Germanische Demokratie

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Das Herrschafts- und Gesellschaftssystem der Germanen kann man als germanische Demokratie bezeichnen, da die Herrschaft ihre Grundlage im Willen der freien Männer hatte.

Die Tradition des Thing

Eine germanische Thingstätte unter einer Eiche – während einer solchen Versammlung wurden Entscheidungen getroffen, Allianzen geschmiedet, Schlachten geplant, Führer gewählt und Stammesrecht gesprochen. Ein Thing war stets Ziu geweiht, dem alten germanischen Gott des Rechts.

Diese fanden sich in der Volksversammlung, dem Thing, zur Beratung und Entscheidung in allen die Gemeinschaft betreffenden Sach- und Personalfragen zusammen. Die Führer (Fürsten, Herzöge, Könige) wurden im Frieden und im Krieg durch Wahl bestimmt. Jeder freie Mann genoß die gleichen Grundrechte, insbesondere das Recht der freien Rede vor der Volksversammlung, das gleiche Stimmrecht und nach Maßgabe seiner Fähigkeiten den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern.

Wenn man bezüglich der altgermanischen Lebensordnung von der Auffassung ausgeht, daß alle freien Volksgenossen gleiches politisches Recht und gleiche Pflicht hatten, und daß der Schwerpunkt der ganzen Verfassung in der souveränen Volksversammlung ruhte, so kann man doch nicht verkennen, daß diese Volksversammlung ihrem Wesen nach eine führende Gemeinschaft der Grund- und Verantwortung besitzenden Hof- und Hausherren war, und daß es neben ihnen nicht nur einen zahlreichen Stand Unfreier und politisch einflußloser Halbfreier gab, sondern daß auch unter der Masse der freien Volksgenossen nicht die egalitäre Zahl, sondern die an der Spitze der Haus- und Hofgenossenschaften stehenden Bauern die volksführende Verantwortung besaßen. Im übrigen übte bei vielen germanischen Völkern schon in der frühesten Zeit das Königtum einen dominierenden Einfluß aus. Andererseits traten bereits in der ältesten Periode neben den freien Bauernschaften adlige, durch Großgrundbesitz, durch zahlreiche Scharen von Knechten und Gefolgsleuten und durch überwiegenden Einfluß hervorragende Geschlechter auf.

Herkunft

Indogermanische Tradition

Im Gegensatz zum Orient war der absolute Despotismus in Europa oder bei den ursprünglich nordisch-indogermanischen Völkern, die sich außerhalb Europas niedergelassen hatten, ausgesprochen selten. Ob in Rom, in der Ilias, im wedischen Indien oder bei den Hethitern: Die Existenz einer Volksversammlung sowohl als militärischer als auch als ziviler Organisation ist sehr früh nachweisbar. Ferner wird der König bei den indogermanischen Völkern meistens gewählt: Alle früheren Monarchien waren Wahlmonarchien.

Von den Germanen zum Deutschen Reich

Tacitus berichtete, wie bei den Germanen „die Führer wegen ihrer Tugend und die Könige wegen ihres Adels gewählt wurden“ („reges ex nobilitate, duces ex virtutes summunt“).

In der fränkischen Zeit blieb die Thronfolge lange Zeit elektiv und erblich zugleich. Erst nach Pippin dem Jüngeren wurde der König nur noch innerhalb derselben Familie gewählt. In Skandinavien ist der König der Gewählte eines provinzialen Things, und seine Wahl muß von den übrigen Volksversammlungen des Landes bestätigt werden. Bei anderen germanischen Völkern wird die Erhebung auf den Schild geübt.

Der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wurde durch die Stammesfürsten der deutschen Stämme (nur der deutschen) gewählt, die Kurwürde wurde seit der Goldenen Bulle von 1356 von einem Kollegium von sieben Kurfürsten ausgeübt. Fast überall in Europa wandelte sich die Wahlmonarchie ab dem 12. Jahrhundert zur Erbmonarchie, die sich die Macht mit einem Parlament teilen mußte.

