. Eine derart verstandene Strafvollstreckung ist jedoch eines Rechtsstaates nicht würdig und im Übrigen angesichts der überragenden und nicht zu relativierenden Bedeutung der Würde eines jeden einzelnen Menschen auch verboten.“
Anfänglich gab es zur Freude auch Zweifel, ob Mahler tatsächlich entlassen wurde. Günter Deckert meinte am 7. Oktober 2015 auf Nachfrage zur Entlassungsmeldung: „Die Meldungen, die ich erhalte, bestätigen das. Sein RA, W. Narath,Berlin, hat bislang nicht widersprochen. Gehe also davon aus, daß es stimmt.“

Abschnitt RAF und Anwalt

Die erste Hälfte soll entfallen, da alles bereits im Artikel weiter vorne berichtet ist:

Horst Mahler war „ein erfolgreicher Wirtschaftsanwalt gewesen, dem es als erstem deutschen Anwalt gelungen war, eine Beschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskommission in Strassburg durchzubringen. Doch dann hatte Mahler angefangen, immer mehr Mandanten aus dem Kreis der linken Ausserparlamentarischen Opposition (APO) zu verteidigen. Er wurde Mitbegründer des ersten ‚Sozialistischen Anwaltskollektivs‘, verteidigte die Kommunarden Teufel und Langhans und schließlich die Kaufhaus-Brandstifter Ensslin und Baader – die späteren Hauptfiguren der ersten RAF-Generation. Mit ihnen floh Mahler 1970 nach Jordanien, wo man sich in einem palästinensischen Lager für den bewaffneten Kampf ausbilden ließ.

Die zweite Hälfte soll verschoben werden, und zwar an passende Stelle im Abschnitt „Wirken“:

Hier war Mahler noch Linker und Antizionist, nach eigenem Bekunden aber noch nicht Antisemit: ‚Wir hatten ein Schuldgefühl gegenüber den Juden und waren peinlich berührt, als in Palästina, als wir da in diesem Lager der Fedajin waren, die Fedajin kamen mit Hitlerbildern und sagten: ‚Guter Mann‘. Das war für uns schwierig.‘ So erinnerte sich Mahler 2007 in einem Interview mit Michel Friedman an sein Schuldgefühl gegenüber den Juden – das sich dann aber später irgendwann verflüchtigte.“

Abschnitt Der Potsdamer Prozeß

Dieser kurze Abschnitt ist eine Doppelung. Der Text soll deswegen entfallen, die dortige Fußnote an passende Stelle im Abschnitt Medienmeldungen übernommen werden:

Am 8. Oktober 2008 begann vor dem Landgericht Potsdam ein erneuter Prozeß gegen Mahler. Für seine öffentlichen Meinungsäußerungen drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft. Am 11. März 2009 wurde Horst Mahler in Potsdam zu weiteren fünf Jahren Haft wegen seiner Meinungsäußerungen verurteilt. --Stabsdienst 18:10, 22. Brachet (Juni) 2016 (CEST)

Nach meiner Einschätzung sind das gute Vorschläge. Der Artikel ist ja unweigerlich ein Schaufenster für das ganze Lexikon... ~ CodexThelema 19:03, 22. Brachet (Juni) 2016 (CEST)

Erledigt. --Stabsdienst 22:49, 25. Brachet (Juni) 2016 (CEST)