Ergänzungsoffizier

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Ergänzungsoffiziere (E-Offiziere bzw. Erg.O.) waren Offiziere der deutschen Reichswehr und Wehrmacht, die eingestellt wurden, um den Offiziersbedarf des durch den Schandvertrag von Versailles auf 100.000 Mann beschränkten, nun aber in den späten 1920er Jahren zunächst im geheimen, dann ab 1935 ganz offen aufrüstenden Heeres zu befriedigen. Vorbild für die E-Offiziere war die gute Erfahrung der Reichswehr mit den Landesschutzoffizieren.

Erläuterung

L-Offiziere

Landesschutzoffiziere (L-Offiziere) waren Zivilangestellte der Reichswehr. Sie rekrutierten sich aus langgedienten, aber aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Offizieren der Alten Armee.

„Ausgeschiedene ehemalige Offiziere wurden oft als zivile Angestellte der (schwarzen) Reichswehr in ‚Landesschutzangelegenheiten‘ beschäftigt (L-Angestellte). Ab dem 1. Oktober 1933 taten diese als sog. L-Offiziere (L = Landesschutz; nicht Landwehr) Dienst in Kommandostellen der Reichswehr, trugen weiterhin Zivil und hatten an ihrem Rang ein ‚a. D.‘ Das war wie eine eigene Laufbahn mit eigener Besoldung neben dem aktiven Offizierskorps. Am 5. März 1935 erfolgte die Umbenennung in E-Offiziere für Ergänzungsoffizierskorps. Hier trugen die Ränge dann ein (E) als Zusatz. Diese Offiziere wurden nur in bestimmten Bereichen, meist Innendienst eingesetzt und machten während der Aufrüstung aktive Offiziere frei für andere Verwendungen.“[1]

Zu den Aufgaben der Landesschutzoffiziere gehörten neben dem Grenzschutz die Ausbildung der freiwilligen Grenzschützer, die Betreuung und Überwachung geheim eingelagerter Waffen und Ausrüstungsstücke sowie die Erfassung der wehrfähigen Bevölkerung. Als Kreis-Offiziere übernahmen sie Arbeitsgebiete der ehemaligen Landwehr-Inspektionen und Bezirkskommandos. Am 1. Oktober 1933 wurden sie in dem noch immer getarnten Landesschutzoffizierkorps zusammengefaßt.

E-Offiziere

In das E-Offizierkorps konnten Jahrgänge ab 1882 aufgenommen werden, und es wurden somit auch ehemalige Offiziere eingestellt, die die für den Dienst in der aktiven Truppe geforderten körperlichen oder sonstigen Eignungen nicht mehr erbringen konnten. E-Offiziersanwärter erhielten bei ihrer Übernahme in das E-Offizierkorps, in der Regel nach einer Probezeit von sechs Monaten, oft einen höheren als ihren letzten aktiven Dienstgrad, wenn die Berechnung des Rangdienstalters dies zuließ. E-Offiziere waren Soldaten im Sinne des Wehrgesetzes.

Sie führten hinter ihrem Dienstgrad den Zusatz „E“. Dieser Zusatz fiel mit Erlaß vom 15. Dezember 1938 fort; der Begriff E-Offizier blieb jedoch bestehen. Zwar unterlag ihre Eigenschaft als Vorgesetzte keinen Einschränkungen, aber es wurde weitest möglich vermieden, aktive Offiziere (Truppenoffiziere) E-Offizieren zu unterstellen.

Da der Bedarf an E-Offizieren mit der schnellen Aufrüstung stark anstieg – ihre Zahl stieg von 3.073 im Jahre 1935 auf 4.592 im Herbst 1937 und auf 6.009 im Jahre 1939 – befahl der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Werner von Fritsch, die schnelle Eingliederung der E-Offiziere in das aktive Offizierskorps (ggf. z. V. = zur Verfügung bzw. z. V. = zur Verwendung), und ab dem 10. Dezember 1937 gehörten die im dauernden aktiven Wehrdienst stehenden E-Offiziere zum aktiven Offizierkorps des Heeres. Sie dienten vorwiegend bei Ergänzungseinheiten,[2] Stäben und in der Verwaltung und ersetzten aktive Offiziere in der Mehrzahl aller Stellen außerhalb des eigentlichen Truppendienstes. 1939 dienten im Oberkommando der Wehrmacht 37 Truppen- und 107 E-Offiziere. Ähnliche Relationen bestanden in den meisten höheren Stäben bis hinab zu den Divisionen; erst in den Regimentsstäben dominierten Truppenoffiziere.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Lexikon der Wehrmacht
  2. E-Einheiten erfaßten Personen ohne vorherige militärische Ausbildung. Von diesen wurde ein Teil zu Lehrgängen von zwei bis drei Monaten einberufen und dann in E-Einheiten zusammengefaßt.