Persönlicher Stab „Reichsführer-SS“
Der Persönliche Stab „Reichsführer-SS“ unterstand dem SS-Obergruppenführer Karl Wolff. Dieser Stab war eines der Berliner Hauptämter und für alle Himmlerschen Belange bestimmt, die nicht in den Bereich eines SS-Hauptamtes fielen. Ihm unterstanden vor allem die privaten Organisationen Lebensborn, Freundeskreis „Reichsführer-SS“, Ahnenerbe und Fördernde Mitglieder der SS.
Inhaltsverzeichnis
Direkte Gliederung
- Reichsinnenministerium (Wilhelm Frick, ab 1943 Heinrich Himmler)
- Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei (Heinrich Himmler)
- Persönlicher Stab „Reichsführer-SS“ (RFSS)
- SS-Führungshauptamt (SS-FHA)
- SS-Hauptamt (SS-HA)
- Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei (Heinrich Himmler)
Stab „Reichsführer-SS“
Der Befehl des Reichsführers-SS vom 14. Januar 1935 über die Neugliederung in der Reichsführung-SS mit Wirkung vom 20. Januar 1935 nannte neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und Siedlungshauptamt auch den Stab „Reichsführer-SS“. Dieser gliederte sich in Chefadjutantur, Personalkanzlei, SS-Gericht, Revisionsabteilung und Stabskasse. Aus der Chefadjutantur sollte dann später das Hauptamt Persönlicher Stab Reichsführer-SS entstehen. Der Stab „Reichsführer-SS“ und das SS-Hauptamt waren dadurch personell eng miteinander verknüpft, daß die Chefs einzelner Ämter des Hauptamtes zugleich Funktionen im Stab wahrnahmen. So korrespondierten
- SS-Hauptamt und Stab „Reichsführer-SS“ (der Stab der Reichsleitung- bzw. später Reichsführung-SS hatte ihr Hauptquartier zunächst in München)
- Personalamt (II) und Personalkanzlei (II)
- Gerichtsamt (III) und SS-Gericht (III)
- Verwaltungsamt-SS (IV) und Verwaltungschef-SS und Reichskassenverwalter (IV)
- Sanitätsamt (V) und Reichsarzt-SS (V)
Dazu kamen im SS-Hauptamt noch das Führungsamt (I) und das Ergänzungsamt (VI) sowie – dem Chef des SS-Hauptamtes unmittelbar unterstellt – der Inspekteur der Konzentrationslager (KL) und der SS-Wachverbände, ab 1936 der SS-Totenkopfverbände, und, ab Herbst 1935, der Inspekteur der Verfügungstruppe.
Nacheinander entstanden in der Folge aus den entsprechenden Organisationseinheiten im SS-Hauptamt bzw. im Stab „Reichsführer-SS“ 1939:
- das SS-Personalhauptamt für die Personalangelegenheiten der SS-Führer,
- das Hauptamt SS-Gericht,
- das Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft, das ab 1942 mit dem Hauptamt Haushalt und Bauten des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei und dem SS-Verwaltungsamt zum SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt vereinigt wurde,
1940:
- das SS-Führungshauptamt zur „militärischen Führung der Waffen-SS und vor- und nachmilitärischen Ausbildung der Allgemeinen SS“,
- die „Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer“,
- die Nationalpolitischen Erziehungsanstalten und Heimschulen im Geschäftsbereich des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, gleichsam die Vorstufe eines geplanten Hauptamtes Nationalpolitische Erziehung
Aufgaben
Dem SS-Hauptamt unter seinem Leiter SS-Gruppenführer Gottlob Berger verblieben im wesentlichen das Erfassungs- und Ergänzungswesen sowie Angelegenheiten der Schulung, insbesondere der in den germanischen Ländern rekrutierten SS-Angehörigen.
