Zunft

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Die Zunft (mhd. Regel) war im Hochmittelalter die in allen europäischen Städten entstandene Organisationsform von Handwerkern, Kaufleuten (Gilde) u. a. Berufsgruppen zur Ausübung des gemeinsamen Gewerbes und Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse vor allem im Interesse der Produzenten.

Geschichte

Die Zünfte entstanden im 11./12. Jahrhundert (früheste Urkunden) in den Städten, nachdem sich ein freier Handwerkerstand herausgebildet hatte (Handwerk). Im Mittelalter waren auch fast alle nicht handwerklichen Berufstätigkeiten (Notare, Musikanten, Krämer, selbst Bettler und Dirnen) in Zünften organisiert.

Die Zugehörigkeit zur Zunft war vor allem an den freien Stand und die sogenannte ehrliche Geburt gebunden. Die äußere Organisation der Zunft, die von der Obrigkeit (Stadt, Landesherr, Kaiser) mit Monopolrecht ausgestattet war (es bestand Zunftzwang), beruhte auf der Gliederung in Meister, Gesellen und Lehrlinge; in der Regel war eine bestimmte Ausbildung für Lehrlinge und Gesellen vorgeschrieben: Lehrzeit, Gesellenzeit und Wanderzeit (als Wanderzwang erst seit dem 16. Jahrhundert). Das Meisterstück als Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten wurde erst im 15. Jahrhundert allgemein eingeführt.

Entscheidungen wurden von den Meisterversammlungen (sogenannte Morgensprachen) getroffen, denn nur die Meister waren Vollgenossen der Zunft; an der Spitze standen zunächst landesherrliche Beamte, später die gewählten Zunftmeister (Aldermann). Reiche Zünfte hatten eigene Häuser (Zunfthäuser), andere zumindest eigene Stuben für ihre regelmäßigen Zusammenkünfte. Die Zunftordnungen (Zunftstatuten, Schragen) wurden von der Stadtobrigkeit, seit dem 15./16. Jahrhundert auch vom Landesherrn (unter Vereinheitlichung) bestätigt oder erlassen und regelten u. a. Zugang zum Handwerk, Betriebsgröße, Arbeitszeit, Wettbewerb (Qualitätsvorschriften) und Rohstoffbezug.

Nach dem Vorbild der Zünfte waren die Gesellen seit dem 14. Jahrhundert vielfach in Gesellenbruderschaften (Schächte) zusammengeschlossen. In sozialer Hinsicht unterstützten die Zünfte auch die Gesellen (u. a. durch Einrichtung von Herbergen) und waren Träger von Kranken- und Sterbekassen.

Seit dem 14. Jahrhundert strebten die Zünfte in den Zunftkämpfen nach Beteiligung am Stadtregiment, das oft in den Händen patrizischer Familien lag. Nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618‒48) begann die Krise des Zunftwesens. Die alten Rechte der Zünfte wurden zu privatrechtlichen Privilegien der Zunftmeister, der Zunftzwang zum Mittel, Unzünftige vom Gewerbe auszuschließen. 1731 wurde eine Reichshandwerksordnung erlassen („Reichsbeschluß“ gegen die Mißbräuche im Handwerk); ab dem 18. Jahrhundert wurde die Gewerbefreiheit eingeführt, so 1791 in Frankreich, 1810/11 in Preußen, 1859 in Österreich, endgültig in restlichen Deutschland 1869. ‒ In den Innungen blieb der Gedanke des beruflichen Zusammenschlusses lebendig.

Brauchtum

Die Meister traten im Zunfthaus bei geöffneter Zunftlade zusammen; diese war oft in Form eines dem Zunftheiligen geweihten Klappaltars gearbeitet und enthielt die Namen der Zunftmitglieder („Zünftigen“). Die Gesellen pflegten eigene Bräuche; die Lehrlinge wurden unter feierlichen Zeremonien losgesprochen, die mitunter in derben Scherzen endeten. Einzelne Bräuche haben sich bis heute erhalten, zum Beispiel das „Gautschen“ der Drucker (bzw. heute gelegentlich auch der Druckvorstufentechniker und eventuell auch Mediengestalter), in München der Schäfflertanz und Metzgersprung (mit heute eher folkloristischem Charakter). 1968 entstand eine Vereinigung „Europäischer Gesellenzünfte“, die vor allem die Wandertradition fortführt.

Weiterführende Literatur

  • Das Ende der Zünfte. Ein europäischer Vergleich, hg. v. H.-G. Haupt (2002).