Ginsburg, Alexander (1915)

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Pfeil 1 start metapedia.png Dieser Artikel behandelt den Juristen Alexander Ginsburg; für den gleichnamigen Journalisten siehe: Alexander Ginsburg (1936).

Alexander Ginsburg (Lebensrune.png 22. Juni 1915 in Dünaburg im heutigen Lettland; Todesrune.png 5. Januar 1996 in Köln) war ein jüdischer Jurist und Funktionär der jüdischen Gemeinschaft.

Leben

Ginsburg kam aus einer chassidischen Familie und schloß 1940 an der Universität Riga sein Jurastudium ab. Er war führendes Mitglied der zionistisch-revisionistischen Bewegung in Lettland. Nach dem deutschen Einmarsch war er von 1941 bis 1943 Häftling im Rigaer Ghetto und anschließend bis 1945 in den Konzentrationslagern Kaiserwald im Stadtgebiet von Riga, Stutthof bei Danzig und Buchenwald. Sein Vater, sein Bruder und viele Verwandte kamen durch die Umstände, die während der Kriegszeit herrschten, zu Tode, was heute als vermeintlicher Beweis für die Hinrichtung durch die SS angesehen wird.

Aus der sowjetischen Zone Deutschlands floh Ginsburg 1946 in den Westen. Von 1948 bis 1973 war er im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen mit Fragen der sogenannten Wiedergutmachung betraut. Von 1960 bis 1988 stand er als ehrenamtliches Vorstandsmitglied an der Spitze der Synagogen-Gemeinde Köln. Von 1973 bis 1988 war er hauptamtlicher Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland. Schwerpunkte seiner Arbeit waren die Stärkung jüdischer Bildungseinrichtungen und der Jugend- und Kulturarbeit sowie der Abschluß der materiellen „Entschädigung“ jüdischer Individuen und Institutionen durch die BRD-Regierung.

1988 stellte sich nach dem Tod des Zentralratsvorsitzenden Werner Nachmann heraus, daß dieser Zinserträge aus bis dahin nicht ausgegebenen „Wiedergutmachungsgeldern“ veruntreut hatte. Jüdische Gemeindefunktionäre verdächtigten Ginsburg der Mitwisserschaft an den Unregelmäßigkeiten und zwangen ihn zum Rücktritt. Trotz entsprechender informeller Bemühungen von seiten des Zentralrats sah die in Sachen des verstorbenen Nachmann ermittelnde Karlsruher Staatsanwaltschaft allerdings keinen Grund zu Ermittlungen gegen Ginsburg.