Villain, Erwin

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Dr. med. Erwin Villain

Erwin Karl Fritz Villain (Lebensrune.png 3. November 1898 in Köpenick bei Berlin; Todesrune.png 1. Juli 1934 in Berlin-Lichterfelde) war ein deutscher Mediziner und SA-Führer.

Werdegang

Erwin Villain wuchs als Sohn des Konrektors Robert Villain in Köpenick auf. Nach dem Besuch der Volksschule wurde er an Realgymnasien in Köpenick und Oberschöneweide unterrichtet. Das letztere verließ er im November 1916 mit dem Reifezeugnis für die Oberprima, als er zum Deutschen Heer einberufen wurde.

Nach der Ausbildung beim 3. Garde-Regiment zu Fuß des Garde-Korps nahm Villain ab Mai 1917 mit dem Reserve-Infanterie-Regiment 202 aktiv am Ersten Weltkrieg teil. Im August 1917 wurde er am Chemin des Dames durch einen Granatsplitter schwer verwundet, so daß er den Rest des Krieges in Lazarettbehandlung bleiben mußte. Während dieser Zeit nahm er den Schulbesuch wieder auf, den er zu Ostern 1918 mit dem Bestehen der Reifeprüfung am Hindenburg-Gymnasium in Berlin-Oberschöneweide erfolgreich abschloß. Zum Sommersemester 1918 schrieb Villain sich an der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität zum Studium der Medizin ein. Im Februar 1919 folgte nach dem Ausheilen seiner Verwundung Villains offizielle Entlassung aus der Armee.

Er schloß sich Ende der 1920er Jahre (nach anderen Quellen 1930) der NSDAP an (Mitgliedsnummer 320.107). Leonardo Conti (ebenfalls Mediziner und NSDAP-Mitglied) war einer seiner Bekannten aus dem Studium und später sein Rivale. Im November 1931 wurde Villain zusammen mit Conti in die Berliner Ärztekammer gewählt. Es kam zu Konflikten zwischen Villain und Conti. Gerhard Wagner hatte in seiner Funktion als Reichsärzteführer im Januar 1934 für seinen gerade zurückgetretenen Berliner Provinzialbeauftragten Claus dessen Stellvertreter Villain zum Nachfolger nominiert. Innerhalb der Berliner NS-Ärzteschaft gab es jedoch erhebliche Widerstände gegen die Ernennung Villains. Es wurde von Seiten der preußischen Medizinalverwaltung – in der Person Leonardo Contis – offen vertreten, daß man Villain diese verantwortliche Position nicht zutraue. Erhebliche Charaktermängel wurden ins Feld geführt und man äußerte den Eindruck, SA-Standartenführer und Standartenarzt Dr. Villain überschätze insgesamt wohl seine eigene Bedeutung. Als Wagner von dieser Ehrverletzung Villains erfuhr, ermunterte er ihn, beim SA-Ehrengericht eine Untersuchung gegen sich selber einzuleiten, um die Vorwürfe überprüfen zu lassen. Villain wiederum ließ Conti unverzüglich eine Forderung „auf schwere Säbel“ überbringen, nachdem er von den hinter seinem Rücken verbreiteten Vorwürfen erfahren hatte.

Die Angelegenheit „Villain“ fand ihre Fortsetzung anläßlich einer Tagung des Sachverständigenbeirats für Volksgesundheit und der Gauobmänner des NSDÄB vom 3. bis 5. März 1934 in München. Die Teilnehmer der Tagung waren im Hotel Bayerischer Hof untergebracht. Nachdem Conti die o. a. Säbelforderung Villains – nach Rücksprache mit dem damaligen preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring – nicht angenommen hatte, lauerte Villain in der Nacht vom 4. zum 5. März 1934 Conti auf dem Hotelflur auf und versetzte diesem einige Faustschläge gegen Kopf und Hals. Villain wurde im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung von Conti und einem herbeigeeilten Kollegen überwältigt. Auf Veranlassung Contis wurde die Polizei verständigt und die Kontrahenten anschließend auf der Wache zum Tathergang vernommen. Dr. Villain versuchte hier eine umgekehrte Version der Ereignisse glaubhaft zu machen, nahm dies allerdings im später folgenden Strafprozeß wieder zurück. Außerdem benachrichtigte Villain den Geschäftsführer des NSDÄB, Hans Deuschl, telefonisch von der Wache aus und übermittelte diesem seine Version der Vorgänge, die zu seiner Verhaftung geführt hatten. Der Überfall Villains auf Conti zog jedenfalls schnell weite Kreise. Deuschl bat daraufhin Ketterer als obersten SA-Arzt und Georgii als obersten SS-Arzt für den nächsten Vormittag in den Bayerischen Hof.

Am frühen Morgen des 6. März 1934 ließ Deuschl seine Pistolenforderung an Conti telegraphisch durch Kurt Blome im Zug München-Berlin überbringen:

„Dr. Kurt Blome [...] Bitte Dich noch vor Ankunft in Berlin Dr. Conti in geeigneter Form Pistolen-Forderung 10 mtr. bis Kampfunfähigkeit von mir zu überbringen. Deuschl.“

Conti nahm die Pistolenforderung in diesem Fall noch am selben Tage an. Deuschl benannte Blome zu seinem Sekundanten und schickte einen ausführlichen Bericht der Vorfälle an das SS-Gericht in München. Auf Druck Wagners nahm Deuschl später seine Forderung zurück.

Schließlich wurde Conti am 19. März 1934 vor den SA-Ehrenhof Berlin-Brandenburg zitiert. Der Hauptvorwurf lautete, daß er sich bezüglich der Forderung Villains nicht ehrenhaft verhalten habe. Außerdem habe er in München eigenmächtig die Polizei eingeschaltet, was überhaupt erst dazu geführt habe, daß der Vorfall öffentlich geworden sei und dadurch ein schlechter Eindruck für SS und SA in der Öffentlichkeit entstanden sei. Es wurde Conti vorgehalten, daß für Streitigkeiten zwischen Parteigenossen und SA- oder SS-Angehörige die jeweiligen Ehrengerichte zuständig seien. So kam es, daß sich neben der Staatsanwaltschaft sowohl ein Ehrengericht der SA als auch eines der SS mit dem Fall Conti/Villain beschäftigte. Der SS-Disziplinarhof kam aus naheliegenden Gründen zu der Auffassung, daß die Vorwürfe gegen Conti alle unbegründet waren.[1]

Am 4. Mai 1934 wurde Villain vor Gericht gestellt. Das Verfahren vor der 13. Großen Strafkammer des Landgerichtes Berlin endete mit der Verurteilung Villains zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Villain legte Revision ein, ebenso die Staatsanwaltschaft, die die Strafe für zu mild hielt. Außerdem wurde Dr. Villain aus der NSDAP ausgeschlossen.

Tod

Villain wurde im Rahmen der Niederschlagung der Röhm-Revolte erschossen.

Auszeichnungen (Auszug)

Werke (Auswahl)

  • Experimentelle Untersuchungen zur Frage der Farbstoffausscheidung im Magen, Dissertation, Berlin 1925 (gedruckt 1931)

Fußnoten