Kick, Johann
Johann Georg Kick ( 24. November 1901 in Waldau; 29. Mai 1946 in Landsberg) war ein deutscher Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer.
Werdegang
Johann Georg Kick wurde am 24. November 1901 in Waldau geboren. 1921 trat Kick in den Polizeidienst, wo er bis 1925 in der Staatspolizei tätig war.
Nach dem Wahlsieg der Nationalsozialisten 1933 fand er in der sogenannten „Gestapo“ Verwendung, die aus den im April des Jahres vorgenommenen polizeistrukturellen Veränderungen hervorging.
Ab 1937 wurde Kick in seiner Eigenschaft als Offizier der Gestapo Leiter der Politischen Abteilung im KL Dachau. In Ausübung seines Amtes war Kick dem RSHA gegenüber verantwortlich. Indem ihm die Häftlingsarchivführung unterstand, war Kick für die administrative Abwicklung von der Registrierung von Neuzugängen, Entlassungen, Verlegungen sowie der Vernehmung von Lagerinsassen zuständig. Johann Kick verblieb in dieser Funktion bis August 1944. Januar 1945 kehrte Kick nach Dachau zurück und verblieb dort bis zur Besetzung des Lagers durch VS-amerikanische Truppen im April. Im Mai 1945 erfolgte seine Verhaftung.
Nachkriegszeit
Am 15. November 1945 wurde Johann Kick im Dachauer Hauptprozess aufgrund der Anklage von Kriegsverbrechen vor ein VS-amerikanisches Militärgericht gestellt (siehe: Dachauer Prozesse). Unter den insgesamt vierzig angeklagten Vertretern der Dachauer Lagerpersonals bildete Johann Kick den einzigen Vertreter der Politischen Abteilung des KL Dachau .
Die Klageführung unterstellte ihm insbesondere an der Zusammenstellung der sogenannten Invalidentransporte und Strafvollzügen an Lagerinsassen mitbeteiligt und für eine gewaltsame Vernehmungsführung politischer Häftlinge in Dachau verantwortlich gewesen zu sein.
Zu seiner Verteidigung führte Kick aus, daß er auf bestimmte Vorgänge innerhalb des Lagers – wie beispielsweise die Invalidentransporte - keinen Einfluß ausüben konnte, da sie außerhalb seines Aufgabenbereiches lagen. Auch verneinte Kick entschieden, bei Vernehmungen von Lagerinsassen Züchtigungen vorgenommen zu haben.
Weiter konnte Kick glaubhaft machen in seinen vorprozessuale Verhören auf Anordnung des berüchtigten „investigator examiner for war crimes“ Lieutenant Paul C. Guth wiederholt misshandelt worden zu sein, bis er eidesstattliche Erklärungen zwangsweise abgab, die nicht den Tatsachen entsprachen. Diese belasteten sowohl ihn als auch diverse seiner späteren Mitangeklagten, darunter den Lagerkommandanten Martin Gottfried Weiss .
Am 13. Dezember 1945 wurde Kick mit fünfunddreißig weiteren Mitbeklagten durch das VS-Gericht zum Tode verurteilt. Das VS-Gericht verwarf Kicks Verteidigung wie folgt: „Kicks position as chief of a staff was unquestionably one of the most important in the performance of the Dachau plan. His participation was shown about beyond the shadow of a doubt.“ (Kicks Position als Chef eines Stabes war außer Frage eine der bedeutendsten in der Durchführung des Dachauer Systems. Seine Teilnahme steht außerhalb jeden Zweifels.).
Das widerrechtliche Urteil wurde am 29. Mai 1946 in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech vollstreckt.
Literatur
- Greene, Joshua M: Justice at Dachau. The trails of an american prosecutor. 2003.
- Lessing, Holger: Der erste Dachauer Prozess 1945/46. Baden-Baden 1993