Lüftl-Report

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Der Lüftl-Report ist eine 1991 verfaßte Expertise zur Frage von Massen-Vergasungen in deutschen Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges. Diesen Bericht mit dem Titel „Holocaust: Glaube und Fakten“ versandte der österreichische Diplom-Ingenieur Walter Lüftl, der seinerzeit als Präsident der Österreichischen Bundes-Ingenieur-Kammer fungierte und tausende von technischen Gutachten erstellt hatte, an eine Reihe von Politikern und anderen Personen in Österreich. Er wollte damit darlegen, daß begründete Zweifel und seiner Meinung nach unlösbare Widersprüche beim Thema Massentötung mit Zyklon B bestünden.

Hintergrund

Dieser Lüftl-Bericht wurde erstellt, ohne daß Lüftl im Konzentrationslager Auschwitz war, um dort die Situation zu begutachten. Ein Grund war angeblich die Auskunft des Dokumentationsarchivs in Auschwitz, daß es sich bei den Baulichkeiten dort zum Teil um museale Rekonstruktionen handele. Lüftl war daher der Ansicht, daß eine Besichtigung vor Ort keinen Sinn hätte.

Der Lüftl-Report gelangte dem deutschen Rechtsanwalt Hajo Herrmann zur Kenntnis, der zu jener Zeit Otto Ernst Remer verteidigte. Die Bekanntschaft mit Herrmann führte dazu, daß Lüftl mit führenden Revisionisten brieflich in Kontakt trat.

In dieser Lage wurde angeblich ohne Zutun Lüftls sein Report im Winter 1992/93 in der US-amerikanischen Zeitschrift „Journal of Historical Review“ publiziert und so allgemein bekannt. Der Bericht war mit dem Vermerk versehen: „To insure that Lüftl is not brought into any further legal jeopardy, it should be stressed that this report is published here without the authors authorisation or cooperation.“ (… wir möchten betonen, daß dieser Report ohne Genehmigung oder Mitwirkung des Autors hier veröffentlicht wird).

Als schließlich die „Wirtschaftswoche“ über Lüftls Tätigkeiten und Verbindungen berichtete, wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen „Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung“ eingeleitet. Sein Haus wurde durchsucht, er wurde in der Öffentlichkeit heftig angegriffen. Er war gezwungen, seine Position als Präsident der Bundes-Ingenieur-Kammer aufzugeben. Noch 16 Jahre später, im Jahre 2010, wurde ihm eine von der Universität Wien verliehene Auszeichnung auf öffentlichen Druck hin wieder aberkannt.

Lüftl verteidigte sich vor Gericht mit dem Argument, er habe seinen Bericht nur als Wissenschaftler abgefaßt und habe dabei nicht die Absicht gehabt, die offizielle Sichtweise zu bestreiten.

Im Juli 1994 akzeptierte das Wiener Bezirksgericht diese Position und ordnete an, alle Verfolgungen gegen Lüftl einzustellen. Es wurde dabei festgestellt, daß Lüftl nur aus wissenschaftlichen (und eben nicht aus politischen) Gründen seine Arbeit verfaßt hatte.

Die Lüftl-Studie wird von Verfechtern des Revisionismus weiterhin als ein Dokument für ihre Thesen angeführt. Obwohl also Lüftl nicht mehr verfolgt wird, bleibt die Verbreitung seines Reports in einer Anzahl von Ländern, darunter auch in der BRD und der BRÖ, weiterhin strafbar.

Siehe auch