Röchling, Ernst

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Ernst Röchling (* 28. März 1888 in Ludwigshafen; † 24. Januar 1964 bei Düsseldorf) war ein deutscher Unternehmer.

Leben

Nach dem Besuch des Gymnasiums in Mannheim studierte er an den Technischen Hochschulen Karlsruhe und München und erwarb das Ingenieurdiplom 1914 in München. Nach Teilnahme am Ersten Weltkrieg wurde er von den Franzosen in Abwesenheit durch ein Kriegsgericht in Amiens wegen „Raubes“ und anderer angeblicher „Verbrechen“ zu zehn Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von 10 Millionen Francs verurteilt, das Saargebiet wurde französisch besetzt, um die dortige Kohle- und Stahlproduktion unter Frankreichs Kontrolle zu bringen. Mit Mühe widersetzte sich die Familie dem Verkauf ihres Besitzes.

Er trat dann als Enkel von Heinrich Lanz in die Leitung der Heinrich Lanz AG in Mannheim ein und war dort als Geschäftsführer und Vorsitzender des Vorstandes unter anderem an der Entwicklung des Lanz Bulldogs maßgeblich beteiligt. Die TH Karlsruhe verlieh ihm dafür die Ehrendoktorwürde. 1930 trat er in das Familienunternehmen „Röchling'sche Eisen- und Stahlwerke GmbH“ in Völklingen/Saar ein und ging dann zunächst nach Paris als Leiter für den Export des Röchling Edelstahls. 1933 forderte er deutsche Eltern öffentlich auf, ihre Kinder nicht in die neu eingerichteten französischen Schulen im annektierten deutschen Saarland zu schicken. Deswegen wurde er von den französischen Besatzern wegen Aufreizung der Bevölkerung (Volksverhetzung) verfolgt und zu einer Geldstrafe verurteilt. In seinem Buch „Wir halten die Saar“ schilderte er die Geschichte des Saarkampfes. 1935 kehrte das deutsche Saargebiet wieder heim ins Reich. Im Zweiten Weltkrieg war er Leiter der Reichsvereinigung „Eisen“ und somit Chef der gesamten deutschen Eisen- und Stahlrüstung, zudem Reichstreuhänder der gesamten lothringischen Industrie. Da er den Aufenthalt von Oberstleutnant Caesar von Hofacker, den Rädelsführer des Umsturzversuchs in Paris, nach dem Putschversuch vom 20. Juli 1944 nicht an die Behörden meldete und somit Deutschland in höchste Gefahr gebracht hatte, wurde er am 13. Januar 1945 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Unter dem damaligen Kriegsrecht ein äußerst mildes Urteil. Ernst Röchling hatte jedoch mit den Putschisten nichts gemein sondern fühlte sich Hofacker gegenüber persönlich verpflichtet, den er noch aus dessen Zeit als Prokurist der Vereinigten Stahlwerke AG kannte.

Nach der erneuten, nun jedoch vollständigen Besetzung Deutschlands 1945, wurde die Stahlwerke in Völklingen wiederum von Frankreich beschlagnahmt. Er selbst geriet in die Fänge der Siegerjustiz, wurde von den Besatzern 1946 inhaftiert und 1949 vom französischen Militärtribunal in Rastatt wegen angeblicher „Kriegsverbrechen“ zu fünf Jahren Gefängnis und Vermögensentzug verurteilt. Am 29. November 1955, fünf Wochen nach der Saarabstimmung, durfte er nach zehnjähriger Verbannung heimkehren. Nach dem Tode von Hermann Röchling 1955 übernahm er am 28. November 1956 als Geschäftsführender Gesellschafter die Leitung des Werkes in Völklingen. Das Werk wurde ihm allerdings nicht zurückgegeben, sondern er mußte es von den Franzosen für 36 Millionen DM (3 Milliarden Francs) zurückkaufen.