Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit

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Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit
Partei­vorsitzender Friedhelm Busse
Gründung 17. Juni 1971
Gründungs­ort Krefeld
Verbot 24. Januar 1982
Jugend­organisation Junge Front

Die Volkssozialistische Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit (VSBD/PdA, auch kurz Volkssozialistische Bewegung Deutschlands, VSBD) war eine in den 1970er und frühen 1980er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland tätige nationale Parteiorganisation.

Landesgruppen

VSBD-Landesgruppen existierten in West-Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Politische Position

Die VSBD/PdA bezog eine politische Position rechts der NPD und der DVU. Das Organisationssymbol der Bewegung ist ein Adler mit dem Keltenkreuz. Die Junge Front als Jugendorganisation verwendete hingegen die Wolfsangel als Kennzeichen.

Geschichte

Gründung

Die Bewegung wurde am 17. Juni 1971 in Krefeld von Friedhelm Busse unter dem Namen Partei der Arbeit / Deutsche Sozialisten (PdA/DS) gegründet. Erst im Jahr 1975 gab sie sich den endgültigen Namen; ihre im Januar 1980 gegründete Jugendorganisation nannte sich Junge Front.

Wahlbeteiligung

Bei der Kommunalwahl 1978 in München beteiligte sich die VSBD/PdA mit mehreren Kandidaten.

Verbot

Am 24. Januar 1982 wurden die VSBD und ihre Jugendorganisation Junge Front von Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) als „verfassungsfeindliche Organisation“ verboten.

Auszüge aus der Verbotsbegründung

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.


:1. Die „Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit“ einschließlich der „Jungen Front“ richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

2. Die „Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit“ einschließlich der „Jungen Front“ ist verboten. Sie wird aufgelöst.
Gründe:
I. Die „Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit“ einschließlich der „Jungen Front“ (JF) erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot durch den Bundesminister des Innern.
1.3 Der Zweck der VSBD/PdA liegt in der Verfolgung gemeinsamer politischer Ziele ihrer Mitglieder, die insbesondere im Programm der VSBD/PdA vom 1. März 1975 festgelegt sind. Sie geht den „Weg einer zentralistisch geführten Elite-Partei“, die „die Macht und zwar die volle wirtschaftliche und politische Macht“ anstrebt (...).
5.2 Die VSBD/PdA ist in Zielsetzung und öffentlichem Auftreten der früheren NSDAP wesensverwandt. Als eine herausragende Vereinigung der existierenden neonazistischen Gruppierungen glorifiziert die VSBD/PdA die Ereignisse während des „Dritten Reiches“ und interpretiert diese im Sinne der damaligen Machthaber. Die VSBD/PdA ist bestrebt, die Verbrechen aus der damaligen Zeit zu leugnen und die führenden Vertreter zu rehabilitieren. (...)
5.3.2 (...) Die Embleme der VSBD/PdA sind denen der NSDAP nachempfunden. Die Fahne der VSBD/PdA gleicht der Hakenkreuzfahne; nur anstelle des Hakenkreuzes steht ein schwarzes Keltenkreuz im weißen Kreis. (...)
Quelle: Der Bundesminister des Innern teilt mit: v. 27. Januar 1982


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