Ewald

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Ewald (zu althochdeutsch ewaEwigkeit, Recht, Gesetz“ + walt[an] „Gewalt, Macht“ bzw. „walten, herrschen“) ist ein germanischer Vorname und bedeutet soviel wie „der die (Rechts-)Ordnung Bewachende“, „der das Gesetz Verwaltende/durch das Gesetz Waltende“ (Gesetzeshüter, Richter oder ähnlicher Funktionsträger). Ewald ist auch als Familienname in Gebrauch.

Varianten

  • Ewalt
  • Ewaldt
  • Ewout

Familienname

Als Familienname leitet sich Ewald von dem gleichlautenden Rufnamen ab. Bekannte Namensträger sind u. a.:

Verteilung

Verteilung des Familiennamens Ewald auf dem Gebiet der BRD:

Siehe auch