Morgen, Konrad
Georg Konrad Morgen ( 8. Juni 1909 in Frankfurt am Main; 4. Februar 1982) war ein promovierter deutscher Jurist, SS-Obersturmbannführer und SS-Richter.
Leben
Konrad Morgen war in der Zeit vor 1939 Richter am Landgericht Stettin und dann als Richter am Hauptamt SS-Gericht in München tätig. Ab Mai 1943 wurde er am Reichskriminalpolizeiamt Berlin mit der Untersuchung von Verbrechen und Korruptionsfällen in Konzentrationslagern beauftragt. Ab Herbst 1944 war er SS-Chefrichter in Krakau und damit zuständig für das Konzentrationslager Auschwitz. Das letzte Kriegsjahr war er SS-Richter in Breslau. Konrad Morgen war nach dem Krieg als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig und bis zum 19. Januar 1979 bei der dortigen Rechtsanwaltskammer registriert.
Morgens Tätigkeit als SS-Richter
Nach Morgens eigener Aussage war er von Himmler autorisiert, von ihm begonnene Untersuchungen im KL Buchenwald fortzuführen. Dies führte zu Anklagen gegen den Lagerkommandanten Karl Koch, seine Frau Ilse und Mittäter wie Martin Sommer wegen Mordes, Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (also Mißhandlungen) und Korruption. Koch wurde wegen Mordes an drei Häftlingen zweimal zum Tode verurteilt und vor den versammelten Lagerinsassen des Lagers Buchenwald hingerichtet. Konrad Morgen verurteilte einen weiteren Beteiligten, Waldemar Hoven, zum Tode. Das Urteil konnte jedoch aufgrund der Wirren der letzten Kriegstage nicht mehr vollstreckt werden.
Morgen untersuchte in der Folge noch weitere Verbrechen in Konzentrationslagern, unter anderem auch in Dachau, Flossenbürg und Lublin. Insgesamt wurden nach seiner eigenen Darstellung 800 Verfahren in Gang gesetzt, davon konnten 200 abgeschlossen werden.
Als Morgens Untersuchungen immer weiter um sich griffen, und er auch gegen den Kommandanten des Konzentrationslagers Auschwitz ermittelte, wurde jedoch auf Anweisung Himmlers im April 1944 seine Tätigkeit vorrangig auf den Fall Koch beschränkt.
Es gelang ihm, eine Reihe weiterer deutscher KL-Kommandanten anzuklagen und teilweise zu verurteilen:
- Hermann Florstedt, Kommandant von Lublin, wegen Mordes zum Tode verurteilt und hingerichtet
- Hans Loritz, Kommandant von Sachsenhausen, Ermittlungen wegen des Tatverdachtes unerlaubter Tötungen
- Adam Grünewald, Kommandant von Herzogenbusch, wegen Mißhandlungen von Häftlingen verurteilt und strafversetzt
- Karl Künstler, Kommandant von Flossenbürg, wegen Trunkenheit und ausschweifenden Lebenswandels abgesetzt
- Alex Piorkowski, Kommandant von Dachau, wegen Mordes angeklagt, es kam aber nicht mehr zu einer Verurteilung
Er sagte später vor dem Nürnberger Tribunal dazu, daß die deutschen Konzentrationslager angebliche „Vernichtungslager“ gewesen seien:[1]
- „Ich darf dazu sagen: Mir ist die Frage gestellt worden, ob ich aus meinen Eindrücken in den Konzentrationslagern den Eindruck gewinnen mußte, daß es sich hier um Vernichtungslager handle. Ich habe daraufhin sagen müssen, daß dieser Eindruck nicht entstehen konnte. (...) Ein großer Teil der furchtbaren Zustände in gewissen Konzentrationslagern und zu manchen Zeiten sind nicht der beabsichtigten Planung entsprungen, sondern ergaben sich aus Umständen, die meines Erachtens als höhere Gewalt bezeichnet werden mußten, das heißt also Übel, für die die örtliche Lagerleitung nicht verantwortlich ist. Ich denke da an den Ausbruch von Seuchen. Viele Konzentrationslager wurden in unregelmäßigen Abständen das Opfer von Flecktyphus, Bauchtyphus und anderen Krankheiten, die besonders durch das Einströmen von Häftlingen aus den Ostgebieten in den Konzentrationslagern passierten. Obwohl alles Menschenmögliche getan worden ist, um diese Seuchen zu verhindern und zu bekämpfen, war doch die dadurch verursachte Todesrate außerordentlich hoch gelegen. Ein weiterer Übelstand, der sich als höhere Gewalt bezeichnet, sind die Unregelmäßigkeiten bei der Einweisung der Häftlinge, die unzulänglichen Unterkünfte. Viele Lager waren überbelegt. (...) Die Häftlinge kamen durch unvorhergesehene, lange Transportzeiten, verursacht durch Fliegerangriffe, entkräftet an. Gegen Ende des Krieges trat dann ein allgemeiner Zusammenbruch des Verkehrswesens ein, die Lieferungen konnten nicht mehr im notwendigen Umfange durchgeführt werden, die chemisch-pharmazeutischen Fabriken waren systematisch ausgebombt, es fehlte an allen nötigen Medikamenten, und durch die Evakuierungen aus dem Osten mußten die Lager notgedrungen in einer unerträglichen Weise überbelegt werden. (...) Nach meinen eingehenden Untersuchungen kann ich nur die Erklärung abgeben, daß diese Annahme völlig verfehlt wäre. Ich habe wirklich Lagerkommandanten kennengelernt, die das Menschenmögliche getan haben für ihre Häftlinge. Ich habe Ärzte kennengelernt, deren ganzes Sinnen und Bestreben es nur gewesen ist, den kranken Häftlingen zu helfen und weitere Krankheiten zu verhüten.“