Gesetz über den Neuaufbau des Reiches

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Im Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 wurden die Hoheitsrechte der einzelnen Länder aufgehoben, so daß das Reich auch zu einer organisatorischen Einheit verschmolz. Das Gesetz beseitigte die Länderparlamente, die als überflüssig angesehen wurden, und den Reichsrat. Dem das Reich schwächenden Föderalismus wurde damit formal ein Ende gesetzt. Die Landesregierungen unterstanden fürderhin der Reichsregierung und wurden von Reichsstatthaltern kontrolliert, die vom Reichskanzler ernannt wurden. Vorausgegangen war das Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich.

Siehe auch

Literatur

  • Gerhard Günther: Das werdende Reich. Reichsgeschichte und Reichsreform (1932)
  • Helmuth Nicolai: Der Neuaufbau des Reiches nach dem Reichsreformgesetz vom 30. Januar 1934, Verlag C. Heymann, Berlin 1934

Verweise