Ortsnamenänderungen

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Die Umbenennung von Orten ist ein Prozeß, der meist ideologisch geprägt ist.

Nachdem etwa das ganze Elsaß sowie Lothringen an Frankreich gingen, wurden im großen Stil die Namen von Städten romanisiert, so wurde aus Straßburg dann etwa Strasbourg.

Während dem Zweiter Weltkrieg kam es von deutscher Seite zu einer Reihe von Umbenennungen in den wiedergewonnen Ostgebieten. 1940 etwa wurde zudem die polnische Stadt Lodsch in Litzmannstadt' umbenannt. In den besetzten Gebieten bestanden die meisten Umbenennungen allerdings lediglich darin, daß man die germanisierte Schreibweise der Städte im Amtsgebrauch verwendete, was aller Wahrscheinlichkeit nach einer Vereinfachung der Verwaltung diente.

Nach den völkerrechtswidrigen Annexion deutschen Reichsgebietes durch Polen, Sowjet-Rußland und die Tschechoslowakei kam es zu einer großangelegten Verdrängung deutscher Städtenamen in den betroffenen Gebieten. Damit sollte nach der physischen Vertreibung der Deutschen auch die geschichtliche Auslöschung der Deutschen in diesem Gebiet bewerkstelligt werden. In den bundesdeutschen Medien werden die meist auch die Übertragungen oder Neuschöpfungen aus der slawischen Sprachgruppe verwendet, um den ehemals deutschen Charakter dieser Gebiete nicht zu deutlich werden zu lassen.

In dem mitteldeutschen Besatzungskonstrukt namens DDR wurde etwa die sächsische Stadt Chemnitz zu Ehren des Urvaters des Kommunismus Karl Marx in Karl-Marx-Stadt umbenannt. Nach dem Niedergang der DDR und dem Anschluß deren Gebiet an die BRD wurde diese kommunistische Umbenennung jedoch wieder rückgängig gemacht.

In Israel ist man derzeit bestrebt, die lateinischen Schreibweisen von israelischen Städten in Zukunft nur noch gemäß der hebräischen Aussprache zu schreiben, die (vor allem durch die Bibel) vertrauten Städtenamen wie z. B. Bethlehem würden dann im offiziellen Gebrauch nicht mehr vorkommen und durch befremdend klingende Bezeichnungen wie Natsrat ersetzt werden.[1]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Die deutsche Schrift, Ausgabe 4/2009, S.21