Hedemann, Justus Wilhelm

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Dr. jur. Wilhelm Hedemann

Justus Wilhelm Hedemann (Lebensrune.png 24. April 1878 in Brieg (Schlesien); Todesrune.png 13. März 1963 in Berlin-Frohnau) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer. Er befaßte sich mit nahezu allen Fragen des Privatrechts. Als Mitglied und Ausschußvorsitzender der Akademie für Deutsches Recht hatte er im Deutschen Reich maßgeblichen Anteil an Konzeption und Ausarbeitung eines Volksgesetzbuches.

Werdegang

Justus Wilhelm Hedemann wurde am 24. April 1878 als Sohn eines Landgerichtsdirektors mit Amtssitz in Görlitz an der Neiße geboren. 1887 trat er in das dortige Humanistische Gymnasium ein und schloß es 1897 mit dem Abitur ab. Der Vater, der 1891 gestorben war, hatte für seinen Sohn die militärische Laufbahn vorgesehen, und so wurde dieser zunächst Fahnenjunker beim Berliner Garde-Pionier-Bataillon. Doch ein Reitunfall verhinderte die Fortsetzung der militärischen Karriere. Justus Wilhelm Hedemann studierte sodann von 1897 bis 1900 in Leipzig, Lausanne, Berlin und Breslau Rechtswissenschaft. Anfang 1901 bestand er sein Referendarexamen mit Auszeichnung. Ende 1902 promovierte er „summa cum laude“.

Am 13. März 1904 heiratete er, Anfang 1905 wurde sein Sohn Wilhelm gebo­ren.

Rechtslehrer

Am 16. Oktober 1903, also mit 25 Jahren, habilitierte er sich als Schüler Otto Fischers in Breslau mit einer Arbeit über „Die Lehre von der Vermutung nach dem Recht des Deutschen Reiches“. Ab Wintersemester 1903 unterrichtete er als Privatdozent an der Breslauer Universität. Von 1906 an wirkte er als außerordentlicher, von 1909 bis 1936 als ordentlicher Professor an der Universität in Jena, die seit 1934 Friedrich-Schiller-Universität Jena heißt. Von 1906 bis 1913 war Justus Wilhelm Hedemann dort auch Oberlandesgerichtsrat.

1917 gründete er das Institut für Wirtschaftsrecht in Jena, das er selbst zwanzig Jahre lang leitete und dessen „Schriften“ und „Mitteilungen“ er herausgab. Seit 1919 war Hedemann Mitglied des Ausschusses zur Schaffung eines einheitlichen Arbeitsrechts.

1936 folgte Hedemann einem Ruf nach Berlin und lehrte dort bis zu seiner Emeritierung 1946 Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Privatrechtsgeschichte.

1938, zu seinem sechzigsten Geburtstag, erschien eine Festschrift zu seinen Ehren. Sie würdigte in 31 Beiträgen die „seltene Universalität seines rastlosen Forschergeistes“.

Rechtsreformer

1933 wurde Justus Wilhelm Hedemann, der der nationalsozialistischen Partei nicht angehörte, Mitglied der im gleichen Jahr gegründeten Akademie für Deutsches Recht. Dieser oblag seit 1939 als eine Hauptaufgabe, ein neues Volksgesetzbuch zu schaffen, welches an die Stelle des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1896 treten sollte. In der Akademie war er Vorsitzender des Ausschusses für Personen-, Vereins- und Schuldrecht.

Nach 1945

Nach der Emeritierung arbeitete Justus Wilhelm Hedemann von 1946 bis 1948 an einem Forschungsauftrag der Berliner Universität (Vergleich juristischer Generalklauseln der Schweiz, der Sowjetunion und Deutschlands). 1949 und 1950 erschienen neue Auflagen seiner Lehrbücher zum Schuld- und Sachenrecht. Von 1952 bis 1963 war Justus Wilhelm Hedemann Mitherausgeber der „Juristischen Rundschau“.

Zu seinem achtzig­sten Geburtstag erhielt er 1958 eine weitere Festschrift, mitherausgegeben vom Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts Hans Carl Nipper­dey, welche die „Schärfe und Klarheit des Denkens“ und seine „Kraft, die richtigen Wege zu finden“, lobte.

Siehe auch

Schriften (Auswahl)

  • Fortschritte des Zivilrechts im 19. Jahrhundert. 2 Bde., 1910–1930. [Letzte Auflage 1968]
  • Die Flucht in die Generalklausen: Eine Gefahr für Recht und Staat. Mohr Tübingen, 1933. [Kritik am sowjetischen Strafrechtssystem]
  • Deutsches Wirtschaftsrecht. Ein Grundriß. Junker und Dünnhaupt, Berlin 1939.
  • Deutsches Gemeinrecht im Werden. von Decker, Berlin 1940. (Mitverfasser)
  • Kampf für ein deutsches Volksrecht: Richard Deinhardt zum 75. Geburtstage. von Decker, Berlin 1940. (Mitherausgeber)
  • Das Volksgesetzbuch der Deutschen. Ein Bericht. Beck, München 1941 (Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, Sonderheft).
  • Volksgesetzbuch. Grundregeln und Buch. 1. Entwurf und Erläuterungen. Vorgelegt von Justus Wilhelm Hedemann, Heinrich Lehmann, Wolfgang Siebert. Beck, München 1942 (Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, Nr. 22).
  • Das Volksgesetzbuch als Fundament großdeutschen Rechtslebens. Spaeth & Linde, Berlin, Wien 1942.