Dreikönigsbündnis

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Als Dreikönigsbündnis oder auch Erfurter Union wird das Bündnis bezeichnet, welches die Könige von Preußen, Hannover und Sachsen am 26. Mai 1849 nach dem Scheitern des Verfassungswerkes der Frankfurter Nationalversammlung zur Entwicklung einer deutschen Verfassung im Sinne eines (kleindeutschen) Bundesstaates unter preußischer Leitung schlossen.

Die vereinbarte Unionsverfassung vom 28. Mai 1849 lehnte sich an die in der Paulskirche verabschiedete Reichsverfassung an. Allerdings sollte das Reichsoberhaupt über ein absolutes Veto verfügen, die Fürsten direkt an der Gesetzgebung beteiligt und ein Dreiklassenwahlrecht eingeführt werden. In den folgenden Monaten traten 26 weitere deutsche Staaten dem Bündnis bei. Es blieb ohne Wirkung, vor allem da Bayern und Württemberg aus Mißtrauen gegen eine preußische Hegemonie nicht beitraten. Das Bündnis löste sich durch die Lossagung Hannovers und Sachsens Ende 1849 wieder auf, als Preußen mit den norddeutschen Kleinstaaten die Berufung des Erfurter Unionsparlaments betrieb. Mit Bayern und Württemberg schlossen sich Hannover und Sachsen dann ab Februar 1850 im Vierkönigsbündnis zusammen.

Literatur