Frontflugspange

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Frontflugspange für Jäger in Gold

Die Frontflugspange (auch Frontflug-Spange) war eine Auszeichnung für Jäger, Nah- und Fern-Nachtjäger, Kampf- und Sturzkampfflieger sowie Transport-und Luftlandeflieger. Sie wurde am 30. Januar 1941 vom Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring gestiftet. Sie konnte an alle Angehörigen der Luftwaffe (nicht nur Flugzeugführer, sondern auch Besatzungen) verliehen werden und sollte ein „sichtbares Zeichen der Anerkennung für Bewährung beim Fronteinsatz in der Luft“ sein, wie es in der Verleihungsbestimmung hieß.

Varianten

Frontflugspange für Kampf- und Sturzkampfflieger in Silber; Frontflüge, insbesondere für Kampfflieger, aber vor allem für Fernaufklärer, über vier Stunden Flugzeit zählten doppelt, Flüge über acht Stunden sogar 3fach. So war es z. B. möglich, bei 40 oder 50 Feindflüge, 100 oder mehr Frontflüge gutgeschrieben zu bekommen.

Spangen gab es für folgende Teileinheiten der Luftwaffe, ggf. mit Sternenanhänger oder Einsatzzahl-Anhänger:

Anhänger zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl

Frontflugspange für Aufklärer in Gold mit Anhänger zur goldenen Frontflugspange

Der „Anhänger zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl“ wurde am 29. April 1944 gestiftet und war die Steigerung des „Anhängers zur goldenen Frontflugspange“ (Sternenanhänger), welches am 13. Juli 1942 als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung und Leistungssteigerung vor dem Feind gestiftet wurde.

Anhänger zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl

Mit dem Anhänger zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl zeichnete man individuelle Anzahlen von Frontflügen in 100er Schritten aus. Zugleich hatte Göring die Frontflugspange in Gold mit Brillanten eingeführt, deren Verleihung er sich aber selbst vorbehielt. Wer den Anhänger mit Einsatzzahl verliehen bekam, mußte den Anhänger ohne (Sternenanhänger) ablegen.

Der Stukaflieger Oberst Hans-Ulrich Rudel flog 2.530 Einsätze. Ihm wurde die Frontflugspange in Gold mit Brillanten und dem Anhänger mit der Einsatzzahl 2.000 verliehen. Die zur Gestaltung der Einsatzzahl verwendeten „Brillanten“ erwiesen sich bei späterer Analyse in aller Regel als Fälschungen oder waren von sehr geringer Qualität, wie etwa eine Sichtung des Ordensnachlasses von Rudel ergab.

Hintergrund

Frontflugspange für Nah-Nachtflieger in Gold (schwarzlackierter Lorbeerkranz und Pfeil nach oben)
Frontflug-Spange für Schlachtflieger
Frontflug-Spange für Transport- und Luftlandeflieger
Frontflugspange für Jäger in Bronze
Frontflugspange für Fern-Nachtflieger in Gold (schwarzlackierter Lorbeerkranz und Pfeil nach unten).

Diese neuartige Auszeichnung der Luftwaffe greift in ihrer Form auf die Fliegerspangen der zivilen Luftfahrt zurück. Nach ihrer Stiftung ergaben sich an der Front zahlreiche Unklarheiten über ihren Charakter und ihre Verleihung, so daß sich der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe am 18. April 1941 veranlaßt sah, Unklarheiten in der folgenden Form zu beseitigen:

  1. Es ist nicht angängig, die Frontflug-Spange mit anderen Kriegsauszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen in Beziehung zu setzen oder Vergleiche hinsichtlich Rang, Stufung und Bewertung anzustellen. Sie ist vielmehr in jeder ihrer Formen eine Auszeichnung, die den Träger als einen Mann kennzeichnet, der sich beim Fronteinsatz in der Luft bewährt hat.
  2. Der Fronteinsatz in der Luft ist infolge der Vielgestaltigkeit der Verhältnisse im modernen Luftkrieg so ungeheuer mannigfaltig und unterschiedlich, daß ein einheitlicher Wertmesser für den Begriff »Frontflug« nicht gefunden werden kann. Es kann daher nicht dem Geiste der Stiftung entsprechen, wenn Vergleiche innerhalb der Waffenarten oder mit anderen Waffenarten gezogen werden. Wenn ich einerseits den betreffenden Kommandeuren zur Pflicht mache, bei der Prüfung der Verleihungsanträge den Sinn, der der Stiftung innewohnt, zu wahren, so erwarte ich andererseits von dem Kameradschaftsgeist der Beliehenen, daß sie unangemessene Vergleiche, die Neid und Mißgunst begünstigen, unterlassen.

