Kapellmeister
Kapellmeister ist das deutsche Wort für Dirigent von Militärmusik. Geschichtlich betätigte sich ein Kapellmeister oft weitergehend, nämlich qua Amt auch als Tondichter und Umschreiber. Beim deutschen Militär war „Kapellmeister“ auch ein Dienstgrad.
Inhaltsverzeichnis
Historische Militärmusiker-Dienstgrade in Deutschland
Deutsches Kaiserreich
Die Amtsbezeichnungen der Musiker im Heer des deutschen Kaiserreichs folgten dem Vorbild der Preußischen Armee. Um das Jahr 1900 lauteten sie dort in absteigender Folge:
- Armee-Musikinspizient (Militärbeamter, kein Soldat!)
- Musikdirektor (Titel, kein Dienstgrad!)
- Musikdirigent (etatmäßiger Feldwebel)
- Stabshoboist, Stabstrompeter, Stabshornist (etatmäßiger Feldwebel)
- Hoboist etc. (Unteroffizier, Sergeant)
- Hilfshoboist etc. (Gemeiner, Gefreiter)
Unabhängig von dem tatsächlich gespielten Instrument hießen die Musiker offiziell:
- Hoboisten (Infanterie, Marine)
- Trompeter (Kavallerie, Artillerie, Train)
- Waldhornisten (Jäger, Schützen)
- Hornisten (Pioniere)
Die Musiker bzw. Hoboisten etc. rangierten mit den Unteroffizieren oder Sergeanten, die Hilfsmusiker bzw. Hilfshoboisten etc. (mit bis zu dreijähriger Dienstpflicht) hatten Gefreiten- oder Gemeinenrang. Bei den Fußtruppen waren sie in Musikkorps organisiert, bei den berittenen Truppen in Trompeterkorps.
Die Militärkapellmeister bzw. Korpsführer hießen Stabshoboist, Stabstrompeter oder Stabshornist und rangierten bis 1908 mit den etatmäßigen Feldwebeln. Stabshoboisten der Kaiserlichen Marine waren indes ranggleich mit den Vizefeldwebeln. Ihre Stellvertreter, die Korpsführer, konnten nach neun, Oberhoboisten (= Obermaate) ohne Leitungsfunktion indes erst nach 18 Dienstjahren zu überzähligen Vizefeldwebeln ernannt werden.
Stabshoboisten etc. war nach 5 Jahren im Dienstgrad und 18 bis 20 Jahren Gesamtdienstzeit die Beförderung zum Militär-Musikdirigenten (ebenfalls Feldwebel) möglich. Eine spezielle Auszeichnung war der Titel(!) königlicher Musikdirektor für bewährte Musikdirigenten; verleihungsberechtigt waren die Kultusministerien(!) Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs.
Von den Musikern, die zum Regimentsstab zählten, waren die zu den Kompanien gehörenden Spielleute (Tamboure und Hornisten bzw. Querpfeifer) der Fußtruppen und Matrosenabteilungen zu unterscheiden. Je zwei bis vier von ihnen waren für den Kompanie-Signaldienst zuständig; auf dem Marsch zogen sie mit klingendem Spiel der Regimentsmusik und der nachfolgenden Truppe voran. In der Kavallerie übernahmen die vorgenannten Trompeter (die stets als Musiker rangierten) diesen Dienst. Den Spielleuten standen die Bataillonstamboure (Unteroffiziere, Sergeanten) und der Regimentstambour (Vizefeldwebel = Bataillonstambour des 1. Regiments-Bataillon) vor; die entsprechenden Amtsbezeichnungen in der Marine hießen Abteilungstambour (Maat) und Divisionstambour (Obermaat).
1908 wurden die Militärkapellmeister in eine eigene Rangklasse zwischen den Portepee-Unteroffizieren und den Offizieren eingereiht. Die Benennung der Stabshoboisten etc. sowie die der Musikleiter bei den Unteroffiziersschulen änderte sich nun in Musikmeister, allein die berittenen Truppen führten die Bezeichnung Stabstrompeter weiter. Der Militär-Musikdirigent wurde zum Obermusikmeister. In der Marine rangierten die Musikmeister bis 1936 hinter den Deckoffizieren, ohne ihnen unterstellt zu sein.
Die Aufsicht über das Musikwesens aller deutschen Heereskontingente und auch der Marine lag bei dem Armee-Musik-Inspizienten. 1887 durch Reichstagsbeschluß im Preußischen Kriegsministerium als Berater etaisiert, war er außerdem Lehrer für Militärmusik an der Akademischen Hochschule für Musik in Charlottenburg. 1906 wandelte sich die Postenbezeichnung in Erster Armee-Musikinspizient; ihm unterstellt war nun der Zweite Armee-Musikinspizient als weiterer Lehrer für Militärmusik. Die Musikinspizienten waren keine Soldaten, sondern mittlere Militärbeamte im Rang eines Hauptmanns bzw. Oberleutnants. Nach Erlangung des Professorentitels stand der Erste Armee-Musikinspizient einem Rechnungsrat (Hauptmann 1. Klasse) gleich.
