Kuczmierczyk, Jonny
Jonny Kuczmierczyk ( 7. April 1992 in Thailand; ermordet 14. Oktober 2012 in Berlin-Mitte) war ein polnisch-thailändischer Mischling im Besatzungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland. Er wurde von einer Ausländerbande (sechs Türken, → Türkenhorde) wegen seines für die Türken fremdländischen Aussehens unweit des Berliner Alexanderplatzes ins Koma geprügelt und starb Stunden später in einem Krankenhaus. Sein Freund Gerhardt C., der ihm zu Hilfe kam, wurde ebenfalls verletzt.
Diese ausländische Bluttat wird in den BRD-Systemmedien im allgemeinen als „Der Fall Jonny K.“ bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Von den sechs Tatverdächtigen saßen drei in Untersuchungshaft, einer wurde wieder freigelassen (→ Kuscheljustiz). Neben Onur Urkal, der in Berlin-Wedding aufwuchs, war ein weiterer Verdächtiger auf der Flucht: Bilal K. hatte sich nach Griechenland abgesetzt.
Daß sich ein dringend Tatverdächtiger einem Verfahren in der BRD entzieht, ist nicht neu. Im Fall des sogenannten Ehrenmordes an Hatun Sürücü setzte sich der Mitangeklagte Bruder Mutlu Sürücü in die Türkei ab, legte dort den BRD-Paß ab und besitzt somit nur noch die türkische Staatsbürgerschaft. Eine freiwillige Rückkehr kündigte er zwar an, setzte dies bislang (2014) aber nicht in die Tat um.
Tatnacht
Die Täter waren in jener Nacht in der bei Türken beliebten „Cocktailbar Cancún“ in der Rathausstraße am Berliner Fernsehturm. Als sie die Musikbar verließen, gingen sie zu einer geschlossenen Eisdiele. Hier trafen sie auf Jonny Kuczmierczyk und dessen Freunde, die den Geburtstag eines der Freunde gefeiert hatten.
Anklage
Der Hauptbeschuldigte Onur Urkal wurde von dem Rechtsanwalt Axel Weimann, dem einstigen Arbeitgeber von Beate Zschäpes Anwältin Anja Sturm, vor dem Landesgericht Berlin vertreten.
Die Urteile der Täter
Wenn man in der BRD seine Meinung sagt, bekommt man ggf. 10 Jahre und mehr Gesinnungshaft – hier nun die unfaßbaren Skandalurteile für ausländische Mörder vom 15. August 2013:
- Onur Urkal (20, Türke): Vier Jahre, sechs Monate Haft
Der Ex-Boxer wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Jugendhaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre und sechs Monate wegen Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei gefordert. Bei der Urteilsverkündung lachte der Totschläger irre, rastete danach aus, pöbelte und wurde hektisch. Statt ihn sofort festzusetzen, wurde der Schwester des Opfers, Tina K., geraten, aus Sicherheitsgründen den Gerichtssaal zu verlassen. Hier warteten schon die anderen Täter, die sie ebenfalls anpöbelten. Einer der Angeklagten zeigte Tina K. obszöne Gesten – die BRD-Justiz blieb tatenlos.
- Osman A. (19, Grieche): Zwei Jahre, drei Monate Haft
Gefordert worden waren zwei Jahre und acht Monate Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei. Bislang blieb er von der Haft verschont, weil das Urteil nicht rechtskräftig war.
- Memet E. (20, Grieche): Zwei Jahre, drei Monate
Der Staatsanwalt hatte für ihn eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei gefordert.
- Bilal K. (25, Türke): Zwei Jahre, acht Monate. Er muß sich zwei Mal pro Woche beim Abschnitt melden.
Gefordert worden waren zwei Jahre und acht Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei.
- Melih Y. (21, Türke): Zwei Jahre, acht Monate
Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Knast wegen gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei gefordert. Bislang war er haftverschont.
- Hüseyin I.-O. (21, Grieche): Zwei Jahre, acht Monate
Gefordert worden waren zwei Jahre und acht Monate wegen gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei. Auch er war bislang haftverschont.