Kollektivschuld

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Der Begriff Kollektivschuld oder Erbschuld steht für die Auffassung, ein Volk sei als Ganzes für bestimmte historische Ereignisse verantwortlich und über Generationen hinweg zur Rechenschaft zu ziehen.

Erläuterung

Diese Auffassung kann sich sowohl aufgrund tatsächlicher Erfahrungen entwickeln, aufgrund vorschneller Fehlurteile etablieren oder aber vorgeschoben werden, um andersartige Interessen zu verfolgen. Die populärsten Beispiele hierfür stellen die Juden und die Deutschen dar; erstere wurden seit dem Mittelalter für den Tod Christi und andere Geschehnisse als schuldig angesehen, bei den Deutschen hingegen handelt es sich um eine Entwicklung, die bereits vor dem Ersten Weltkrieg einsetzte und nach dem Zweiten Weltkrieg in massiv gesteigerter Form bis heute von deutschfeindlichen Personen und Gruppierungen gepflegt und angewandt wird.

Beispiele

Am 16. Februar 1568 soll ein Inquisitionsbeschluß alle Einwohner der Niederlande mit Ausnahme einiger weniger Personen wegen Majestätsbeleidigung enteignet und als Ketzer zum Tode verdammt haben. Der Herzog von Alba wurde zum Vollstrecker dieses Massenverdikts bestellt. Der spanische König Philipp II. bestätigte zehn Tage später diese Verfügung der Inquisition und befahl den Beginn der Exekutionen. Der darauffolgende „Achtzigjährige Krieg“ zwischen Spanien und den Niederlanden endete erst 1648 durch den westfälischen Frieden.

Deutsche Kollektivschuld

Materiell greifbar wird die behauptete Kollektivschuld der Deutschen bspw. in den sogenannten Wiedergutmachungs- und Reparationszahlungen, die für den Ersten Weltkrieg bis zum Jahre 2010[1] und für den Zweiten Weltkrieg bis zum heutigen Tage von ihnen gezahlt werden. Bemerkenswert ist hierbei, daß dieselben Kreise, die gerne bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die angebliche kollektive Schuld „der Deutschen“ hinweisen und für großzügige Entschädigungen plädieren, meist zugleich je nach Gelegenheit entweder die Ansicht propagieren, daß es so etwas wie ein deutsches Volk gar nicht gebe oder aber behaupten, daß jeder ins Land geholte Ausländer dazugehöre.

Da eine Schuld der heutigen Deutschen an Ereignissen, die sich lange vor ihrer Geburt ereignet haben sollen, nicht glaubwürdig zu vermitteln ist, wird, um die „Erinnerung“ an den „Holocaust“ sowie die Zahlungsbereitschaft wachzuhalten, heutzutage meist nicht mehr von einer Kollektivschuld, sondern von einer „Kollektivverantwortung“ geredet. So sagte das damalige BRD-Oberhaupt Richard von Weizsäcker in seiner unverantwortlichen Rede zum 40. Jahrestag der Kapitulation der Wehrmacht:[2]

„Der 8. Mai ist für uns vor allem ein Tag der Erinnerung an das, was Menschen erleiden mußten. Er ist zugleich ein Tag des Nachdenkens über den Gang unserer Geschichte. Je ehrlicher wir ihn begehen, desto freier sind wir, uns seinen Folgen verantwortlich zu stellen. [...] Schuld oder Unschuld eines ganzen Volkes gibt es nicht. Schuld ist, wie Unschuld, nicht kollektiv, sondern persönlich. [...] Wir alle [...] müssen die Vergangenheit annehmen. Wir alle sind von ihren Folgen betroffen und für sie in Haftung genommen.“

Damit folgte von Weizsäcker der Vorgabe des Rabbiners Joachim Prinz, der sich, nach jahrelanger Mahnung, zwischen Juden und Deutschen könne es „keine Normalisierung der Beziehungen geben“, plötzlich gewillt zeigte, die „liberalen Kräfte“ in der Bundesrepublik in ihrem Kampf gegen einen vermeintlich aufkommenden „Nazismus“ zu unterstützen und erklärte, daß es zwar keine Kollektivschuld des deutschen Volkes für die angeblichen „Nazi-Verbrechen“ gebe, jedoch durchaus eine kollektive Verantwortung gegenüber der Geschichte.[3]

Siehe auch

Literatur

  • ExpressZeitung: 100 Jahre Krieg gegen Deutschland (Teil 3) – Die grosse Entdeutschung, Ausgabe 30 (Dezember 2019), Vorstellung und Bezugsnachweis
  • Hermann Lübbe: „Ich entschuldige mich.“ Das neue politische Bußritual, BvT Berliner Taschenbuch Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-442-76132-8

Verweise

Fußnoten