Im Jahr 1908 lauteten die preußischen Musiker-Dienstgrade absteigend:
- Erster Armee-Musikinspizient mit dem Titel „Professor“ (mittlerer Militärbeamter, Rechnungsrat bzw. Hauptmann 1. Klasse gleichgestellt)
- Erster Armee-Musikinspizient (Hauptmann gleichgestellt)
- Zweiter Armee-Musikinspizient (Oberleutnant gleichgestellt)
- Obermusikmeister mit dem Titel eines königlichen Musikdirektors (Offiziersstellvertreter)
- Obermusikmeister (Offiziersstellvertreter)
- Musikmeister (Vizefeldwebel, etatmäßiger Feldwebel)
- Hoboist etc. (Unteroffizier, Sergeant)
- Hilfshoboist etc. (Gemeiner, Gefreiter)
Reichswehr und Wehrmacht
1919 dem Reichswehrministerium zugeordnet, erhielten Armee-Musikinspizienten mit Professorentitel den einem Major entsprechenden Militärbeamtenstatus. Von 1921 bis 1930 deckte die Amtsbezeichnung Armee-Musikinspizient (etwa 1928 umbenannt in Heeresmusikinspizient) mehrere Dienstgrade der Reichswehr ab: Mit weniger als 18 Dienstjahren entsprach sein Rang dem des Oberleutnants, sonst des Hauptmanns, mit mehr als 25 Dienstjahren dem des Majors, dem er 1930 dann prinzipiell gleichgesetzt wurde.
Ende 1920 entfielen die Bezeichnungen Hoboist usw. Von nun an führten die Militärmusiker unterhalb der Ebene der Musikmeister offiziell die Laufbahnbezeichnung „Musiker“ vor ihrem militärischen Dienstgrad, etwa „Musikergefreiter“ bzw. „Trompeterwachtmeister“ (wieder seit 1922) bei den berittenen und bespannten Truppen. In der Reichsmarine hießen die Portepee-Unteroffiziere z. B. „Musikfeldwebel“ oder „Musikoberfeldwebel“, die Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee indes „Hoboistenmaat“, „Hoboistengefreiter“ oder „Oberhoboistengast“ (Obermatrose); erst seit 1938 titelten die unteren Dienstgrade analog zu den Portepee-Unteroffizieren, etwa „Musikmaat“, „Musikgefreiter“, „Musikmatrose“ usw.
1936 wurden in der Wehrmacht die Musikmeister in eine eigene Ranggruppe zwischen den Unteroffizieren und Offizieren zusammengefaßt. Gleichzeitig ersetzte der neue Dienstgrad Stabsmusikmeister den immer noch gebräuchlichen Titel Musikdirektor (Obermusikmeister mit dem Titel eines Musikdirektors).
Die Rangklassen waren seit 1936 absteigend:
- Heeresmusikinspizient
- Stabsmusikmeister
- Musikmeister (Musikmeister, Obermusikmeister)
- Musiker-Unteroffiziere mit Portepee
- Musiker-Unteroffiziere ohne Portepee
- Musiker-Mannschaften
Die Musikmeister, obwohl Soldaten, waren nun gleichstehend den Militärbeamten mit Offiziersrang (z. B. Zahlmeister). Erst 1938 erhielten die Musikmeister den Status vollwertiger Offiziere. Gleichzeitig wurden die beamteten Musikinspizienten und Obermusikinspizienten (seit 1937) des Heeres in das Soldatenverhältnis überführt. Die Aufsicht über das Musikwesen in Kriegsmarine und Luftwaffe hatten sie bereits 1937/38 an die dort eingerichteten Musikinspizientenposten (zunächst mit Musikmeistern in der Dienststellung) abgetreten. Mit den Musikmeistern formierten die Musikinspizienten nun die Rangruppe der Musikmeister und Musikinspizienten.
Die Offiziers-Rangklassen waren seit 1938 absteigend:
- Musikinspizienten: Musikinspizient (Major), Obermusikinspizient (Oberstleutnant)
- Stabsmusikmeister: Stabsmusikmeister (Hauptmann)
- Musikmeister: Musikmeister (Leutnant), Obermusikmeister (Oberleutnant)
In Abwesenheit des Musikmeisters vertrat ihn ein Musikleiter im Rang eines Stabsfeldwebels oder Oberfeldwebels. Bewährte Musikeroberfeldwebel bzw. -stabsfeldwebel konnten nach dreijährigem Studium selbst zum Musikmeister aufsteigen.