In allen früheren europäischen Gemeinschaften verlieh die Eigenschaft des freien Menschen politische Rechte (Freie, Frilinge). Die „Bürger“ bildeten freie Volksgemeinden und verfügten über kommunale Freibriefe oder Rechte in freien Reichsstädten. Die Monarchien waren von Räten umgeben, mit denen sie ihre Entscheidungen trafen. Der Einfluß des Gewohnheitsrechts auf die juristische Praxis war auch ein Zeichen für die Anteilnahme des Volkes an der Gesetzesbestimmung. Kurzum, man kann nicht sagen, daß die früheren Monarchien einer Legitimierung durch das Volk entbehrten.

Fortleben der germanischen Tradition in Island und in der Schweiz

Das isländische Althing (eine Bundesversammlung, deren Mitglieder jedes Jahr in der stimmungsvollen Landschaft des Thingvellir zusammenkamen) trat bereits im Jahre 930 ins Leben. Adam von Bremen schreibt um 1076: „Sie haben keinen König, sondern nur das Gesetz.“ Das Thing, oder die lokale Volksvertretung, bestimmt zugleich einen Ort und einen Sammelplatz, wo die Freien, die gleiche politische Rechte innehaben, zu einem festgesetzten Zeitpunkt zusammenkommen, um das Gesetz zu verkünden und Gericht zu halten. In Island genießt der freie Mann zwei unveräußerliche Vorrechte: das Waffentragen und seinen Sitz im Thing.

Auch in der Schweiz bestehen bis auf den heutigen Tag Formen der direkten Demokratie, die in den alten germanischen Volksrechten ihren Ursprung haben. Sie sind durch die Zeit der Reichszugehörigkeit hindurch immer wieder bestätigt und nach dem Ausscheiden der Schweiz aus dem Reich (1648) erhalten geblieben. Die Schweizer Demokratie stellt eine Sonderentwicklung der germanischen Demokratie dar.

Nationalsozialismus und germanische Demokratie

Der nationalsozialistische Politiker und Führer Adolf Hitler erwähnt in den Auflagen von „Mein Kampf“ bis 1930 die „germanische Demokratie“, ohne den Begriff inhaltlich klar zu bestimmen.[1] Bei der Überarbeitung von „Mein Kampf“ 1930 wurde „germanische Demokratie“ durch „unbedingte Führerautorität“ ersetzt.

Zitate

  • „Gott sei gedankt, darin liegt ja eben der Sinn einer germanischen Demokratie, daß nicht der nächstbeste unwürdige Streber und moralische Drückeberger auf Umwegen zur Regierung seiner Volksgenossen kommt, sondern daß schon durch die Größe der zu übernehmenden Verantwortung Nichtskönner und Schwächlinge zurückgeschreckt werden.“Adolf Hitler in: Mein Kampf, 22. Auflage 1944, S.100

Siehe auch

Literatur

  • Alain de Benoist: Demokratie: Das Problem. Aus dem Französischen von Patrick Trevillert. Hohenrain-Verlag, Tübingen/Zürich/Paris 1986, ISBN 3-89180-011-8 (französische Originalausgabe: 1985)
  • Frédéric Durand: Les fondements de L’Etat libre d’Islande: trois siècles de démocratie médiévale, in: Nouvelle Ecole, 25–26, Winter 1974/75, S. 68–73
  • Wolfgang Endriss: Die unmittelbare Demokratie als germanische Idee und ihre geschichtliche Entwicklung, Krahl (1935)
  • Hans Bluntschli: Der Geist germanischer Demokratie erläutert am Beispiel der schweizerischen Eidgenossenschaft, Löber & Company (1919)

Fußnoten

  1. Vgl. Hermann Hammer: Die deutsche Ausgabe von Hitlers „Mein Kampf“, in Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 4 (1956), Seite 161–178