Am 30. Januar 1941 unterschrieb Göring in seinem Hauptquartier die Stiftungsurkunde der Frontflug-Spange für das fliegende Personal. Diese Stiftungsurkunde beginnt mit den Worten:

Als sichtbares Zeichen der Anerkennung für Bewährung beim Fronteinsatz in der Luft, zugleich als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung vor dem Feind genehmige ich die Einführung der Frontflug-Spange für fliegendes Personal.
Die Verleihung der Frontflug-Spange hat nach den beifolgenden Bestimmungen zu erfolgen: eine Verleihung »ehrenhalber« schließe ich ausdrücklich aus. Für genauestes Einhalten der Verleihungsbestimmungen sind mir die zuständigen Vorgesetzten verantwortlich.
Diese Stiftungsurkunde ist der Truppe seitens der Kommandeure usw. unter versammelter Mannschaft bekanntzugeben.

Mit Datum vom gleichen Tage wurden die Bestimmungen für die Verleihung bekanntgegeben:

1. Die Frontflugspange wird in 3 verschiedenen Ausführungen in Metall verliehen, entsprechend dem Fronteinsatz bei Jagd-, Zerstörer- und Schlachtverbänden, bei Kampf- und Sturzkampf-, sowie Transport- und Luftlande-Verbänden, bei Aufklärungs-, auch Seenotverbänden und Wettererkundungsstaffeln.
2. Der Anzahl der durchgeführten Frontflüge entsprechend erfolgt die Verleihung der Frontflug-Spange
  • ab 20 Frontflügen in Bronze,
  • ab 60 Frontflügen in Silber,
  • ab 110 Frontflügen in Gold.
Bei Verleihung in Silber ist die bereits getragene Spange in Bronze, bei Verleihung in Gold die Spange in Silber abzulegen und zurückzugeben.
Frontflüge, die bereits bei einer anderen Waffengattung durchgeführt wurden, sind bei Verleihung der nächsthöheren Frontflug-Spange auf die erforderliche Gesamtzahl anzurechnen.
3. Die Frontflug-Spange wird unmittelbar über der kleinen bzw. großen Ordensschnalle in und außer Dienst getragen.
4. ...
5. Für die Verleihung der Frontflug-Spange kommen alle Soldaten des fliegenden Personals in Frage, die im Besitz eines ihrer Verwendung entsprechenden Lw.-Scheines sind: Flugzeugführer, Beobachter, Bombenschützen, Bordfunker, Bordmechaniker, Bordschützen und Kriegsberichter; desgleichen Beamte, Angehörige des Ingenieur- und Nautikerkorps, die in Ausübung ihres Dienstes zu Front- bzw. Feindflügen eingesetzt worden sind.
6. Frontflüge im Sinne dieser Bestimmungen sind Flüge, die bis mindestens 30 km hinter die feindliche Front geführt haben oder mit Luftfeindberührung verbunden waren ....

Es konnte nicht ausbleiben, daß im Verlauf des Zweiten Weltkreges weitere Frontflug-Spangen geschaffen und daß die Verleihungsbestimmungen erweitert und detailliert wurden, wovon in sehr gekürztem Text einige allgemeine Beispiele wiedergegeben werden sollen:

