Ordonnanzoffizier
Ein Ordonnanzoffizier ist ein meist jüngerer oder dienstgradniedrigerer (Leutnant bis Hauptmann) Offizier, der in höheren Stäben den höheren Stabsoffizieren (gewöhnlich Generäle oder Marschälle) in herausgehobener Dienststellung (Kommandeure von Divisionen oder größeren Truppenkörpern, Inspekteure) zur besonderen Verwendung beigeordnet wird.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Ordonnanzoffiziere unterstützen ihren Befehlshaber vor allem bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben wie Schriftverkehr oder Vorbereitung und Durchführung repräsentativer oder protokollarischer Aufgaben. Ihre Aufgaben entsprechen daher in gewisser Weise denen eines persönlichen Referenten im zivilen Bereich.
Ordonnanz
- „Ordonnánz (franz.), Befehl, Verordnung, militärische Dienstvorschrift; dann ein Soldat, der einem höhern Vorgesetzten zugeteilt wird, um seine Befehle zu überbringen. Je nach Stellung und Rang des Vorgesetzten und der Art der Dienstleistung wird zu diesem Dienst ein berittener (Meldereiter, s. d.) oder unberittener Ordonnanzunteroffizier oder ein Gemeiner (O. schlechthin) verwendet. In einigen Armeen sind eigne Truppengattungen zum beständigen Ordonnanzdienst bei höhern Offizieren bestimmt, wie in Deutschland die (berittenen) Stabsordonnanzen bei den Truppenbefehlshabern vom Brigadekommandeur aufwärts, die Leibgendarmen bei dem Kaiser und der Kaiserin. Ordonnanzoffiziere werden neben den Adjutanten zu höhern Führern kommandiert für die Dauer von Übungen, für Gefechtstage, bei Inspizierungen. Bei einigen Souveränen haben Ordonnanzoffiziere ganz die Stellung persönlicher Adjutanten. Außerdem werden in Deutschland auch die zur Bedienung in Offiziersspeiseanstalten oder zum Kochen in Mannschaftsküchen verwendeten Soldaten Kasino- oder Tisch-, bez. Küchenordonnanzen genannt. Ordonnanzanzug heißt im deutschen Heere der Anzug mit Seitengewehr und Helm. – In Österreich gibt es im Frieden ständige Ordonnanzoffiziere für den zur Disposition des Allerhöchsten Oberfehls gestellten General der Kavallerie Erzherzog Franz Ferdinand, die beiden Landwehroberkommandanten und den ersten Generaladjutanten des Kaisers. Von Mannschaftsordonnanzen unterscheidet man solche für den Kasernen-, Kanzlei-, Lazarett- und Wachtdienst. Im Krieg erhalten die statt der Korpskommandanten zurückbleibenden Militärkommandanten einen nichtaktiven Offizier als Ordonnanzoffizier; alle höhern Kommandanten in der Front Ordonnanzoffiziere, z. B. der Brigadier 1, der Infanteriedivisionär 2, der Kavalleriedivisionär 4. Den niedern Ordonnanzdienst bei Stabs- und Hauptquartieren bestreitet die Stabskompanie und der Stabskavalleriezug. Eine besondere Ordonnanztruppe für den Gebirgskrieg besitzt die österreichische Armee in der Division berittener Tiroler und der Eskadron berittener Dalmatiner Landesschützen. Ordonnanzmäßig, vorschriftsmäßig, daher z. B. Ordonnanzwaffen (Ordonnanzgewehre etc.), die in den Armeen zum Dienstgebrauch eingeführten Waffen, im Gegensatz zu Luxuswaffen.“ — Meyers Großes Konversations-Lexikon, 1905
Ordonnanz (Gefechtsordnung)
Als Ordonnanz wurden im 16. und 17. Jahrhundert die Gefechtsaufstellungen des Fußvolks, teilweise auch die Aufstellung des gesamten Heeres bezeichnet. Ursprünglich vom französischen Begriff für die dazu erlassene Anordnung stammend, galt der Begriff bald auch für die eigentliche Gefechtsordnung.
Mit dem Niedergang der Ritterheere und dem Wiederaufstieg des Fußvolks ab Mitte des 15. Jahrhunderts kam es zu einschneidenden Veränderungen in der europäischen Taktik. Die neuartigen Festlegungen für die Aufstellung und das Zusammenwirken der verschiedenen Truppenkörper im Gefecht wurden als Ordonnanz bezeichnet. Je nach Herkunftsland, in dem die Gefechtsordnung entwickelt und eingeführt wurde, werden die Ordonnanzen unterschieden.
Preußische Ordonnanz
Schon außerhalb der eigentlichen Zeit der Ordonnanzen wurden die Gefechtsformationen der Infanterie der Preußischen Armee noch einige Zeit so bezeichnet. Ein Beispiel dafür ist die Preußische Ordonnanz aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, die die taktische Aufstellung und Gliederung der preußischen Infanterie bezeichnete und als Vorläufer moderner Vorschriften gilt. Danach wurde der Begriff Ordonnanz durch die Bezeichnungen Schlacht- oder Gefechtsordnung ersetzt.