Radauantisemitismus

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Als sogenannter Radauantisemitismus wurde, häufig von konservativer und deutsch-nationaler Seite, der auf rassischer Grundlage fußende Antisemitismus (de facto Antijudaismus) der NSDAP und anderer politischer Gruppen bezeichnet, wobei aber von den Kritikern gleichzeitig ein antiliberaler „geistiger“ Antisemitismus vertreten wurde.

Bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts deutete sich diese Unterscheidung im Begriff des „Radauantisemitismus“ an, mit dem radikale rassenpolitische Positionen gemeint waren. Zum Beispiel distanzierte sich der „Deutschnationale Handlungsgehilfenverband“ vom sogenannten Radauantisemitismus, führte aber zugleich einen Arierparagraphen (Ausschluß von Juden im Verein) ein. Viele Konservative der Weimarer Republik distanzierten sich mit diesem Begriff auch oft von den Nationalsozialisten und traten dennoch für eine Zurückdrängung des jüdischen Elementes im Volke ein, ohne allerdings hierbei irgendwelche, über die bloße Forderung hinausgehende, Fortschritte erreicht zu haben. In den Organen der Neokonservativen, dem „Gewissen“, wo erstmals 1925 ein antisemitischer Artikel erschien, dem „Ring“ oder der „Tat“ distanzierte man sich immer wieder gegen den „Radauantisemitismus“ und pflegte als Abgrenzung hierzu die Unterscheidung zwischen einem alten „Kulturjudentum“ und dem neuen liberalen (Finanz-)Judentum, das zu bekämpfen sei.

Frühere und insgesamt wohl auch eigentlich zutreffendere Beispiele für die Bezeichnung „Radauantisemit“ (im Sinne eines extrem ungestüm-lärmhaft geäußerten, dem eigenen Ansinnen durch die Vortragsform zugleich schadendenden Antisemitismus) sind Hermann Ahlwardt und Walter von Pückler-Muskau. Judengegner aus Rußland wie Gregor Schwartz-Bostunitsch, die Judengegnerschaft auf religiöser, das heißt auf christlicher Grundlage, gewohnt waren, mußten sich erst daran gewöhnen, die Abstammung in den Mittelpunkt ihrer Argumentation zu stellen.

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