4. November 1943: Nach erfolgtem Wechsel der Waffengattung kommt bei Verleihung der nächsthöheren Frontflugspange stets diejenige Frontflugspange zur Verleihung, die der Waffengattung entspricht, bei der nach Verleihung der letzten Frontflugspange die Mehrzahl der anrechnungsfähigen Front- bzw. Feindflüge geflogen wurde.
28. Januar 1944: In Erweiterung der bisherigen Bestimmungen sind für die Verleihung der Frontflugspange zu werten: Feindeinsatzflüge mit über 12 Stunden Gesamtflugdauer 4fach, mit über 16 Stunden Gesamtflugdauer 5fach.
Voraussetzung ist, daß sie mindestens die Hälfte der genannten Zeit über feindlichem Gebiet (Fest- oder Inselland) oder in Räumen über See geflogen wurden, die von der eigenen Küste mindestens 100 km entfernt sind.
13. Febraur 1944: Den in der Bandenbekämpfung eingesetzten Angehörigen des fliegenden Personals können im Sinne der geltenden Bestimmungen grundsätzlich nur solche Flüge als Frontflüge angerechnet werden, die zur Feindbewährung — Luftfeindberührung oder wesentlicher Bodenabwehr geführt haben.
Flüge, denen kein Gefechtsauftrag zugrunde lag oder deren Durchführung ein überfliegen des Bandengebietes nicht aus zwingenden Gründen erforderlich machte, kommen für eine Bewertung nicht in Betracht.
Die Stiftung einer besonderen «Fliegerspange für Bandenbekämpfung« ist nicht beabsichtigt.
31. Mai 1944: Mit Rücksicht auf die Verschärfung der Luftlage in den Küstengebieten ab 1. 1. 1944 können je drei Minensuchflüge als ein Frontflug, im Sinne der Bestimmungen für die Verleihung der Frontflugspange gewertet werden, wenn sie im einzelnen eine Gesamtflugdauer von mindestens 30 Minuten aufweisen und in Seegebieten geflogen werden, die zur Durchführung der Einsatzaufgaben entsprechenden Jagdschutz erfordern.

Diese wenigen Beispiele aus der erheblichen Anzahl werden weiter unten ergänzt durch die Darstellung der einzelnen Frontflug-Spangen mit ihren besonderen Bestimmungen über die Verleihung.

Mit der Verfügung des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 26. Juni 1942 wurde der Anhänger zur goldenen Frontflug-Spange für fliegendes Personal gestiftet.

Diese Verfügung — veröffentlicht im Luftwaffen-Verordnungsblatt vom 13. Juli 1942 — wird hier im Auszug wegen ihrer Bedeutung wiedergegeben.

Ritterkreuzträger Johannes Trautloft mit Frontflugspange für Jäger in Gold mit Sternenanhänger
Als sichtbares Zeichen der Anerkennung für besondere Bewährung beim Fronteinsatz in der Luft, zugleich als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung und Leistungssteigerung vor dem Feind genehmige ich die Einführung des »Anhängers zur goldenen Frontflug-Spange« für fliegendes Personal.

Die bisherigen Verleihungsbestimmungen finden auf den »Anhänger zur goldenen Frontflug-Spange« sinngemäß Anwendung.«

Vom gleichen Tage datieren die Zusatzbestimmungen, welche hier mit den Absätzen 1 und 3 zum Abdruck kommen sollen:

1. Der Anhänger zur goldenen Frontflug Spange wird verliehen, entsprechend dem Fronteinsatz bei Jagd- und Transportverbänden: nach mindestens 500 Frontflügen, bei Sturzkampf-, Zerstörer- und Schlachtverbänden: nach mindestens 400 Frontflügen, bei Kampf-, Seenotverbänden und Wettererkundungsstaffeln: nach mindestens 300 Frontflügen,

bei Aufklärungs- und Nachtjagdverbänden: nach mindestens 250 Frontflügen.

3. Beschreibung des Anhängers zur goldenen Frontflug-Spange: Ein an die goldene Frontflug-Spange beweglich angebrachter massiver Anhänger laut Abbildung, einen Stern mit rechts und links davon ausgehenden Lorbeerblättern darstellend.
Ausführung: Tombak vergoldet, die erhabenen Stellen poliert.
Abmessungen: Durchmesser des Sternes etwa 12 mm.
Länge des Anhängers im ganzen etwa 35 mm. Breiteste Stelle der Lorbeerblätter etwa 8 mm.

Die üblicherweise in Metall hergestellten Frontflugspangen konnten auch in gestickter Form getragen werden. Ein Befehl vom 8. Mai 1942 verbot die weitere Anfertigung. Eine weitere Steigerung in der Entwicklung der anfangs drei Stufen erfolgte am 29. April 1944 mit der Schaffung des »Anhängers zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl«. Veröffentlicht im Luftwaffen-Verordnungsblatt vom 15. Mai 1944 — 21. Ausgabe Nr. 615 auf den Seiten 340-341. Auch hier zur näheren Information der volle Wortlaut der Stiftungsverordnung:

In Würdigung und besonderer Anerkennung der in treuester Pflichterfüllung durchgeführten fliegerischen Höchstleistungen im Einsatz vor dem Feind genehmige ich an Stelle des bisherigen Anhängers zur goldenen Frontflugspange die Einführung des oben abgebildeten »Anhängers zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl«.
Der Anhänger, der jeweils von hundert zu hundert der erreichten Frontflugzahl entspricht, bringt die Anerkennung für die gesteigerten Flugleistungen im Fronteinsatz laufend und sichtbar zum Ausdruck.
Darüber hinaus genehmige ich die Einführung der Frontflugspange in Gold mit Brillanten und entsprechendem Anhänger, deren Verleihung ich mir für besondere Fälle vorbehalte.

