Heinemann, Gustav

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Gustav Heinemann (1899–1976)

Gustav Walter Heinemann (Lebensrune.png 23. Juli 1899 in Schwelm; Todesrune.png 7. Juli 1976 in Essen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Politiker und der dritte BRD-Bundespräsident (1966–1974).

Werdegang

Gustav Heinemann wurde am 23. Juli 1899 in Schwelm a. d. Ruhr als Sohn des Direktors der Krankenkasse der Krupp-Werke Otto Heinemann geboren. In Essen besuchte er das Realgymnasium und studierte nach kurzer Teilnahme am Ersten Weltkrieg später in Münster, Marburg, München, Göttingen und Berlin Rechtswissenschaften, Volkswirtschaft und Geschichte. 1922 promovierte er in Marburg zum Dr. rer. pol. Nach juristischem Vorbereitungsdienst und Assessorexamen trat er 1926 in das renommierte Anwaltsbüro Niemeyer in Essen ein und promovierte 1929 in Münster noch zum Dr. jur. Ein Jahr vorher war Heinemann zum Justitiar und Prokuristen der Rheinischen Stahlwerke in Essen bestellt worden, deren Vorstand er seit 1936 als stellv. Mitglied angehörte. 1945 wurde er als Bergwerksdirektor Chef der Hauptverwaltung und ordentliches Vorstandsmitglied. Nach dem Kriege war er der Wirtschaft nur noch durch einen Aufsichtsratssitz in der Langenbrahm-Steinkohlenbergbau AG, Essen, verbunden.

Gustav Heinemann setzte sich zur Wahl des Bundespräsidenten im Jahr 1969 erst im dritten Wahlgang gegen den Unionskandidaten Gerhard Schröder (CDU) durch. Dem von SPD und FDP vorgeschlagenen Heinemann reichte dabei die relative Mehrheit von 49,4 Prozent.

Heinemann war Mitglied in mehreren nationalsozialistischen Organisationen.[1]

Familie

Johannes Rau war mit der 25 Jahre jüngeren Fabrikantentochter und Politologin Christina Delius, einer Enkelin Gustav Heinemanns, verheiratet.

Zitate

  • „Es muß darauf geachtet werden, daß das Grundgesetz nicht mit Methoden geschützt wird, die seinem Ziel und seinem Geist zuwider sind.“[2]
  • „Wird nun aber radikale Kritik an der Verfassungswirklichkeit mit verfassungsfeindlichem Extremismus bewußt verwechselt, gilt es Alarm zu schlagen.“[2][3]
  • „Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.“[4]

Fußnoten

  1. Landgericht Schwerin läßt Anklage gegen Udo Pastörs nicht zu, NPD-Fraktion M-V, 26. Februar 2015
  2. 2,0 2,1 Erinnerungen an Gustav W. Heinemann, Friedrich-Ebert-Stiftung
  3. National-Zeitung, 7. November 2014, S. 1
  4. Helmut Lindemann: Gustav Heinemann. Ein Leben für die Demokratie. Kösel-Verlag, 1986 (1. Auflage 1978), ISBN 3-466-41012-6, S. 276