Eirenschmalz, Franz
Franz Eirenschmalz ( 20. Oktober 1901 in München; unbekannt) war ein deutscher SS-Standartenführer, Architekt, Leiter des Amtes C VI der Amtsgruppe C im SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt
Inhaltsverzeichnis
Leben
Werdegang
Franz Eirenschmalz wurde am 20. Oktober 1901 in München geboren. Er besuchte die höhere technische Lehranstalt für Hoch- und Tiefbau in München, wo er 1925 das Examen ablegte. In den Jahren 1925-28 arbeitete er als Architekt in Reichenhall, darauf als Bauleiter in Donauwörth.
Am 1. Oktober 1931 trat Franz Eirenschmalz der NSDAP bei (Mitgliedsnr. 644.902), am 22. Juni 1931 erfolgte sein Beitritt zur SS (Mitgliedsnr. 10.051), in die er im Februar 1932 hauptberuflich übernommen wurde. Oktober 1932 erfolgte seine Versetzung in den persönlichen Stab des Reichsführers-SS Heinrich Himmler als technischer Zeichner.
1933/34 zählten der Neubau der SS-Junkerschule Bad Tölz und der Neubau der Führerbauten in München zu seinen Bauaufgaben.
Ab dem 1. Juli 1934 Leiter der Abteilung im SS-Verwaltungsamt, ab dem 1. April 1936 wurde Eirenschmalz Leiter der Hauptabteilung V/5 (Bauwesen)
Mit der Entstehung des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes der SS (WVHA) am 1. Februar 1942 durch die Zusammenfügung der SS-Ämter „Verwaltung und Wirtschaft“ und „Haushalt und Bauten“ ging seine Amtsübernahme der Abteilung C VI (Bauunterhaltung) der Amtsgruppe C (Bauwesen) einher. Sein unmittelbarer Vorgesetzter war SS–Obergruppenführer Hans Kammler, als dessen Stellvertreter Eirenschmalz zeitweise fungierte.
Dieses Amt ging mit Gründung des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes am 1. Februar 1942 Chef in die Abteilung C VI (Bauunterhaltung) einher, deren Chef Eirenschmalz wurde. Das Amt C VI zeichnete sich für die Wartung sämtlicher Bauten der Waffen-SS und Allgemeinen SS für verantwortlich.
Nachkriegszeit
Am 13. Januar 1947 wurde Eirenschmalz in einem Nürnberger Siegerverfahren gegen achtzehn Angehörige des WVHA der Prozeß gemacht. (siehe WVHA-Prozeß) Da der Chef des Amtes C Hans Kammler vermißt war, repräsentierten seine Untergebenen, der Leiter des Amtes C II (Sonderaufgaben) SS-Obersturmführer Max Kiefer sowie Franz Eirenschmalz diese Amtsgruppe auf der Anklagebank.
Am 3. November 1947 wurden neben Oswald Pohl, Eirenschmalz mit zwei weiteren Angeklagten durch das VS-Tribunal zum Tode durch den Strang verurteilt. Aufgrund seiner Zuständigkeit für Bauaufgaben wie Entlausungsanlagen und Krematorien in diversen Konzentrationslagern, sowie deren Instandhaltung sah das VS-Tribunal eine Mitverantwortlichkeit von Eirenschmalz am NS-Konzentrationslagersystem als erwiesen an.
Im Januar 1951 erfolgte durch den Hohen Kommissar für Deutschland John J. McCloy eine Herabsetzung des Strafmaßes auf neun Jahre Haft, mit der Begründung:
- „Andererseits habe ich im Falle Eirenschmalz (…) eine einschneidende Herabsetzung der Strafe angeordnet. Dies ist auf Vorlage neuer Beweise zurückzuführen, die gegen eine Teilnahme an den strafbaren Handlungen sprechen, auf die sich das Todesurteil ursprünglich stützte.“
Die Haftentlassung erfolgte am 23. Mai 1951.
Literatur
- Information services Division office of the U.S. Commissoner for Germany: Landsberg. Ein dokumentarischer Bericht. München 1951.
- Koch, Peter Ferdinand (Hrsg.): Himmlers graue Eminenz. Oswald Pohl und das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS. Hamburg 1988.
- Tuchel, Johannes: Konzentrationslager. Organisationsgeschichte und Organisation der Inspektion der Konzentrationslager 1934 – 1938. Boppard 1991.
- Tuchel, Johannes: Die Inspektion der Konzentrationslager 1938 – 1945. Das System des Terrors. Eine Dokumentation. Berlin 1994.