FFP2-Maske

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FFP2-Masken, die in der BRD steuerfinanziert durch Apotheken verkauft wurden

FFP2-Masken (im Volksmund auch Kaffeefilter) schützen den Träger vor Feinstaub bis zur zehnfachen maximal zulässigen Arbeitsplatzkonzentration, etwa auf der Baustelle oder bei Schleifarbeiten. Sie wurden bis 2020 meist in Baumärkten verkauft. Im Jahre 2021 wurden entgegen dem Rat von Experten in Teilen der BRD und der BRÖ FFP2-Maskenpflichten eingeführt,[1] obwohl die Masken der Gesundheit schaden und nicht vor Viren schützen.

Richtige Anwendung

Das Tragen von Atemschutzmasken am Arbeitsplatz ist strengen Regeln unterworfen. So ist in der BRD eine vorherige arbeitsmedizinische Untersuchung durch einen Arzt anzubieten, wenn die Maske länger als 30 Minuten getragen wird. Zudem empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Tragezeitbegrenzung von 75 Minuten (für Masken ohne Ventil) mit anschließend 30 Minuten Pause.[2] Die Maske muß rundum dicht anliegen, damit keine Luft an der Maske vorbeiströmt. Auch bei korrektem Tragen verringert sie lediglich die Feinstaubbelastung und verhindert sie nicht völlig. FFP1-Masken weisen eine geringere Filterleistung auf, FFP3-Masken die höchste. Ist die Maske mit dem Kürzel NR bedruckt, ist sie als Einwegprodukt nach einer Arbeitsschicht zu entsorgen.

Einsatz von FFP2-Masken gegen Coronaviren

Nachdem 2020 mit den rechtsbeugenden Corona-Maßnahmen bereits Tragepflichten für Alltagsmasken oder Mund-Nasen-Schutz ohne wissenschaftliche Grundlage oder eine Abschätzung der gesundheitlichen Risiken eingeführt worden waren, gingen einige Regierungen auf FFP2-Maskenpflichten über. Eine Anwendung von FFP2-Masken in der Bevölkerung wird 2021 jedoch selbst vom ECDC und der Gesundheitskommissarin der EU ausdrücklich nicht unterstützt.[3] Auch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit empfiehlt keinen privaten Gebrauch von Atemschutz- bzw. FFP2-Masken.[1] Ein Einfluß von Masken auf das Infektionsgeschehen konnte gegenüber unmaskierten Staaten nicht beobachtet werden. Selbst penible FFP2-Maskenträger infizierten sich mit „COVID-19“.[4][5] Die Masken sind außerdem nicht steril.

Bestandteile der Maske

FFP2-Masken bestehen in erster Linie aus einem Vlies aus Polypropylen-Mikroplastikfasern. Daneben finden sich unterschiedliche Zusätze, UV-Stabilisatoren, Antioxidantien, Katalysatorenrückständen, Inhibitoren, Gleitmittel, Klebstoffrückstände und eine Vielzahl weiterer Chemikalien,[6] die nicht deklariert sind.

Gesundheitsgefahren für den Träger

Die Zertifizierung der Masken prüft nur deren Filterwirkung; die Inhaltsstoffe bzw. deren Auswirkungen auf die Gesundheit spielen dabei keine Rolle.[6] Dennoch genügen die meisten Masken nicht ihrem vorgeblichen Standard. Bei den in der BRÖ an Senioren verteilten Masken handelt es sich um chinesische Billigware mit einem CE-Zertifikat einer türkischen Prüfstelle.[1]

Zu den Gesundheitsgefahren durch FFP2-Masken gehören unter anderem:

  • Denk- und Konzentrationsstörungen (bei allen Maskentypen nach 100 Minuten Tragedauer)[7]
  • Die in Masken gefundenen Nanopartikel von Nanosilber und Titandioxid können schwere Lungenentzündungen auslösen.[8]
  • Die der FFP2-Maske gleichwertige N95-Maske erhöht den Atemwiderstand um 126 % beim Einatmen und 122 % beim Ausatmen.[9] Aus diesem Grund waren viele Masken mit einem Ausatemventil ausgestattet.

Umweltbelastung

Das Tragen von Masken durch die breite Bevölkerung zum vermeintlichen Schutz vor Coronavirus-Infektionen trägt zur Umweltverschmutzung bei, zumal es sich um Einwegprodukte handelt. Vielerorts finden sich seit 2020 weggeworfene Masken in der Landschaft. Auch wird geschätzt, daß aufgrund der weltweiten Corona-Maßnahmen bereits über 1,5 Mrd. Masken in die Weltmeere gelangt sind, wo sie mehr als 300 Jahre lang verbleiben werden.[10]

Siehe auch

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 1,2 Schweizer Gesundheits-Behörde BAG warnt vor Verwendung von FFP2-Masken, Epoch Times, 9. März 2021
  2. Arbeitsschutzaspekte für die Anschaffung und Benutzung von wiederverwendbaren Masken mit den entsprechenden Partikelfiltern. In: Empfehlung organisatorischer Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2, sowie zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung. Arbeitsschutzausschüsse beim BMAS, Stand 20. März 2020, S. 4
  3. EU-Behörde facht Diskussion um FFP2-Maske an, 04.02.2021
  4. Steyr: FFP2-Masken-Fanatiker doppelt geimpft und nun mit Corona infiziert, Wochenblick, 26. September 2021
  5. „Mitbringsel aus St. Petersburg“: ARD-Russland-Korrespondentin mit Corona infiziert, msn.com, 13. Juli 2021
  6. 6,0 6,1 Maskenpflicht: Gift im Gesicht, 16. Februar 2021
  7. Liu, C.; Li, G.; He, Y.; Zhang, Z.; Ding, Y. Effects of Wearing Masks on Human Health and Comfort during the COVID-19 Pandemic. IOP Conf. Ser. Earth Environ. Sci. 2020, 531, 012034
  8. Luxemburger Firma lieferte schädliche Masken aus, 24. Februar 2021
  9. Is a Mask That Covers the Mouth and Nose Free from Undesirable Side Effects in Everyday Use and Free of Potential Hazards?, veröffentlicht am 20. April 2021
  10. Dr. Peter F. Mayer: Masken umweltgefährdend und gesundheitsschädlich