Donau

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Donau in Ulm
Das danubische Flußsystem

Die Donau ist nach der Wolga der zweitlängste Fluß Europas. Sie entspringt in zwei Quellen im Schwarzwald und hat in ihrer Gesamtlänge von 2.857 Kilometern eine mittlere Wasserführung von rund 6700 m³/s, wobei sie Deutschland, die Slowakei, Ungarn, Kroatien, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Moldawien und die Ukraine durchquert. Somit liegen zahlreiche Metropolen wie Wien, Budapest und Belgrad an der Donau.

Im Gegensatz zu allen anderen großen Flüssen Europas verläuft die Donau nach Osten und hat somit einen Sonderstatus.

Die Donau mündet in das Schwarze Meer und ist in ihrem Verlauf teilweise ein Grenzfluß zwischen der Slowakei und Ungarn, Kroatien und Serbien, Rumänien und Serbien sowie zwischen Bulgarien und Rumänien.

Geschichte

In früherer Zeit war die Donau innerhalb Deutschlands noch stärker als der Rhein durch Zölle belastet. Erst der Teschener Friede von 1779 bestimmte für Österreich und Bayern eine gemeinsame Benutzung der Donau, des Inns und der Salzach, und diese Bestimmungen wurden zwischen beiden deutschen Staaten im Vertrag vom 14. April 1816 erneuert. Später erfolgte zwischen Österreich und Bayern die Abschließung der Verträge vom 2. Dezember 1851, welche nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit den Verkehr auf den Wasserstraßen der beiden Staaten wesentlich erleichterten, aber das Privileg der österreichischen Donauschiffahrtsgesellschaft gegen fremde Konkurrenz bestehen ließ. Außerdem räumte 1854 die Türkei den Waren und Schiffen, die von der oberen, nichtösterreichischen Donau kamen, bei ihrer Fahrt auf der unteren dieselben Begünstigungen ein, welche die österreichischen Güter und Schiffe genossen.

Die Donaumündungen gehörten seit dem Frieden von Bukarest 1812 mitsamt dem Donaudelta, obwohl dieses vertragsmäßig neutrales Gebiet sein sollte, faktisch zu Rußland, welches, wie man ihm vorwarf, die Versandung der Mündungen zuließ, indem es nichts zu deren Beseitigung tat und überdies eine lähmende Überwachung der Schiffahrt betrieb. Eine zwischen Österreich und Rußland am 10. September 1840 geschlossene Konvention, in welcher die Beendigung der Schwierigkeiten an der Sulinamündung festgesetzt war, änderte nichts, und es stand damals zu befürchten, daß die Mündung des europäischen Hauptstroms schließlich völlig für den Schiffsverkehr geschlossen werden würde.

Im Dritten Pariser Frieden vom 30. März 1856, Art. 16, wurden die Donaumündungen unter den Schutz des europäischen Völkerrechts gestellt, indem man die Donau in ihrem gesamten Lauf bis zum Ausfluß in das Schwarze Meer den Bestimmungen der Wiener Kongreß-Akte (Art. 108-116) über die internationalen Ströme unterwarf und den Schiffen aller Nationen zugänglich machte.

Bildergalerie

Siehe auch

Literatur

  • Harald Haarmann: Das Rätsel der Donauzivilisation – Die Entdeckung der ältesten Hochkultur Europas, Verlag C. H. Beck, 3. Auflage, München 2017, ISBN 978-3406709630 [286 S.]