Oldenburger Säugling

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Erstmals im Dezember 1997 berichtete das Magazin Focus über einen kleinen Jungen namens Tim, der seine eigene Abtreibung überlebt hatte. Er wurde als Oldenburger Säugling bekannt. Die Mutter, die zu diesem Zeitpunkt bereits in der 25. Schwangerschaftswoche war, hatte die Abtreibung in Oldenburg vornehmen lassen, weil der Junge einen schwerwiegenden genetischen Defekt (Mongolismus) hatte. Laut FOCUS sei das Kind, das lebend zur Welt kam, 10 Stunden lang unversorgt „liegengelassen“ worden.

Erst als der körperlich behinderte Säugling nicht starb, hätten die Ärzte der Städtischen Kliniken Oldenburg eine intensive medizinische Versorgung eingeleitet.[1] Richtig bekannt wurde der Fall allerdings erst, nachdem die Eltern des Säuglings die Städtischen Kliniken verklagten. Ihr Vorwurf: Sie seien nicht über das „Risiko“ aufgeklärt worden, daß ihr Kind überleben könnte.[2] Auch der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, CDU erstattete Strafanzeige.[3]

Folgen

Da die leiblichen Eltern den Jungen nicht annahmen, verblieb der Junge bis März 1998 in der Obhut einer Oldenburger Kinderklinik und wurde dann vom Jugendamt als Pflegekind in eine Familie im Landkreis Cloppenburg vermittelt.

Tim ist im Vergleich zu der Mehrheit reif geborener Kindern mit Down-Syndrom schwerstbehindert, was auch auf den Schwangerschaftsabbruch und die fehlende medizinische Versorgung nach der Frühgeburt zurückgeführt wird. Insbesondere sein Gehirn, seine Augen und die Lungen wurden schwer geschädigt. Mehrere Operationen waren nötig, und der Junge entwickelte autistische Züge.

Nach einer zweiwöchigen Delphintherapie im Jahr 2003 zeigte er deutliche Fortschritte im motorischen Bereich, Verbesserungen bei der Nahrungsaufnahme und der Nutzung der Lautsprache. Seit 2004 besucht Tim eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung.

Die leiblichen Eltern des Kindes reichten Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Geburtsklinik und den behandelnden Arzt ein und gaben an, nicht über die Möglichkeit informiert worden zu sein, daß das Kind den Schwangerschaftsabbruch in diesem Stadium der Schwangerschaft überleben könnte. Von Seiten der Klinik wurde dieser Vorwurf abgestritten. Der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) erstattete Strafanzeige mit der Begründung, daß zu prüfen sei, ob überhaupt eine Indikation für den Abbruch vorgelegen habe, und wies unabhängig davon auf die ärztliche Behandlungspflicht hin, die in diesem Fall mehrere Stunden unterblieben sei, was u. a. gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen habe („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).

Der Assistenzarzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vorgenommen hatte und das Kind nicht medizinisch versorgen ließ, sollte zunächst wegen Körperverletzung angezeigt werden, allerdings wurde nie Klage erhoben und die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden schließlich eingestellt. Er wurde wegen unterlassener Hilfeleistung im Falle des Neugeborenen zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt.

Die leibliche Mutter von Tim begab sich nach der gescheiterten Abtreibung in psychotherapeutische Behandlung, schließlich beging sie sechs Jahre nach der Geburt des Kindes im Alter von 41 Jahren Suizid. Der leibliche Vater hat formell nach wie vor bestimmte Sorgerechte inne, die er nicht ausübt.

Kein Einzelfall

Laut Dr. Christian Albring (Fortbildungsleiter zum Schwangerschaftsabbruch der Ärztekammer Niedersachsen) kommen 30 % aller spätabgetriebenen Kinder lebend zur Welt.[4] Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Prof. Dr. Dietrich Berg, spricht von 100 Kindern jährlich, die eine Abtreibung überleben.[5] In den Ruhrnachrichten berichtet Horst-Eberhard Hütt von zwei weiteren Kindern, die ihre Abtreibung überlebt haben. Der eine „Fall“ hat sich Köln-Holweide, der andere in Hannover ereignet.[6]

Verweise

Fußnoten