Provisorische Regierung

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Eine Provisorische Regierung ist eine Übergangsregierung ohne Auftrag. Sie ist de facto Handlungsfähig, ihr fehlt aber de jure die Legitimation. Oder aber sie verfügt zwar über die entsprechende Legitimation, ist jedoch nicht Handlungsfähig. Die Handlungsfähigkeit kann sie ausschließlich aus ihrer eigenen oder einer fremden Machtbefugnis beziehen. Provisorische Regierungen schließen sich zumeist an ein Interregnum an, um dieses zu beenden.

Provisorische Regierungen werden darüber hinaus in einer Notlage, während einer Revolution oder eines Krieges gebildet. Sie fußen zumeist auf keiner Verfassung, so daß sie im internationalen Kontext keine Nation repräsentieren können. Eine provisorische Regierung kann nur zugleich auch Repräsentant eines Staates sein, wenn alle Merkmale der sogenannten Drei-Elemente-Lehre erfüllt sind. Hiernach sind zur Qualifikation eines Rechtssubjekts als Staat die drei Merkmale Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt zwingend erforderlich. Ziel einer provisorischen Regierung muß es sein, durch nachfolgende Legitimation auch international anerkannt zu werden.


Eine angebliche sogenannte Provisorische Regierung der Nationalen Einheit des Deutschen Reiches hat ihren Sitz in der Stadt Stettin, da diese Stadt weder durch die BRD beansprucht noch durch den polnischen Staat legitim verwaltet wird und somit als Staatsgebiet des Deutschen Reiches außerhalb jeden Rechts steht.


Beispiele für provisorische Regierungen:

  • Die provisorische Regierung der Pfalz vom Mai 1849
  • Die italienische Provisorische Regierung (1859-61)
  • Provisorische Regierung von Mexiko 1915
  • Provisorische Regierung in Rußland 1917
  • Provisorische Regierung in Spanien 1931
  • Die Provisorische Regierung Österreichs von 30. 10. 1918 bis 15. 3. 1919 und von 27. 4. bis 20. 12. 1945
  • Die Provisorische Regierung Frankreichs vom 3. Juni 1944
  • Die provisorische Regierung der DDR



Siehe auch

Verweise