Neben diesen Hauptämtern und Ämtern hatte sich Himmler schon früh eine eigene Geschäftsstelle zur Lenkung des Apparates und zur Aufsicht über ihm direkt unterstellte Institutionen und außerhalb der Ämter verbleibende Aufgaben in seiner Adjutantur geschaffen. In sie war am 15. Juni 1933 der mit Himmler gleichaltrige SS-Hauptsturmführer Karl Wolff als hauptamtlicher Adjutant eingetreten. Wolff wurde sehr bald der engste Vertraute Himmlers, begleitete ihn auf Reisen und nahm an seinen Führungsaufgaben teil. Im Jahre 1935 wurde er Chefadjutant.
Der Aufwertung der Chefadjutantur als einer ihrer ursprünglichen Aufgabe entwachsenen Institution trug Himmler Rechnung, als er sie mit Befehl vom 9. November 1936 zum Persönlichen Stab umwandelte:
- 1.) Mit Wirkung vom 9. November 1936 erhält die bisherige Chef-Adjutantur des Reichsführers-SS in Anbetracht ihrer Größe und ihres im Laufe der Jahre stark erweiterten Dienstbereichs die Bezeichnung „Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab“.
- 2.) Zum Chef des Persönlichen Stabes ernenne ich den SS-Brigadeführer Wolff.
- 3.) Die neu zu errichtende Adjutantur des Reichsführers-SS bildet eine Abteilung des Persönlichen Stabes.
Die gleichzeitige Erhebung des Persönlichen Stabes zu einem Hauptamt wurde nicht nur nicht ausgesprochen, sondern war vermutlich auch nicht intendiert. Die zunehmenden Aufgaben des Persönlichen Stabes einerseits und die Rücksichtnahme auf die Stellung Wolffs gegenüber den 1939 neu etablierten Hauptamtschefs mögen Himmler bewogen haben, einen anderen Befehl vom 9. November 1936 später, im Jahre 1939, nachträglich dahingehend zu interpretieren, daß er den Persönlichen Stab bereits damals zu einem Hauptamt erhoben habe. In diesem Befehl vom 9. November 1936 über die „Neuordnung der Befehlsverhältnisse in der Gesamt-SS“ hatte er die „Gliederung der Dienststelle Der Reichsführer-SS“ folgendermaßen bekanntgegeben:
- SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Reichsführer-SS Persönlicher Stab;
- außerdem hatte der Chef der Ordnungspolizei, SS-Obergruppenführer Daluege, den Rang eines Hauptamtschefs.
Im Befehl vom 1. Juni 1939, mit dem er das SS-Personalhauptamt und das Hauptamt SS-Gericht bildete, griff er diesen Befehl wieder auf und formulierte, daß er als Hauptämter eben diese „festgesetzt hatte“. Noch im Befehl vom 20. April 1939 zur Gründung des Hauptamtes Verwaltung und Wirtschaft hatte er jedoch erklärt, daß dieses „ein Hauptamt wie die übrigen Hauptämter der Reichsführung-SS (SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Hauptamt Ordnungspolizei und Hauptamt Sicherheitspolizei)“ sei. Noch hier also war von einem Hauptamt Persönlicher Stab nicht die Rede. Wolff wurde erst am 8. Juni 1939 rückwirkend zum Hauptamtschef ernannt.
Weisung vom 3. April 1937
Funktion und Aufgabe des Persönlichen Stabes sind in einer Weisung vom 3. April 1937 zur Befehlsführung und Sachbearbeitung im Geschäftsbereich des Reichsführers-SS folgendermaßen beschrieben:
- „Der Persönliche Stab des Reichsführers-SS ist sachbearbeitende Dienststelle des Reichsführers-SS für diejenigen Angelegenheiten, die nicht in die Tätigkeitsbereiche der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen gehören. Der Chef des Persönlichen Stabes hat alle Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen fallen, zuständigkeitshalber endgültig an diese abzugeben.
- Der Chef des Persönlichen Stabes führt gleichzeitig die Aufsicht über
- a) die Adjutantur des Reichsführers-SS,
- b) die Eingangsstelle des Reichsführers-SS,
- c) die Kanzlei des Reichsführers-SS.“