Konzentrationslager Stutthof
Das Konzentrationslager Stutthof (KL Stutthof) war ein deutsches Konzentrationslager, 37 Kilometer östlich von Danzig bei Stutthof.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterungen
Am 2. September 1939, also am Tage nach dem Beginn des Polenfeldzuges, wurde unweit des 36 km östlich von Danzig gelegenen Dorfes Stutthof in Westpreußen ein Internierungslager für polnische Gefangene eröffnet. Anfang 1942 erhielt es die Bezeichnung „Konzentrationslager Stutthof“. In den sechseinhalb Jahren seiner Existenz nahm es Häftlinge aus zahlreichen Staaten auf, ferner eine Anzahl sowjetischer Kriegsgefangener. 1944 wuchs die vorher verhältnismäßig geringe Lagerstärke durch großteils über Auschwitz erfolgte Massentransporte von jüdischen Häftlingen aus dem Baltikum, Ungarn und Polen sprunghaft an. Zuvor hatte es im Lager nur wenige Juden gegeben. Im Januar 1945 wurde mit der Räumung von Stutthof begonnen. Dieses wurde – als letztes deutsches KL – am 9. Mai 1945 von der Roten Armee erobert, die dort allerdings nur noch etwa 150 Häftlinge vorfand; die übrigen waren zuvor evakuiert worden.
Lagerpersonal
Lagerkommandanten
- Max Pauly
- Paul Werner Hoppe
Aufseher
Strafverfahren der SS-Gerichtsbarkeit gegen KL-Kommandanten und -Personal
Entgegen allgemeiner Meinung waren die deutschen Konzentrationslager, einschließlich derer im Osten, nicht ohne Kontrolle und keine rechtlosen Orte.
Die SS hatte einige Juristen zur Überwachung der Lager eingesetzt. Verschiedene Richter, die der SS angehörten, hatten die Aufgabe, Missstände und Übergriffe in den Lagern zu ermitteln und abzuurteilen. Zu ihnen gehörte u. a. der SS-Oberführer Günther Reinecke, Amtschef im Hauptamt SS-Gericht und Chefrichter des Obersten SS- und Polizeigerichts, ihm unterstellt war SS-Richter Sturmbannführer Konrad Morgen. Beide sagten nach dem Krieg beim „Internationalen“ Militärtribunal (IMT)[1] für die dort als Organisation angeklagte SS aus.
Konrad Morgen bekundete als Zeuge, er habe als SS-Richter während der NS-Zeit rund 800 Fälle aus zehn Konzentrationslagern bearbeitet, von denen 200 zur Aburteilung kamen. 700 Personen im Dienst der SS in den Konzentrationslagern wurden im Laufe des Dritten Reiches wegen rechtswidrigen Verhaltens gegenüber Häftlingen verurteilt.[2]
Beispielhafte Verfahren:
- Zwei der fünf Lagerkommandanten, die Richter Morgen verhaften ließ, wurden in SS-Gerichtsverfahren für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Einer von ihnen war Karl Otto Koch, Lagerkommandant im KL Buchenwald, im August 1943 von der Gestapo wegen Unterschlagungen und Korruption verhaftet. Er war auch schuld am Tod einiger Häftlinge, die zuviel von seinen Machenschaften gewusst hatten. Koch wurde durch die SS am 5. April 1945 mitten im Lager vor den Augen der Häftlinge hingerichtet.
- Hermann Florstedt, Kommandant des KL Lublin wurde wegen Tötung von Häftlingen verurteilt und laut Richter Morgen zusammen mit Karl Otto Koch erschossen.
- Zwei deutsche Kommandanten im KL Herzogenbusch, Karl Chmielewski und Adam Grünewald, wurden vor Gericht gestellt. Wegen Unterschlagung wurde Chmielewski im Oktober 1943 verhaftet und 1944 vor einem SS-Gericht zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Chmielewski beendete den Krieg als Häftling im Konzentrationslager Dachau und wurde nach dem Krieg verurteilt. Grünewald verurteilte man wegen Misshandlung Untergebener Anfang März 1944 zu dreieinhalb Jahren Haft und seinen Adjutanten Hermann Wicklein wegen Begünstigung zu sechs Monaten Gefängnis. Heinrich Himmler begnadigte die Verurteilten, Grünewald wurde sodann zur SS-Totenkopfdivision an die Front geschickt, wo er im Januar 1945 im Kampf starb.
- Das Verfahren gegen den zeitweiligen Kommandanten von Auschwitz, Rudolf Höss (angestrengt nach seiner Ablösung dort), kam wegen des Kriegsendes nicht mehr zum Abschluss.
- Waldemar Hoven, Chefarzt des KL Buchenwald, zudem ab Januar 1943 stellvertretender Leiter der Versuchsstation für Fleckfieber- und Virusforschung des Hygieneinstituts der Waffen-SS, wurde im September 1943 im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um Karl Otto Koch auf Anordnung des SS-Gerichts Kassel in Untersuchungshaft genommen und zum Tode verurteilt. Hoven blieb achtzehn Monate im KL Buchenwald in Haft, bis er aufgrund des herrschenden Ärztemangels begnadigt und am 2. April 1945 aus der Haft entlassen wurde.
Es ist anzunehmen, dass es wegen Dienstvergehen außer den Strafverfahren auch Disziplinarverfahren gegen Lagerpersonal gab.
Literatur
- Jürgen Graf, Carlo Mattogno: Das Konzentrationslager Stutthof — Seine Geschichte und Funktion in der nationalsozialistischen Judenpolitik
- Englischsprachig
- Holocaust Encyclopedia, 2. Aufl. 2024, Buch [634 S., 356 Abb.] und E-Book – holocaustencyclopedia.com
Verweise
Filmbeiträge
- Panorama Interview mit Ursula Haverbeck: "Den Holocaust gab es nicht", Sendung: Panorama (NDR), 23. April 2015, Dauer: 49:01 Min., (archiviert)