Die vom gleichen Tage stammenden Zusatzbestimmungen werden an dieser Stelle mit den Absätzen 2, 3, 5 und 6 zum Abdruck gebracht:

2. Der Nachweis der Frontflüge, für die der »Anhänger zur goldenen Frontflugspange mit entsprechender Einsatzzahl beantragt wird, und die Wertung dieser Flüge, die ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen zu erfolgen hätten, ist grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung der Tragegenehmigung. Bei der Bewertung ist ein scharfer Maßstab anzulegen.
3. Der »Anhänger zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl« enthält nur Hundertzahlen beginnend mit der Zahl 200, 300, 400, 500, 600 usw.
5. Beschreibung des »Anhängers zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl«: Der goldfarbene metallene Anhänger mit Einsatzzahl ist rechteckig und hat links und rechts eine Lorbeerverzierung. In seinem Mittelfeld sind die Hundertzahlen ab 200 eingeprägt und mit schwarzem Lack ausgelegt. Der »Anhänger mit Einsatzzahl« wird wie der bisherige Anhänger an die goldene Frontflugspange beweglich und auswechselbar angebracht.
6. Bei Anlegen des Anhängers mit höherer Einsatzzahl ist der bereits verliehene Anhänger zur goldenen Frontflugspange abzulegen. Der abgelegte Anhänger ist zurückzugeben.

An dieser Stelle muß gesagt werden, daß während des Krieges Anhänger bis zu den Zahlen 1.800 für die Luftwaffe gefertigt wurden. Eine einmalige Ausnahme bildet die Frontflugspange in Gold mit Brillanten und dem Anhänger mit der Zahl 2.000.

Frontflug-Spange in Gold mit Brillanten

Die Schaffung der »Frontflugspange in Gold mit Brillanten« erfolgte durch den R. d. L. und Ob. d. L. am 29. April 1944. Nicht konnte festgestellt werden, ob diese Frontflug-Spange nach irgendwelchen Richtlinien verliehen wurde. Sehr wahrscheinlich wurde sie manu proprio geschaffen und vergeben. Oberst Werner Mölders, Kommodore Jagdgeschwader 51 und General der Jagdflieger, erhielt eine solche Spange für Jäger und Oberst Hans-Ulrich Rudel eine solche mit dem Anhänger »2000« zur Frontflugspange für Schlachtflieger im Sommer 1944. Rudel beschreibt diese Spange in seinem Buch »Trotzdem« wie folgt:

Göring verleiht mir die goldene Frontflugspange mit Brillanten anläßlich meines 2000. Feindfluges, den ich vor einiger Zeit gemacht habe. Es ist ein absolut neuartiger Orden, bisher nie verliehen, da außer mir niemand diese Feindflugzahl erreicht hat. Er ist aus massivem Gold und hat in der Mitte einen Kranz aus Platin, über dem zwei gekreuzte Schwerter liegen, unten dran ein Anhänger mit der Zahl 2000 in kleinen Brillanten ausgelegt.

Da Mölders am 22. November 1941 starb, besteht hier zu der Aussage Rudels eine Unklarheit.

Frontflugspange der Bundeswehr

Spätestens mit Verlauf des Kosovo-Krieges 1995 und dem Unternehmen „Bündnisstreitmacht“ 1999 wurde bei der Luftwaffe der Bundeswehr die Frontflugspange mit Einsatzzahl für die Tornado-ECR-Besatzungen des Jagdbombergeschwaderes 32 und die Tornado-REECE-Besatzungen des Aufklärungsgeschwaderes 51 „Immelmann“ eingeführt. Die Flugzeugführer tragen die Spangen u. a. in gestickter Form als Aufnäher auf der Brust der Fliegerkombination (Flugdienstanzug).

Siehe auch

Literatur

  • Volker A. Behr: Deutsche Auszeichnungen: Orden und Ehrenzeichen der Wehrmacht 1936-1945, Motorbuch (2012), ISBN 978-3613034839