Einparteiensystem

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Unter einem Einparteiensystem versteht man ein Regierungssystem eines Staates mit einer einzigen politischen Partei bzw. Organisation oder Bewegung. Weitere wirklich handlungsfähige (Oppositions-) Parteien gibt es üblicherweise nicht. Hat das Militär die staatliche Leitung inne, so handelt es sich um eine Militärdiktatur. Die die Regierung betreffenden Rechte und Pflichten einer solchen Einheitspartei sind im Allgemeinen in Gesetzen und sonstigen Rechtsverordnungen geregelt.

Wie bei anderen Regierungssystemen auch, werden einerseits keinerlei politische Parteien oder Organisationen geduldet, welche eine Beseitigung desselben zum Ziel haben; andererseits müssen solche Systeme nicht selten durch staatlichen Druck und/oder Gewalt gegenüber der Bevölkerung bzw. der politischen Opposition unter Einschränkung der Bürgerrechte aufrechterhalten werden.

Fehlen typische Kennzeichen einer Volkssouveränität wie z. B. das Vorkommen von Volksabstimmungen, so handelt es sich zumindest de facto um ein mehr oder weniger diktatorisch geprägtes System. Um den Schein eines demokratischen Parlamentarismus zu erwecken, geben sich derartige Einparteiensysteme meist als demokratisches Mehrparteiensystem aus, wobei sogenannte demokratische Wahlen dem Bürger wenig bis gar keinen Einfluß auf die Regierung des Staates erlaubt; letztlich hat keine der Parteien eine nennenswerte Regierungskompentenz inne; diese liegt in der Regel bei der Verwaltung des staatlichen Konstruktes, weshalb man in diesem Fall von einer Verwaltungsdiktatur sprechen kann. Die betreffenden zugelassenen Parteien sind in solchen Systemen als weitgehend einheitlich gesteuerte und entsprechend gleichgeschaltete Blockpartei aufzufassen. Vom jeweiligen Regierungssystem unerwünschte Parteien müssen nicht offiziell verboten werden, sondern können einerseits durch gezielte Propaganda gestört und andererseits durch diskriminierende Gesetze oder offene Repression wirksam von einer Anteilnahme an der Machtausübung weitgehend ausgeschlossen werden. Der Übergang zwischen einem De-facto-Einparteisystem und einem „echten“ Mehrparteiensystem mit Dominanz einer Partei sind fließend.

Ein Einparteiensystem kann echte Kennzeichen einer Volkssouveränität aufweisen, insbesondere wenn in wichtigen Fragen der staatlichen Regierung das Volk mittels Volksabstimmungen konsultiert wird. Diese Regierungsform kann daher Grundzüge einer Demokratie oder einer Diktatur aufweisen und einer bestimmten Ideologie verpflichtet sein. Die deutsche Ausprägung des Einparteiensystems (→Germanische Demokratie), die durch die Nationalsozialistische Bewegung mit Führergrundsatz zum Durchbruch kam, wurde im Zuge des Zweiten Weltkrieges von den alliierten Siegermächten zerschlagen.

Siehe auch

Verweise

Filmbeiträge