Rechtsphilosophie

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Rechtsphilosophie bezeichnet die vielfachen Versuche, die Entstehung und das Wesen des Rechts, der Rechtsidee und die philosophischen Grundlagen der Rechtswissenschaft zu erklären.

Die Rechtsphilosophie ist keine selbständige philosophische Disziplin, sondern stets von bestimmten weltanschaulichen und erkenntnistheoretischen Voraussetzungen abhängig. Über längste Zeiträume gehörten auch metaphysisch-religiöse Annahmen zu den Voraussetzungen. Die besonderen Fragestellungen der Rechtsphilosophie erstreckten sich in der Vergangenheit in ausgeprägter Weise auf die Möglichkeit der Ableitung des Rechts aus religiösen Ansichten, in moderner Zeit mehr aus allgemeinen Vernunftgründen, auf den Zusammenhang des Rechts mit den übrigen Kulturleistungen der Völker, auf die Angemessenheit der positiv-rechtlichen Satzungen entsprechend dem Sinn, Zweck und der Aufgabe der Rechtsidee und schließlich auf die Rechtsidee selbst.

Bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts war die Rechtsphilosophie im wesentlichen Naturrechtslehre (→ Naturrecht). Der Naturrechtslehre zufolge gibt es sowohl gesetzliches Unrecht als auch übergesetzliches Recht. Im Gefolge der nationalen Erhebung 1933 entstanden vielfältige neue Ansätze, Begründungen und Systeme einer am Volk orientierten Rechtsphilosophie. Am bekanntesten wurde der sogenannte „Dezisionismus“ Carl Schmitts, also die Vorstellung, daß in spezifischer Lage Rechtssetzungen auch dann Gültigkeit beanspruchen können, wenn es sich um bloße personale Willensakte handelt (Aufsatz: „Der Führer schützt das Recht“, 1934).

Die 1933 gegründete Akademie für Deutsches Recht unterhielt einen Ausschuß für deutsche Rechtsphilosophie.

Rechtsphilosophen

Als bedeutende Rechtsphilosophen der Neuzeit gelten weithin Hugo Grotius, Jean Bodin, Immanuel Kant, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Rudolf von Jhering, Friedrich Karl von Savigny, Rudolf Stammler, Gustav Radbruch und Julius Binder.

Siehe auch

Literatur

  • Rudolf von Jhering: Der Kampf um’s Recht (PDF-Datei)
  • Julius Binder:
    • Rechtsbegriff und Rechtsidee, Leipzig 1915
    • Philosophie der Rechts, Berlin 1925
    • Grundlegung zur Rechtsphilosophie, Tübingen 1935
    • System der Rechtsphilosophie, 2. Aufl., Berlin 1937
  • Rudolf Stammler: Lehrbuch der Rechtsphilosophie, 3. Aufl. 1928
  • Karl Larenz: Rechts- und Staatsphilosophie der Gegenwart, 1931
  • Petraschek: System der Rechtsphilosophie, 1932
  • Helmuth Nicolai: Die rassengesetzliche Rechtslehre. Grundzüge einer nationalsozialistischen Rechtsphilosophie, 1932
  • Reinhard Höhn:
    • Die Wandlung im staatsrechtlichen Denken, 1934
    • Rechtsgemeinschaft und Volksgemeinschaft, Hamburg 1935
  • Otto Koellreutter: Volk und Staat in der Weltanschauung des Nationalsozialismus, 1935
  • Erich Jung: Deutsche Rechtsphilosophie, 1935